Kennzeichnen von eigenen Werken oder Adaptionen als Open Educational Resources.
Werke als Open Educational Resources (OER) zur Verfügung zu stellen, ist leicht. Sie müssen das Material nur mit einer offenen Lizenz der Creative Commons versehen.
Wählen Sie hierzu die CC-Lizenz, die Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht und machen Sie diese Wahl dann auf eine Weise deutlich, die für die Menschen, die auf Ihr Werk stoßen, eindeutig erkennbar und nachvollziehbar ist. Dazu sollten Sie am Werk einen entsprechenden Lizenzhinweis und einen Hinweis dazu anbringen, wo der vollständige und juristisch gültige Lizenztext zu finden und nachzulesen ist.
Wie Sie die für Sie passende Lizenz auswählen, welche grundlegenden Überlegungen Sie vorab anstellen sollten und welche Punkte Sie beim Erstellen und Anbringen der Lizenz berücksichtigen müssen, haben wir für Sie im folgenden Text übersichtlich und ausführlich zusammengestellt.
Weiterführende Informationen und Details zu den Creative Commons, ihren Lizenzbausteinen und Lizenzen, finden Sie auf unserer Übersichtsseite Die Creative Commons Lizenzen.
Grundlegende Überlegungen
Ein Material oder Inhalte als Open Educational Resources zu lizenzieren, ist recht einfach. Im Prinzip muss man nur ein paar bestimmten Schritten folgen, die wir für Sie weiter unten auf dieser Seite zusammengestellt und näher erläutert haben. Vor einer Lizenzierung sollten Sie allerdings zunächst einige grundlegende Überlegungen anstellen:
Entscheidung nicht leichtfertig treffen
Die Entscheidung zur freien Lizenzierung sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Bei der Überlegung, ob OER oder nicht, und bei der Wahl einer entsprechenden Lizenz sollte immer berücksichtigt werden, dass die Erteilung einer Creative Commons Lizenznicht mehr widerrufen oder gekündigt werden kann. Lesen Sie daher die ausführlichen Lizenzbedingungen Ihrer gewählten Lizenz unbedingt gut durch, bevor Sie sie verwenden.
Natürlich können Sie jederzeit aufhören, Ihren Inhalt unter einer CC-Lizenz zu teilen bzw. weiterhin zur Verfügung zu stellen. Hat sich der entsprechende Inhalt aber bereits verbreitet, kann man diese Ausbreitung, wenn sie von anderen Quellen ausgeht, leider nicht mehr unterbinden.
Berücksichtigen Sie auch, dass Creative Commons Lizenzen für den jeweiligen Inhalt in allen Medienformaten gelten. Materialien, die mit einer CC-Lizenz versehen sind, dürfen sowohl online als auch offline verwendet werden. Formate dürfen dementsprechend umgewandelt werden: z.B. darf Analoges digitalisiert und eine Bilddatei darf z.B. vom PNG- in ein JPEG-Format umgewandelt werden.
Sollten Sie sich letztendlich doch gegen die Lizenzierung eines Materials als OER entscheiden, so sollten Sie überlegen und prüfen, ob nicht wenigstens einzelne Teile des Materials wie z.B. Schaubilder oder Grafiken separat gestellt und unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden könnten.
Rechte Dritter berücksichtigen
Achten Sie vor einer Lizenzierung Ihres Werks als Open Educational Resource unbedingt darauf, dass Sie nicht die Rechte Dritter verletzen. Um ein Material als OER lizenzieren zu können, müssen Sie die uneingeschränkten Rechte am Werk besitzen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie alle Elemente eines Materials selbst erstellt haben.
Wenn Sie einen Inhalt gemeinsam mit anderen Menschen geschaffen haben, sind Sie normalerweise „nur“ MiturheberIn. In diesem Fall steht das Urheberrecht allen Urhebenden gemeinsam zu, und dementsprechend müssen einer Lizenzierung als OER auch alle Urhebenden gemeinsam zustimmen.
Auch Organisationen und öffentliche Institutionen können für ihre Inhalte CC-Lizenzen verwenden und diese im Namen der Organisation oder Institution veröffentlichen, jedoch nur, wenn sie daran die entsprechenden Rechte besitzen.
Persönlichkeitsrechte und Datenschutz beachten
Besondere Vorsicht und Sorgfalt sollten Sie vor allem bei der geplanten Verwendung sensibler, personenbezogener Daten walten lassen: sollten etwa Studieninterviews oder Studienergebnisse mit entsprechenden Daten und Angaben auf Personen veröffentlicht werden, greift das Datenschutzrecht. Die CC-Lizenzen decken diese Punkte nicht ab.
