So kann man zum einen einzelne OER-Materialien in der Form nutzen, dass diese unverändert übernommen und entweder alleinstehend genutzt oder – nach Art eines Zitats – in ein anderes Werk eingefügt werden. Eine weitere denkbare Anwendungsmöglichkeit von Open Educational Resources wäre die Nutzung von einzelnen Materialien, die verändert bzw. überarbeitet und dann entweder als individuelles Material genutzt, oder nach Art eines Zitats in ein anderes Werk integriert werden. Eine dritte Anwendungsmöglichkeit wäre die Nutzung von einzelnen oder mehreren OER-Materialien, die so verändert und mit anderen Werken vermischt werden, dass ein neues Material entsteht und die einzeln genutzten Materialien nicht mehr als eigenständig identifiziert werden können.
Was Sie in den jeweiligen Anwendungsfällen beachten müssen, erklären wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.
Nutzen von OER (Attribution)
Der einfachste Anwendungsfall von Open Educational Resources ist es, dass ich ein geeignetes Material finde und im ursprünglichen Zustand verwende bzw. unverändert in eigenes Material einbette. Alle Creative Commons Lizenzen bieten diese Nutzungsmöglichkeit.
Im wissenschaftlichen Arbeiten ist die korrekte Angabe von Quellen die übliche Vorgehensweise. Dies ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit und des Respekts, sondern auch unumgänglich, um Urheberrechtsverstöße zu vermeiden und Überprüfbarkeit herzustellen. Bei der Nutzung von Open Educational Resources (OER) ist dies ganz ähnlich.
Wer frei lizenziertes Material nutzen möchte, ist durch die Bedingungen in den Lizenzen dazu verpflichtet, einen korrekten Nachweis zu erbringen, in dem steht, wer UrheberIn des Materials ist und unter welcher Lizenz es veröffentlicht wurde. Wenn man diese Angaben nicht macht, und somit die Nutzungsbedingungen missachtet, wird die Lizenz automatisch ungültig und somit erlischt auch das Recht, das Material gemäß der Lizenzbedingungen zu nutzen.
Der Teufel steckt hier im Detail, und so stellen sich die NutzerInnen von OER früher oder später die Frage, was eigentlich in eine Attribution mit hinein muss, wie Urhebende genannt werden müssen und was sonst noch zu beachten ist.
Die TULLU-Regel
Um hier eine Orientierung zu bieten, wurde von Sonja Borski und Jöran Muuß-Merholz basierend auf den Richtlinien von Creative Commons die TULLU-Regel entwickelt. Sie hilft dabei, freie Bildungsmaterialien lizenzkonform und korrekt weiterzuverwenden.
T – Titel
Wie lautet der Name des Werks? Wie ist das Material benannt?
Wenn es einen Titel des Werks gibt, sollte er genannt werden. Sollte bei einem Werk kein spezifischer Titel genannt sein, kann hier auch der entsprechende Dateiname oder eine Angabe wie „Titelloses Bild“ verwendet werden.
U – UrheberIn
Wer hat das Material erstellt?
Der Name muss hier so angegeben werden, wie ihn die Urhebenden genannt haben. Es kann sich hierbei auch um Nutzernamen oder Aliase handeln, genauso wie Firmen-, Gruppen- oder Vereinsnamen oder Organisationen.
L – Lizenz
Unter welcher Creative Commons Lizenz ist das Material veröffentlicht worden?
Die Lizenzversion muss mit allen Bestandteilen genannt werden. Dazu gehört auch die Versionsnummer (z.B. 4.0) und ggf. die Angabe, ob es sich um eine portierte (an die Gesetzgebung eines Landes angepasste) Version handelt. Dies kann bei den Versionen jünger als 4.0 der Fall sein.
Zur Angabe der Lizenz gehört - zwar nicht vorgeschrieben, aber empfohlen - auch die Anbringung der Lizenzpiktogramme. Diese erleichtern dank ihres hohen Wiedererkennungswerts die Wahrnehmung der Lizenz.
L – Link
Wo findet man den vollen Lizenztext?
