Der einfachste Anwendungsfall von Open Educational Resources ist es, dass ich ein geeignetes Material finde und im ursprünglichen Zustand verwende bzw. unverändert in eigenes Material einbette. Alle Creative Commons Lizenzen bieten diese Nutzungsmöglichkeit.
Im wissenschaftlichen Arbeiten ist die korrekte Angabe von Quellen die übliche Vorgehensweise. Dies ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit und des Respekts, sondern auch unumgänglich, um Urheberrechtsverstöße zu vermeiden und Überprüfbarkeit herzustellen. Bei der Nutzung von Open Educational Resources (OER) ist dies ganz ähnlich.
Wer frei lizenziertes Material nutzen möchte, ist durch die Bedingungen in den Lizenzen dazu verpflichtet, einen korrekten Nachweis zu erbringen, in dem steht, wer UrheberIn des Materials ist und unter welcher Lizenz es veröffentlicht wurde. Wenn man diese Angaben nicht macht, und somit die Nutzungsbedingungen missachtet, wird die Lizenz automatisch ungültig und somit erlischt auch das Recht, das Material gemäß der Lizenzbedingungen zu nutzen.
Der Teufel steckt hier im Detail, und so stellen sich die NutzerInnen von OER früher oder später die Frage, was eigentlich in eine Attribution mit hinein muss, wie Urhebende genannt werden müssen und was sonst noch zu beachten ist.
Die TULLU-Regel
Um hier eine Orientierung zu bieten, wurde von Sonja Borski und Jöran Muuß-Merholz basierend auf den Richtlinien von Creative Commons die TULLU-Regel entwickelt. Sie hilft dabei, freie Bildungsmaterialien lizenzkonform und korrekt weiterzuverwenden.
T – Titel
U – UrheberIn
L – Lizenz
L – Link
U – Ursprungsort
Eine Ausnahme von der TULLU-Regel bilden Materialien unter der Lizenz CC0. Bei der Nutzung von Material aus der Public Domain oder unter der Lizenz CC0 muss man keinerlei Angaben zur Nutzung des Materials machen und kann es völlig frei verwenden. Hier dennoch Angaben zu den Urhebenden zu geben ist allerdings nicht verboten, sondern im Gegenteil eine freundliche Geste.
Ein Beispiel aus der Praxis
Für die nebenstehende Infografik, die unter der Lizenz CC BY 4.0 steht, müssten bei der Nutzung in einem gedruckten oder digitalen Medium nach der TULLU-Regel folgende Angaben gemacht werden:
Praxisbeispiel 1: Nutzung in einem Printmedium
Grafik „Die TULLU-Regel zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten Werken“ von Julia Eggerstein nach einem Konzept von Jöran Muuß-Merholz und Sonja Borski unter der Lizenz CC BY 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode, gefunden auf OERinfo: https://open-educational-resources.de/wp-content/uploads/Infografik_TULLU.svg
Bei der Nutzung in digitalen Formaten ist es sinnvoll, die Angaben auf den vollständigen Lizenztext und den Ursprungsort auch tatsächlich über Hyperlinks zu gestalten. So sind sie leicht aufzufinden und zugänglich, die Angaben an sich werden gleichzeitig übersichtlicher und verständlicher.