Auch Fotografien oder Videosequenzen von beispielsweise Gruppen, Teams, Veranstaltungen oder Szenerien, die Sie zwar selbst aufgenommen haben, auf denen aber eine oder mehrere Einzelpersonen abgebildet werden, dürfen nur verwendet werden, wenn die abgebildeten Personen dem zugestimmt haben. Hier kommt das Persönlichkeitsrecht zu tragen, das ohne explizite Zustimmung der abgelichteten Person(en) nicht umgangen werden kann.
Dies betrifft zum einen die Einwilligung dazu, dass eine Person fotografiert oder gefilmt werden darf. Zum anderen sollte die Zustimmung zu einer Veröffentlichung der Aufnahmen bzw. zur Verwendung der Aufnahmen entsprechend eines vorab vereinbarten Zwecks und unter einer vorab genau zu nennenden Creative Commons Lizenz erteilt werden. Bei Personen unter 18 Jahren ist diese Einwilligung und Zustimmung von den Erziehungsberechtigten einzuholen.
Alternativ könnten Sie solche Inhalte mit personenbezogenen Daten oder Aufnahmen von Personen vor Veröffentlichung der Materialien auch entsprechend anonymisieren, bzw. die Personen auf den Bildern entsprechend verpixeln, schwärzen oder unscharf machen, so dass sie nicht mehr erkennbar sind und aus dem Material keinerlei Rückbeziehungen und Rückschlüsse mehr auf die betroffenen Personen getroffen werden können.
Verwendung von (Bild-) Zitaten
Die Lizenzierung eines Materials als OER wird durch eine Verwendung von Zitaten nicht verhindert. So dürfen Sie, auch wenn Sie gemäß des Zitatrechts des Urheberrechts (vgl. § 51 UrhG) ein Material als Zitat in ihr Werk einbauen, dieses Werk als OER lizenzieren. Allerdings müssen Sie in diesen Fällen eindeutig darauf hinweisen, dass dieses Zitat oder das als Bildzitat verwendete Bild weiterhin dem Schutz des Urheberrechts unterliegt. Dazu genügt es, bei Zitaten gemäß des im Urheberrecht enthaltenen Zitatrechts diese entsprechend der gängigen Zitierregeln zu kennzeichnen (vgl. auch § 63 UrhG).
Bei Bildzitaten sollte zusätzlich in unmittelbarer Nähe des Bildes, z.B. in der Bildunterschrift, vermerkt werden, dass dieses Bild weiterhin urheberrechtlich geschützt ist. Alternativ kann dieser Hinweis auch in einem Abbildungsverzeichnis gegeben werden. Einer Angabe in möglichst geringer räumlicher Nähe zum Bildzitat ist aber (wenn möglich) der Vorzug zu geben. Ein solcher Hinweis kann z.B. folgendermaßen formuliert werden: „Bild A von FotografIn Mustermensch. Alle Rechte vorbehalten.“
Bei der Verwendung von (Bild-) Zitaten in einem Material, das unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht werden soll, ist es zudem ratsam, einen Zusatz zum Lizenzhinweis zu verfassen, durch den darauf hingewiesen wird, dass im lizenzierten Werk auch Teile zu finden sind, die nicht der gewählten CC-Lizenz unterliegen. Dies kann durch einen Teilsatz wie „falls nicht anders angegeben/gekennzeichnet stehen die Inhalte dieses Werks unter der Lizenz…“ gelöst werden.
Verwendung von Logos und Marken
Sie können auch Material, in dem Sie Logos und Marken wie z.B. das Logo der Universität Koblenz verwenden, unter eine Creative Commons Lizenz stellen. Dies ist nicht verboten, und das Logo bzw. die Marke bleibt weiterhin geschützt, auch wenn entsprechend der Lizenz die Inhalte der Lehrmaterialien zur Nachnutzung und zur Veränderung freigegeben werden. Die Creative Commons Lizenzen besagen nämlich ausdrücklich, dass Markenrechte von ihnen nicht berührt werden und die Verwendung einer Marke und somit die in einem Lehr-Lern-Material abgebildeten Marken bzw. geschützten Logos durch eine CC-Lizenzierung nicht zu freien Marken werden.
Allerdings ist es ratsam, wenn es sich bei abgebildeten Logos oder sog. Wort-Bild-Marken um urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützte Elemente handelt, dies durch einen Zusatz zum Lizenzhinweis wie „Logos/Marken sind urheberrechtlich/markenrechtlich geschützt“ deutlich zu machen.
Beachten Sie bei der Nachnutzung von OER: Das Markengesetz verbietet es eindeutig, sich mit fremden Federn zu schmücken! Unter dieses Verbot fällt demnach, eine fremde Marke als die eigene auszugeben oder durch eine solche (verbotene) Aneignung das Ansehen einer Marke zu schmähen. Dies bedeutet, dass Sie, wenn Sie offen lizenziertes Material, auf dem (fremde) Logos und/oder Marken abgebildet sind, verändern und in veränderter Form in Ihrem Namen publizieren, die entsprechenden Logos entfernen und ihre Bearbeitung entsprechend der TULLU+V-Regelkennzeichnen müssen. Mehr zur Kennzeichnung von Bearbeitungen können Sie auf unserer Seite zur Verwendung von OER unter dem Punkt Verändern von OERnachlesen.