Hier muss der Link zur Seite der Creative Commons mit dem vollständigen Lizenztext angegeben werden. In digitalen Materialien (z.B. online oder in einer PDF) kann dies als Hyperlink hinterlegt werden, bei Printmedien wird der Link als URL vollständig ausgeschrieben.
U – Ursprungsort
Wo findet man das Originalwerk?
Auch hier kann in digitalen Medien die Angabe in Form eines Hyperlinks erfolgen, indem man z.B. den Werktitel entsprechend auf das Original verlinkt. Bei der Verwendung in Printmedien muss die URL des Originalwerks wieder vollständig ausgeschrieben werden.
Eine Ausnahme von der TULLU-Regel bilden Materialien unter der Lizenz CC0. Bei der Nutzung von Material aus der Public Domain oder unter der Lizenz CC0 muss man keinerlei Angaben zur Nutzung des Materials machen und kann es völlig frei verwenden. Hier dennoch Angaben zu den Urhebenden zu geben ist allerdings nicht verboten, sondern im Gegenteil eine freundliche Geste.
Ein Beispiel aus der Praxis
Für die nebenstehende Infografik, die unter der Lizenz CC BY 4.0 steht, müssten bei der Nutzung in einem gedruckten oder digitalen Medium nach der TULLU-Regel folgende Angaben gemacht werden:
Praxisbeispiel 1: Nutzung in einem Printmedium
Grafik „Die TULLU-Regel zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten Werken“ von Julia Eggerstein nach einem Konzept von Jöran Muuß-Merholz und Sonja Borski unter der Lizenz CC BY 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode, gefunden auf OERinfo: https://open-educational-resources.de/wp-content/uploads/Infografik_TULLU.svg
Praxisbeispiel 2: Nutzung in einem digitalen Medium
Grafik „Die TULLU-Regel zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten Werken“ von Julia Eggerstein nach einem Konzept von Jöran Muuß-Merholz und Sonja Borski unter der Lizenz CC BY 4.0, gefunden auf OERinfo.
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Bei der Nutzung in digitalen Formaten ist es sinnvoll, die Angaben auf den vollständigen Lizenztext und den Ursprungsort auch tatsächlich über Hyperlinks zu gestalten. So sind sie leicht aufzufinden und zugänglich, die Angaben an sich werden gleichzeitig übersichtlicher und verständlicher.
Verändern von OER
Alle Creative Commons Lizenzen außer CC BY-ND und CC BY-NC-ND erlauben eine Bearbeitung und Veränderung des Materials. Wenn ich Material genutzt, dabei aber verändert oder bearbeitet habe, z.B. einen Text übersetzt, bei einem Bild nur einen Ausschnitt verwendet oder bei einer Grafik die Farben verändert habe, muss ich diese Veränderungen angeben. Dies bedeutet, dass ich bei meinen Angaben zur verwendeten Quelle weiterhin die TULLU-Regel anwenden (s.o.), diese jedoch um den Bestandteil V - Veränderungen erweitern muss (TULLU+V-Regel).
Hier reicht es in der Regel aus, diese Angabe möglichst knapp zu halten, und in Stichworten anzugeben, was geändert wurde, und von wem.
Beispiele: Bearbeitung (aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt) von Maike Mustermensch, Bearbeitung (Bildausschnitt) von Hermann Mustermensch, Bearbeitung (Rechtschreibfehler korrigiert) von Karim Mustermensch.
Ein Beispiel aus der Praxis
Die weiter oben genutzte Infografik zur TULLU-Regel ist vom OER-Lab nachbearbeitet worden, indem wir die Schriftarten verändert und die Farben an das Corporate Design der Universität Koblenz angepasst haben. Die Lizenzierung mit CC BY 4.0 erlaubt diese Veränderungen, sie müssen von uns bei der Nutzung der Grafik aber angegeben werden.
Praxisbeispiel 3: Nutzung in einem Printmedium
Grafik „Die TULLU-Regel zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten Werken“ von Julia Eggerstein nach einem Konzept von Jöran Muuß-Merholz und Sonja Borski unter der Lizenz CC BY 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode, gefunden auf OERinfo: https://open-educational-resources.de/wp-content/uploads/Infografik_TULLU.svg
Bearbeitung (Farben und Schriftarten geändert) durch das OER Lab der Universität Koblenz.