Detaillierte Informationen und Hilfestellungen zum Thema OER und Marken können Sie auf den Seiten von iRights.info oder den Seiten der OER FAQ nachlesen.
Bei Unklarheiten sollten möglichst früh im Lizenzierungsprozess alle Beteiligten sowie externe Unterstützung mit einbezogen werden. Angehörige der Universität Koblenz (Studierende, Dozierende, Mitarbeitende) können sich diesbezüglich z.B. an das OER Lab oder die Rechtsabteilung der Universität Koblenzwenden. Eine Übersicht über Aspekte, die Sie vor einer Lizenzierung berücksichtigen sollten, finden Sie auch im Wiki der Creative Commons.
Lizenz auswählen
Durch das flexible Baukastensystem der CreativeCommons haben Sie die Wahl zwischen freieren oder restriktiveren Lizenzierungsmöglichkeiten. Sollten Sie noch Fragen zu den einzelnen Lizenzbausteinen oder zu den CC-Lizenzen haben, informieren Sie sich gerne zunächst auf unserer Übersichtsseite zu den Creative Commons Lizenzen oder kontaktieren Sie das Team des OER Lab der Universität Koblenz.
Abbildung: Welche CC-Lizenz passt zu mir?
Je nach Ihren Bedürfnissen wählen Sie einfach die zu Ihren Vorstellungen passende Lizenz. Ganz allgemein kann man sagen, dass restriktivere Lizenzen zu Lasten der Verbreitung der Inhalte gehen können. Freiere Lizenzen können dagegen zu starken Veränderungen der Inhalte führen.
Sollten Sie noch unsicher sein, unter welcher Lizenz Sie Ihr Werk als OER veröffentlichen wollen, dann nutzen Sie gerne unsere nebenstehende Infografik: Steigen Sie in unsere OERakete und fliegen Sie von Frage zu Frage, um am Ende bei der perfekt zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passenden Creative Commons Lizenz zu landen.
(Die Grafik vergrößert sich beim Anklicken.)
Lifehack:License Chooser - Lizenz auswählen
Einen digitalen Helfer zur Auswahl der zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passenden CC-Lizenz finden Sie im License Chooser der Creative Commons. In wenigen Schritten können Sie hier durch die Beantwortung einiger Fragen die geeignete Creative Commons Lizenz ermitteln lassen.
Die aktuelle Version des License Chooser steht momentan leider nur in englischer Sprache zur Verfügung, gibt dazu aber nach der Entscheidung für eine CC-Lizenz zusätzlich Hilfestellung bei der Generierung eines korrekt formulierten Lizenzhinweises.
Lizenzierung von Adaptionen
Wenn Sie nun Material unter einer Creative Commons Lizenz freigeben möchten, in das Sie bereits bestehende OER-Materialien Dritter eingebunden haben, kann eine Lizenzierung allerdings ein wenig knifflig werden. Rechtlich gesehen ist dabei relevant, in welcher Form Sie die fremden Materialien in Ihr eigenes Material eingebunden haben.
Der einfachste Fall und keine rechtlich relevante Änderung liegt vor, wenn Sie diese fremden Materialien unverändert und im ursprünglichen Zustand in Ihr eigenes Material eingebettet haben, und somit Ihr eigenes und das fremde Material lediglich nebeneinander stellen und gemeinsam präsentieren. Ähnlich wie bei Zitaten handelt es sich hierbei um eine sog. Werkverbindung. In diesem Fall können Sie unkompliziert zwei oder mehr Materialien mit jeweils unterschiedlichen CC-Lizenzen nutzen und einbinden.
Für den Anteil Ihres eigenen Materials können Sie dann frei eine zu Ihren Bedürfnissen passende CC-Lizenz wählen.
Am besten versehen Sie den Hinweis zur CC-Lizenz, den Sie dann an Ihrem Material anbringen, mit dem Zusatz „falls nicht anders angegeben/gekennzeichnet“. So erhalten Nachnutzende direkt einen Hinweis darauf, dass sich in dieser Bildungsressource mehrere unterschiedlich lizenzierte Teile finden lassen und sie bei der Nachnutzung auf diese unterschiedlichen Lizenzierungen achten müssen.
Veränderung und Vermischung von und mit fremden Materialien (Adaption)
Nutzen Sie nun jedoch eines oder mehrere unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlichte Materialien, verändern Sie diese und/oder binden Sie sie auf eine Art in Ihr eigenes Material ein, dass ein gänzlich neuer, einheitlicher Eindruck entsteht, müssen Sie auf verschiedene Punkte achten. Denn wenn durch Sie die einzelnen OER so miteinander und/oder mit Ihrem eigenen Material verschmolzen werden, dass durchschnittliche Betrachtende sie nicht mehr als klar getrennte Werke erkennen können, liegt rechtlich gesehen keine reine Werkverbindung mehr vor, sondern eine sog. Adaption.
In diesem Fall müssen Sie besonders auf die verschiedenen CC-Lizenzen achten, unter denen die einzelnen, von Ihnen genutzten Materialien jeweils veröffentlich worden sind. Nicht alle Creative Commons Lizenzen lassen sich gemeinsam verwenden.
In der nebenstehenden Infografik haben wir für Sie einmal übersichtlich zusammengestellt, welche Lizenzkombinationen in Adaptionen zulässig sind, bzw. welche Lizenzen zueinander inkompatibel sind.
(Die Grafik vergrößert sich beim Anklicken.)
Die mit einem Häkchen gekennzeichneten, blauen Felder stehen für eine mögliche Vermischung von Materialien unter den ausgewählten beiden Lizenzen, während die roten, mit einem „X“ versehen Felder eine Lizenzinkompatibilität anzeigen. Materialien mit diesen unterschiedlichen Lizenzen dürfen nicht miteinander vermischt werden.
Abbildung: Die (In-)Kompatibilitäten der CC-Lizenzen
Achten Sie vor allem auf Materialien mit Lizenzen, die um den Baustein ND (No Derivatives) erweitert wurden. Diese dürfen niemals für eine Adaption verwendet werden, da sie weder verändert noch mit anderen Materialien vermischt werden dürfen!
Unter eine solche Veränderung fallen alle inhaltlichen Über- oder Bearbeitungen, wie z.B. wenn Inhalte neu arrangiert, umgestaltet, umgeschrieben oder anderweitig modifiziert werden. So gelten auch Übersetzungen als Veränderungen, genauso wie Erweiterungen, Kürzungen, Neuordnungen oder Korrekturen. Auch die Verwendung von Musik, deren CC-Lizenz den Baustein ND enthält, um z.B. ein Video damit zu unterlegen, wäre in diesem Fall eine unerlaubte Veränderung, auch wenn das Musikstück an sich dabei unverändert bleibt. Ebenfalls durch den Baustein ND verbotene Veränderungen sind auch Remixe oder Mashups.
Auch der Baustein SA (Share Alike) kann bei einer Adaption und Vermischung von OER-Materialien hinderlich sein. Seine Bedingung, dass Adaptionen dieses Materials nur unter exakt denselben Lizenzbedingungen resp. derselben Lizenz weitergegeben werden dürfen, schränkt die Vermischung mit Materialien unter anderen Lizenzen enorm ein. So lassen sich z.B. Materialien unter den Lizenzen CC BY-SA und CC BY-NC-SA nicht miteinander vermischen.
Lizenz für Adaption wählen
Wenn Sie sichergestellt haben, dass die von Ihnen gewählten OER-Materialien bzw. deren Creative Commons Lizenzen miteinander kompatibel sind (s.o. Veränderung und Vermischung von und mit fremden Materialien), besteht der nächste Schritt darin, dass Sie sich überlegen, mit welcher Lizenz Sie das neu entstandene, vermischte Material versehen wollen bzw. können.
Die ursprüngliche Lizenz eines Materials gilt auch über eine Anpassung dieses Materials durch Dritte hinaus. Dies bedeutet, dass die Lizenz, die Sie für Ihren eigenen Beitrag bzw. Ihre Adaption wählen können (die sog. „Lizenz der Bearbeiterin / des Bearbeiters“), davon abhängt, unter welcher Lizenz das ursprüngliche Material veröffentlicht worden ist.
Als Faustregel gilt dabei das Prinzip der minimalen Offenheit. Das Material mit der strengsten Lizenzierung gibt hierbei in gewisser Weise die Lizenz für die Adaption vor. Die Auswahl einer Lizenz für Ihre Adaption, die im Gegensatz zur Lizenz des ursprünglichen Materials offener gestaltet ist, ist nämlich nicht möglich. Die Lizenzierung mit einer restriktiveren Lizenz ist in den meisten Fällen aber zulässig.
Abbildung: Die CC-Lizenzierung von Adaptionen
In der nebenstehenden Infografik haben wir für Sie einmal in einer Übersicht zusammengestellt, welche Lizenzierungen für Adaptionen zulässig wären und welche nicht. Suchen Sie dazu in der linken Spalte die (strengste) CC-Lizenz des Materials, das Sie bearbeitet haben. Wenn Sie in dieser Zeile weiter nach rechts wandern, zeigen Ihnen die blauen und mit einem Häkchen versehenen Felder die Lizenzen an, die für Ihre Adaption in Frage kommen. Rote und mit einem „X“ versehene Felder kennzeichnen die Lizenzen, die Sie nicht für Ihre Adaptionverwenden können.