Praxisbeispiel 4: Nutzung in einem digitalen Medium
Grafik „Die TULLU-Regel zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten Werken“ von Julia Eggerstein nach einem Konzept von Jöran Muuß-Merholz und Sonja Borski unter der Lizenz CC BY 4.0, gefunden auf OERinfo.
Bearbeitung (Farben und Schriftarten geändert) durch das OER Lab der Universität Koblenz.
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Vorsicht bei Logos und Marken!
Immer wieder werden Sie auf OER-Materialien treffen, auf denen sich Logos oder (Wort-Bild-) Marken der Urhebenden befinden. Beachten Sie hierbei unbedingt, dass solche Logos bzw. Marken weiterhin geschützt bleiben, auch wenn entsprechend der angegebenen Creative Commons Lizenz die Inhalte der Lehr-Lern-Materialien zur Nachnutzung und zur Veränderung freigegeben werden.
Die Creative Commons Lizenzen besagen nämlich ausdrücklich, dass Markenrechte von ihnen nicht berührt werden und die Verwendung einer Marke durch sie nicht frei gegeben wird. Somit werden die in einer OER abgebildeten Marken bzw. Logos durch eine CC-Lizenzierung nicht zu freien Marken.
Oftmals, aber nicht immer, wird darauf auch durch einen Zusatz in den Lizenzhinweisen wie „abgebildete Logos/Marken sind urheberrechtlich/markenrechtlich geschützt“ aufmerksam gemacht.
Beachten Sie daher bei der Nachnutzung von OER, auf denen fremde Logos oder Marken abgebildet sind, vor allem die Vorgaben des Markengesetzes.
Das Markengesetz verbietet es eindeutig, sich mit fremden Federn zu schmücken. Daher dürfen Sie nicht den Eindruck erwecken, dass ein von Ihnen selbst erstelltes oder von Ihnen abgewandeltes Material und dessen Aussagen von einer fremden Marke erstellt wurden und/oder von einer fremden Marke unterstützt werden. Unter dieses Verbot fällt auch, eine fremde Marke als die eigene auszugeben oder durch eine solche (verbotene) Aneignung das Ansehen einer Marke zu schmähen.
Für Sie als Nachnutzende bedeutet dies in erster Linie, dass Sie, wenn Sie offen lizenziertes Material, auf dem (fremde) Logos und/oder Marken abgebildet sind, verändern und in veränderter Form in Ihrem Namen publizieren, die entsprechenden Logos und Marken entfernen und ihre Bearbeitungen entsprechend der TULLU+V-Regel kennzeichnen müssen.
Vermischen von OER
Wenn Sie für Ihre Bildungsarbeit nicht nur ein OER-Material, sondern mehrere offene Bildungsmaterialien nutzen möchten, die eventuell sogar unter verschiedenen Creative Commons Lizenzen veröffentlicht worden sind, dann werden Sie sich sicherlich schnell die Frage stellen, ob und wenn ja, wie Sie diese verwenden können und was Sie dabei berücksichtigen müssen.
Rechtlich gesehen ist dabei relevant, in welcher Form Sie die Materialien nutzen möchten.
Keine rechtlich relevante Änderung liegt vor, wenn mehrere Werke lediglich in einem losen Zusammenhang - einer sog. Werkverbindung - gemeinsam präsentiert und rein nebeneinander gestellt werden, etwa in einem Sammelband oder in einem Arbeitsblatt, das aus Text und Bildern besteht, oder in einer Präsentation, in der verschiedene cc-lizenzierte Bilder oder Grafiken eingebaut wurden. Zudem stellen die CC-Lizenzen ausdrücklich klar, dass Änderungen des Dateiformates nicht als rechtlich relevante Änderungen anzusehen sind. So gelten auch Formatumwandlungen, wenn ich z.B. ein digitales Werk, das unter CC-Lizenz steht, in eine analoge Form bringe oder umgekehrt, nicht als Veränderungen, ebenso wenig wie reine Formatanpassungen, z.B. für den Druck. Die Materialien sind dann jeweils einzeln nach der TULLU-Regel zu kennzeichnen. Die Verschiedenheit der Lizenzen ist in diesem Fall ohne Belang.