Die mit einem Ausrufezeichen „!“ versehenen, weißen Felder zeigen die Lizenzen an, bei denen Creative Commons von einer Verwendung abrät, auch wenn dies rein technisch gesehen durch die Lizenzbedingungen erlaubt wäre. In diesem Fall würde die Verwendung Ihrer Adaption für Nachnutzende extrem erschwert, da diese auf verschiedene Lizenzen bzw. Lizenzbedingungen achten müssten und verpflichtet wären, all diese Lizenzbedingungen unterschiedlicher Rechteinhaber zu berücksichtigen, ohne eventuell klar nachvollziehen zu können, für welchen Teil der Adaption welche Lizenzbedingungen anzuwenden sind.
Zudem müssen Sie selbst in diesem Fall darauf achten, die Lizenzangaben zu Ihrer Adaption akribisch und auf eine Weise zu generieren, dass für Nachnutzende eindeutig klar wird, dass Ihr Werk mehrere Materialien unter verschiedenen Lizenzen und Lizenzbedingungen beinhaltet, welche dies sind und auf welche Teile sie Anwendung finden.
Nachdem Sie eine geeignete Creative Commons Lizenz für Ihre Adaption ausgewählt haben, müssen Sie in einem letzten Schritt bei der Anbringung der Lizenzangabe auf die unten genannten Punkte zur Erstellung von Lizenzhinweisen und Anbringung von Lizenzhinweisen achten.
Lifehack: CC-Mixer - Lizenzen kombinieren
Um herauszufinden, ob Sie verschiedene unter zwei oder mehr unterschiedlichen CC-Lizenzen veröffentlichte Materialien miteinander kombinieren können, können Sie auch den Creative Commons Mixer nutzen. In diesem Tool wählen Sie einfach alle CC-Lizenzen der von Ihnen in Betracht gezogenen Materialien aus, indem Sie bei den entsprechenden Lizenzen ein Häkchen setzen. Mit einem Klick auf den Mixen-Button („Will it blend?“) bekommen Sie direkt Antwort auf die Frage, ob sich die Materialien kombinieren lassen oder nicht. Falls eine Kombination möglich ist, bekommen Sie auch direkt einen Hinweis darauf, welche Lizenzen für eine mögliche Lizenzierung der Adaption nutzbar wären.
Lizenzhinweise erstellen
Open Educational Resources (OER) können ihr Potential nur dann voll entfalten, wenn sie auch als solche eindeutig erkennbar sind. Unklarheiten über Lizenzierungen oder Lizenzbedingungen von OER lassen Interessierte vor einer Nachnutzung des Materials zurückschrecken. Daher ist eine eindeutige und nachvollziehbare Nennung der Lizenz der beste Weg, um Unsicherheiten vor der Weiternutzung zu vermeiden und Rechtssicherheit herzustellen. In den letzten Jahren haben sich daher bestimmte Standards entwickelt, an denen man sich gut orientieren kann und die mittlerweile weitverbreitet Anwendung finden.
Bei der Erstellung eines Lizenzhinweises für eine Creative Commons Lizenz sollten folgende Punkte genannt werden:
Urhebende
Hier sollten der oder die AutorIn bzw. alle Mitglieder eines Autorenteams, die verantwortliche Institution oder Organisation genannt werden. Da alle CC-Lizenzen außer CC0 bei einer Nachnutzung die Nennung einer/s Urhebenden verlangen, muss hier eine entsprechende Angabe gemacht werden, damit das Werk auch entsprechend der Lizenzbedingungen nachgenutzt werden kann. Es ist auch möglich, ein Alias zu wählen, wenn man dies möchte.
Beispiele:
Ute Mustermensch
Institut für Musterforschung der Universität Musterstadt
Ministerium für Musteraufgaben
Organisation für Musterforschung
Lizenz
Zudem muss in einem Lizenzhinweis natürlich auch die eigentliche Lizenz inkl. der Lizenzversion genannt werden. Dies kann entweder durch die Angabe des Lizenzkürzels geschehen, oder durch die Nennung des vollständigen Namens der Lizenz.
Beispiele:
Lizenzkürzel: CC BY 4.0 International
Vollständiger Name: Dieses Werk steht unter der Lizenz Namensnennung 4.0 International.
Link
Wichtig ist, dass alle Lizenzangaben zumindest einen Hinweis auf den vollständigen Lizenztext enthalten. Bei digitalen Ressourcen kann dies ein (Achtung: funktionierender!) Hyperlink auf die CC-Lizenz-Webseite sein. Ist dies nicht möglich, so muss die URL des Lizenztextes vollständig ausgeschrieben werden (z.B. bei analogen Printmedien). Alternativ kann natürlich auch der vollständige Lizenztext in der Ressource angeführt werden – diese Möglichkeit gestaltet sich in der Regel aber eher unpraktikabel.
Prüfen Sie diesen Schritt gewissenhaft nach. Fehlt dieser Link, ist ein angegebener Hyperlink nicht funktionsfähig oder ist die URL zum Lizenztext nicht vollständig oder fehlerhaft angegeben, ist die Lizenz aus rechtlicher Sicht nicht gültig, da sich Nachnutzende nicht über die konkreten Lizenzbedingungen informieren können.
Als Angabe der URL: Dieses Werk steht unter der Lizenz Namensnennung 4.0 International. Den vollständigen Lizenztext können Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de einsehen.
Piktogramm
Bei der Nutzung und Anbringung einer Creative Commons Lizenz hat es sich derweil besonders im Bildungsbereich und in Publikationen etabliert, zusätzlich zur Angabe der Lizenz und des Links auf den vollständigen Lizenztext auch das entsprechende Piktogramm zur Lizenz zu platzieren. Dies kann durch Verwendung der entsprechenden Lizenzbuttons geschehen, oder indem man die Lizenzbaustein-Icons entsprechend der Lizenz kombiniert.
Beispiele:
Verwendung des Buttons zur Darstellung der Lizenz CC BY 4.0
Verwendung der Icons zur Darstellung der Lizenz CC BY 4.0
Die Piktogramme, Icons und Buttons können direkt von der Seite der Creative Commons heruntergeladen werden. Im Downloadbereich der Creative Commons werden sie kostenlos in verschiedenen Downloadformaten zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen, wie die Logos, Icons und Buttons der Creative Commons verwendet werden dürfen, finden Sie in den entsprechenden Richtlinien der Creative Commons.
Sollten Sie schon wissen, unter welcher Lizenz Sie ihr Werk als OER veröffentlichen wollen, aber noch unsicher sein, wie Sie diese Lizenzangabe nach den o.g. Punkten korrekt formulieren, kann Ihnen der Bildungsteiler von OERhörnchen behilflich sein. Nach sorgfältigem Ausfüllen der Eingabemaske und nach Auswahl einer Lizenz und Veröffentlichungsvariante (Webseite/online oder Dokument/Print) generiert Ihnen der Bildungsteiler den entsprechenden Lizenzhinweis. Im OERhörnchen Bildungsteiler stehen Ihnen allerdings nicht alle CC-Lizenzen zur Verfügung. Wählen können Sie zwischen CC0, CC BY 4.0 und CC BY-SA 4.0.
Unterstützung bei der Erstellung eines korrekt formulierten Lizenzhinweises bietet auch der License Chooser der Creative Commons. Hier können in einer Eingabemaske Detailangaben zu Titel und Urhebenden des zu lizenzierenden Werks gemacht werden. In einem weiteren Schritt werden die Lizenzhinweise dann je nach vorheriger Auswahl entweder für eine online Veröffentlichung auf einer Webseite als Rich-Text, HTML oder XMP oder für die Angabe in einem Print-Medium als einfacher Text („Plain Text“) bereitgestellt. Bei der Generierung eines Lizenzhinweises kann auch zwischen der Angabe in Form des Lizenzkürzels oder in Form der Nennung des vollständigen Namens der gewählten CC-Lizenz gewählt werden.
Allerdings steht der License Chooser aktuell nur in englischer Sprache zur Verfügung. Lizenzhinweise werden demnach auch nur in englischer Sprache generiert.
Beispiele für die Gestaltung von Lizenzhinweisen
Beispiel 1: mit Lizenzbutton, Lizenzkürzel und Hyperlink (digital)
Lizenzhinweis:
Falls nicht anders gekennzeichnet stehen die Inhalte dieses Werks von Ute Mustermensch unter der Lizenz CC BY 4.0 International. Logos / Marken sind urheberrechtlich / markenrechtlich geschützt.
Beispiel 2: mit Lizenzbutton, Lizenzkürzel und Angabe der Lizenz-URL (Print)
Lizenzhinweis:
Falls nicht anders gekennzeichnet stehen die Inhalte dieses Werks von Ute Mustermensch unter der Lizenz CC BY 4.0 International. Den vollständigen Lizenztext können Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de nachlesen. Logos / Marken sind urheberrechtlich / markenrechtlich geschützt.
Beispiel 3: mit Lizenzbutton, vollständigem Lizenznamen und Hyperlink (digital)
Beispiel 4: mit Lizenzbutton, vollständigem Lizenznamen und Angabe der Lizenz-URL (Print)
Lizenzhinweis:
Falls nicht anders gekennzeichnet stehen die Inhalte dieses Werks von Ute Mustermensch unter der Creative Commons Lizenz Namensnennung 4.0 International. Den vollständigen Lizenztext können Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de nachlesen. Logos / Marken sind urheberrechtlich / markenrechtlich geschützt.