Entsteht durch das Zusammenfügen oder gar Verändern der Materialien aber ein einheitlicher neuer Eindruck, und werden die Materialien so miteinander verschmolzen, dass durchschnittliche Betrachtende sie nicht mehr als klar getrennte Werke erkennen können, liegt rechtlich gesehen keine reine Werkverbindung mehr vor. In diesem Fall müssen Sie besonders auf die verschiedenen CC-Lizenzen achten, unter denen die einzelnen Materialien jeweils veröffentlicht worden sind.
Nicht alle CC-Lizenzen lassen sich in diesem Fall gemeinsam verwenden und alle Materialien mit Lizenzen, die um den Baustein ND (No Derivatives) ergänzt wurden, dürfen in diesem Fall gar nicht verwendet werden, da sie weder verändert noch mit anderen Materialien vermischt werden dürfen.
Unter eine solche Veränderung fallen alle inhaltlichen Über- oder Bearbeitungen, wie zum Beispiel, wenn die Inhalte re-arrangiert, umgestaltet, umgeschrieben oder anderweitig modifiziert werden. Auch Übersetzungen gelten als Veränderungen, genauso wie Erweiterungen, Kürzungen oder Neuordnungen. Auch die Verwendung von Musik, deren CC Lizenz um den Baustein ND erweitert wurde, um z.B. ein Video damit zu unterlegen, ist eine unerlaubte Veränderung, genauso wie Remixe oder Mashups.
In der nebenstehenden Übersichtsgrafik haben wir für Sie einmal zusammengestellt, welche Creative Commons Lizenzen in einem solchen Anwendungsfall miteinander vermischt werden können, und welche leider inkompatibel miteinander sind.
Suchen Sie dazu in der linken Spalte die erste und in der oberen Zeile die zweite der beiden Lizenzen, die Sie miteinander vermischen möchten. Wenn Sie in dem Kästchen, in dem sich Spalte und Zeile kreuzen, ein Häkchen finden (blaue Felder), dann können Sie die beiden Werke vermischen. Ist in dem Kästchen allerdings ein "X" zu sehen (rote Felder), sind die Lizenzen der beiden Werke leider inkompatibel und die Werke dürfen nicht miteinander vermischt werden.
Abbildung: Die (In-)Kompatibilitäten der CC-Lizenzen
Um herauszufinden, ob Sie verschiedene unter zwei oder mehr unterschiedlichen CC-Lizenzen veröffentlichte Materialien miteinander kombinieren können, können Sie auch den Creative Commons Mixer nutzen. In diesem Tool wählen Sie einfach alle CC-Lizenzen der von Ihnen in Betracht gezogenen Materialien aus, indem Sie bei den entsprechenden Lizenzen ein Häkchen setzen. Mit einem Klick auf den Mixen-Button („Will it blend?“) bekommen Sie direkt Antwort auf die Frage, ob sich die Materialien kombinieren lassen oder nicht. Falls eine Kombination möglich ist, bekommen Sie auch direkt einen Hinweis darauf, welche Lizenzen für eine mögliche Lizenzierung der Adaption nutzbar wären.
Attribution anbringen
Wo Sie die Attribution am besten anbringen, hängt viel von der Art und Weise, wie Sie das entsprechende Material genutzt haben, und von dem Medium, in dem Sie Ihre Inhalte veröffentlichen, ab.
Wichtig ist, dass die Nutzenden den Hinweis ohne Mühe finden und mit dem entsprechenden, lizenzierten Werk in Verbindung bringen können. In der Regel kann man sagen: Die Attribution sollte so gut wie möglich erkennbar sein und so nah wie möglich am entsprechenden, genutzten Material angebracht werden. Je näher sie sich an diesem Werk befindet, umso eher wird sie von den Betrachtenden wahrgenommen.