Beispiel 5: mit Lizenz-Icons, Lizenzkürzel und Hyperlink (digital)
Lizenzhinweis:
Falls nicht anders angegeben steht dieses Werk / dieser Text / diese Präsentation / dieses Bild / diese Grafik / dieses Video / dieser Podcast / diese Webseite / … „Beispieltitel“ von Ute Mustermensch unter der Lizenz CC BY 4.0 International. Logos / Marken sind urheberrechtlich / markenrechtlich geschützt.
Beispiel 6: mit Lizenz-Icons, Lizenzkürzel und Angabe der Lizenz-URL (Print)
Lizenzhinweis:
Falls nicht anders angegeben steht dieses Werk / dieser Text / diese Präsentation / dieses Bild / diese Grafik / dieses Video / dieser Podcast / diese Webseite / … „Beispieltitel“ von Ute Mustermensch unter der Lizenz CC BY 4.0 International. Den vollständigen Lizenztext können Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de nachlesen. Logos / Marken sind urheberrechtlich / markenrechtlich geschützt.
Beispiel 7: mit Lizenz-Icons, vollständigem Lizenznamen und Hyperlink (digital)
Lizenzhinweis:
Falls nicht anders angegeben steht dieses Werk / dieser Text / diese Präsentation / dieses Bild / diese Grafik / dieses Video / dieser Podcast / diese Webseite / … „Beispieltitel“ von Ute Mustermensch unter der Creative Commons Lizenz Namensnennung 4.0 International. Logos / Marken sind urheberrechtlich / markenrechtlich geschützt.
Beispiel 8: mit Lizenz-Icons, vollständigem Lizenznamen und Angabe der Lizenz-URL (Print)
Lizenzhinweis:
Falls nicht anders angegeben steht dieses Werk / dieser Text / diese Präsentation / dieses Bild / diese Grafik / dieses Video / dieser Podcast / diese Webseite / … „Beispieltitel“ von Ute Mustermensch unter der Creative Commons Lizenz Namensnennung 4.0 International. Den vollständigen Lizenztext können Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de nachlesen. Logos / Marken sind urheberrechtlich / markenrechtlich geschützt.
Lizenzhinweise anbringen
Sie haben sich für eine CC-Lizenz für Ihr Werk entschieden, und möchten dies nun auch entsprechend deutlich machen. Wo Sie den Lizenzhinweis am besten anbringen, hängt viel von der Art und Weise und dem Medium ab, in dem Sie Ihre Inhalte veröffentlichen. Wichtig ist, dass die Nutzenden den Hinweis möglichst leicht finden und so mit dem entsprechenden, lizenzierten Werk in Verbindung bringen können, dass jede/r erkennen kann, dass dieses bestimmte Werk (oder ggf. eine gesamte Publikation) unter der gewählten CC-Lizenz genutzt werden darf.
In der Regel kann man sagen: Der Lizenzhinweis sollte so gut wie möglich erkennbar sein und so nah wie möglich am lizenzierten Werk angebracht werden. Je näher er sich an diesem Werk befindet, umso eher wird er von den Betrachtenden wahrgenommen.
(Digitale) Dokumente oder Bücher
Soll die Publikation als Ganzes, also mit allen hierin enthaltenen Inhalten, unter derselben Lizenz stehen, empfiehlt es sich, einen zentralenLizenzhinweis zu setzen. In einem Buch könnte dieser Lizenzhinweis z.B. im Impressum angegeben werden.
Bei einzelnen Texten wie z.B. Essays oder Aufsätzen kann der komplette Lizenzhinweis im Anhang des jeweiligen Textes, z.B. vor oder nach den Literaturangaben, gesetzt werden. Auch die Ergänzung dieser vollständigen Angaben mit einem kurzen Hinweis auf die freie Lizenzierung, z.B. nach dem Titel, wäre hier denkbar.
Bei Präsentationen kann die Lizenzangabe auf einer gesonderten Folie platziert werden, die entweder hinter der Titelfolie oder am Ende der Präsentation eingebunden wird. Aber auch die Integration der Lizenzangabe auf der Titelfolie oder in einem Impressum ist durchaus sinnvoll und möglich.
Enthält ein Buch oder ein Dokument dagegen nur vereinzelte Open-Content-Bestandteile (z. B. einzelne Fotos, Texte oder Grafiken), oder Open-Content-Bestandteile, die in einer Werksverbindung stehen und abweichend von der Lizenz des Gesamtwerks lizenziert sind, dann sind Lizenzhinweise, die direkt am Werk angebracht werden, der sinnvollste Weg. Sie können z.B. in einer Bildunterschrift oder aber auch in einer Fußnote auf der entsprechenden Seite angegeben werden. Möglich wäre aber auch, diese Angaben in einem Abbildungsverzeichnis oder gesammelt in Endnoten anzugeben. Dann muss man aber darauf achten, dass die einzelnen Angaben eindeutig den entsprechenden Materialien zuzuordnen sind.