Attributionen in (digitalen) Dokumenten oder Büchern
Bei der Nutzung von einzelnen Materialien wie z.B. Schaubildern oder Fotos in einem Dokument empfiehlt es sich, die Attribution so nah am Material wie möglich anzubringen, bspw. in einer Bildunterschrift oder in einer Fußnote auf derselben Seite. Alternativ kann diese Angabe auch in einem Abbildungsverzeichnis oder in Endnoten gemacht werden. Hierbei sollte dann aber darauf geachtet werden, dass die Angaben der Attribution eindeutig dem verwendeten Material zugeordnet werden können.
Soll die Publikation als Ganzes, also mit allen hierin enthaltenen Inhalten unter derselben Lizenz stehen und besteht sie aus der Adaption eines frei lizenzierten Materials, so kann die entsprechende Attribution auch an zentraler Stelle gesetzt werden. In einem Buch kann dies z.B. im Impressum angegeben werden. Bei einzelnen Texten wie z.B. Essays oder Aufsätzen kann die Attribution auch im Anhang des Textes, z.B. vor oder nach den Literaturangaben angegeben werden.
Attributionen auf Webseiten
Nutzen Sie frei lizenzierte Materialien zur Einbindung in Webseiten sollten Sie bei der Hinterlegung von deren Attributionen darauf achten, dass diese so gut wie möglich für die Betrachtenden erkennbar sein müssen. Die Hinterlegung von Attributionen alleine in Metadaten, die im Frontend und damit für die Webseitennutzenden nicht einsehbar sind, ist keine gute Lösung. Auch sollten Attributionen auf Webseiten nicht in einem Impressum o.ä. hinterlegt werden, da die meisten NutzerInnen dieses oft nicht finden, und die Attribution daher auch nicht gefunden oder auf das entsprechende Material bezogen wird.
Bei der Einbindung von einzelnen, als OER-lizenzierten Materialien in eine Webseite, wie z.B. einem Bild, einem Foto oder einer Grafik, ist es daher am sichersten, die Attribution direkt unterhalb des Materials, z.B. in die Bildunterschrift einzufügen. Hier wird sie am besten gesehen und auch direkt mit dem entsprechenden Material bzw. Bild in Verbindung gebracht.
Attributionen in Videos
In Videos kann die Attribution eines frei lizenzierten Materials auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen. Wird z.B. ein Bild oder eine Grafik in einem Video eingebunden, kann die Attribution während der Anzeigedauer des entsprechenden Materials als eine Art Untertitel eingeblendet werden.
Zudem können Attributionen gesammelt im Abspann des Videos angegeben werden, wenn Sie durch die Angaben im Abspann dennoch eindeutig den entsprechenden Stellen im Film zugeordnet werden können, wo diese Materialien genutzt wurden.
Tipps zum Weiterlesen:
Bernd, Mike; Mühlenhoff, Judith; Hoff, Kai; Mah, Dana-Kristin (2023): Creative Commons. Teilen erwünscht - Praktische Orientierung für Open Educational Resources unter offener Lizenz, KI-Campus, Berlin.
Neuböck, Kristina; Zimmermann, Claudia; Kopp, Michael (2024): Leitfaden für die Erstellung von Open Educational Resources. Informationen und praktische Übungen für Hochschulangehörige, 4., völlig überarbeitete Auflage, Hrsg. von Open Education Austria, Graz.
Noch mehr Antworten und detaillierte Informationen zu den Creative Commons Lizenzen und ihrer Nutzung finden Sie in den Creative Commons FAQ oder auf iRIGHTS.info. Weitere Informationen und Praxisbeispiele zur korrekten Anbringung und Attribution von CC-Lizenzen finden Sie im Wiki der Creative Commons.
Die Inhalte der Seiten des Open Educational Resources Lab dienen rein der unverbindlichen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können und möchten eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Bei konkreten Rechtsfragen oder Streitfällen sollte ein auf Urheberrecht und Creative Commons spezialisierter Anwalt zu Rate gezogen werden. Wenden Sie sich im ersten Schritt auch gerne an die Rechtsberatung der Universität Koblenz.
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Das Open Educational Resources Lab der Universität Koblenz ist ein Teilprojekt des Projekts DigiKompASS – Digitale Kompetenzen aller sichtbar machen und steigern. DigiKompASS wird gefördert durch die Stiftung Innovation in der Hochschullehre.