Achten Sie in diesem Fall unbedingt darauf, diese einzelnen Materialien gemäß der TULLU-(+V)-Regel angemessen zu attribuieren.
Audios und Videos
Bei Audio- und Videodateien empfiehlt sich eine zweifache Anbringung der Lizenzangabe.
Zum einen muss auf der jeweiligen Distributionsplattform der korrekt formulierte Lizenzhinweis in der Materialbeschreibung angebracht werden. Manche Plattformen, die speziell für die Distribution von Open Educational Resources gedacht und designt wurden, ermöglichen zusätzlich die Auswahl einer Lizenz bereits in der Upload-Maske und generieren den Lizenzhinweis dann automatisiert in einer maschinenlesbaren Form.
Damit diese Lizenzhinweise bei einem Download der Datei aber nicht verloren gehen, empfiehlt es sich, den Lizenzhinweis zum anderen im Material selbst einzubinden.
Bei einem Podcast kann dies durch einen kurzen Bumper im Intro des Podcasts erfolgen. In der Begrüßung könnte in einem kurzen Satz ein Hinweis auf die Lizenz gegeben werden.
Beispiel: „Ich bin Ute Mustermensch und ihr hört einen Podcast unter der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0 International / Namensnennung 4.0 International.“
In einem Video kann der Lizenzhinweis im Intro oder im Abspann als fester Bestandteil des Videos eingeblendet werden.
Webseiten
Vor allem bei der Anbringung von Lizenzhinweisen auf Webseiten gilt, dass diese so gut wie möglich für die Betrachtenden erkennbar sein müssen. Die Hinterlegung von Lizenzbedingungen alleine in Metadaten, die im Frontend und damit für die Webseitennutzenden nicht einsehbar sind, ist daher keine gute Lösung. Lizenzhinweise für Webseiten sollten auch nicht in einem Impressum o.ä. hinterlegt werden, da die meisten NutzerInnen dieses oft nicht finden.
Ist es gewünscht, dass der gesamte Inhalt einer Webseite unter einer CC-Lizenz steht, dann kann man diese Angaben im Footer (sozusagen der Fußzeile) der Webseite oder im Seitenleistenbereich anbringen. Soll diese Lizenz für alle der Webseite zugehörigen URLs gelten, dann kann man die Lizenzangabe auch im Webseiten-Template hinterlegen, so dass sie automatisch auf allen Unterseiten eingebunden wird. Sollen nur einzelne Seiten Ihrer Webseite offen lizenziert werden, muss die Angabe dann jeweils gesondert auf den entsprechenden URLs angebracht werden.
Die einfachste Vorgehensweise ist hier, sich den Lizenzhinweis vom Creative Commons License Chooser direkt als HTML generieren zu lassen. So brauchen Sie nur den Code in Ihre Webseite einzubetten, und der Lizenzhinweis wird für Menschen und für Maschinen lesbar auf der Seite angezeigt.
Bei der Einbindung von einzelnen, CC-lizenzierten Materialien in eine Webseite, wie z.B. einem Bild, einem Foto oder einer Grafik, ist es am sichersten, den Lizenzhinweis direkt unterhalb des Materials, z.B. in die Bildunterschrift oder in eine Videounterschrift einzufügen. Hier wird er am besten gesehen und auch direkt mit dem entsprechenden Material bzw. Bild in Verbindung gebracht.
Auch hierbei gilt es wieder unbedingt die TULLU-Regel zur korrekten Attribution von OER zu beachten.
Die Inhalte der Seiten des Open Educational Resources Lab dienen rein der unverbindlichen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können und möchten eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Bei konkreten Rechtsfragen oder Streitfällen sollte ein auf Urheberrecht und Creative Commons spezialisierter Anwalt zu Rate gezogen werden. Wenden Sie sich im ersten Schritt auch gerne an die Rechtsberatung der Universität Koblenz.
Lizenzhinweis: Der Text dieser Webseite steht unter der offenen Lizenz CC BY-SA 4.0 International. Unter der Bedingung, dass die Urhebenden als "OER Lab der Universität Koblenz" genannt werden, dürfen Sie den Text entsprechend der im verlinkten Lizenztext angegebenen Lizenzbedingungen nachnutzen.
Bilder und Logos sind - falls nicht anders angegeben - urheberrechtlich bzw. markenrechtlich geschützt.
Das Open Educational Resources Lab der Universität Koblenz ist ein Teilprojekt des Projekts DigiKompASS – Digitale Kompetenzen aller sichtbar machen und steigern. DigiKompASS wird gefördert durch die Stiftung Innovation in der Hochschullehre.