Offene Lizenzen für freie Bildungsmaterialien (OER).
Die Werke einer Urheberin oder eines Urhebers sind in der Regel durch das Urheberrecht geschützt. Urhebende dürfen aber entscheiden, dass sie ihre Werke anderen Menschen zur Verfügung stellen möchten, damit diese sie verbreiten, verwenden, bearbeiten oder ggf. sogar vermarkten können. Dazu können sie mit einzelnen NutzerInnen einen Vertrag, die sog. Nutzungslizenz, aushandeln. Allerdings kann es sehr zeitaufwändig sein, mit jeder/m einzelnen möglichen NutzerIn Verhandlungen über die Nutzung eines Werkes zu führen.
Um diesen zeitaufwändigen Prozess zu umgehen, kann ein/e UrheberIn ihr Werk generell der Allgemeinheit – entweder unbeschränkt oder zu bestimmten Bedingungen – zur Verfügung stellen. Dazu kann sie oder er das Werk mit einer entsprechenden, offenen Lizenz versehen. Diese offene Lizenz ist ein rechtlich gültiger und bindender Hinweis, dass und inwieweit ein Material frei verwendet werden darf.
Creative Commons Lizenzen sind eine besondere Art vorgefertigter, standardisierter offener Lizenzen, die Urhebende dazu nutzen können, um der Öffentlichkeit auf einfache Weise bestimmte Nutzungsrechte an ihrem Werk einzuräumen. Sie sind international anerkannt und weltweit gültig. CC- Lizenzen ermöglichen uns die Freigabe von urheberrechtlich geschütztem Material, und können somit für jede persönliche geistige Schöpfung, die im Sinne des Urheberrechts als Werk gilt, genutzt werden. Sie liegen aktuell in der Version 4.0 vor und bilden die in Deutschland inzwischen gebräuchlichste Form offener Lizenzen. Für die Freigabe von Software oder z.B. Datensammlungen sind sie allerdings nicht geeignet. Eine solche Lizenzierung ist in besonderem Maße für Open Educational Resources (OER) wichtig. Anhand dieser Lizenzen kann man als NutzerIn überhaupt erst erkennen, dass es sich bei dem betrachteten Material um OER handelt.
Film "Was sind OER?" Teil 3: Creative Commons Lizenzen unter der Lizenz CC BY-SA 4.0
Damit die Nutzungsmöglichkeiten und die Offenheit des Materials auch genau dem Maß entsprechen, das von den Urhebenden gewünscht wird, müssen auch diese Werke im Rahmen des Urheberrechts entsprechend eindeutig lizenziert werden. Für juristische Laien ist es allerdings schwierig, solche Lizenzen als rechtlich gültige und entsprechend eindeutige Rechtstexte zu formulieren.
Genau aus diesem Grund wurde die Creative Commons Initiative gegründet, und inzwischen hat das CC Global Network auch einen deutschen Ableger, die Creative Commons Deutschland (CCDE). Diese Initiative hat es sich zum Ziel gesetzt, auch für juristische Laien leicht verständliche und einfach handhabbare offene Lizenzen zu entwickeln, die gleichzeitig international gültig und rechtssicher sind. Ergebnis der Bemühungen der Creative Commons Initiative sind die sog. Creative Commons Lizenzen oder auch CC-Lizenzen.
Wichtig ist dabei, dass durch eine CC-Lizenzierung nicht die Rechte Dritter verletzt werden dürfen. Wer eine solche Lizenz vergeben will, muss dazu die Rechte besitzen, also entweder der oder die alleinige UrheberIn sein oder die notwendigen Nutzungsrechte vom Urheber oder der Urheberin erworben haben. Bei mehreren Urhebenden muss die Erlaubnis von jeder/m einzelnen vorliegen, um ein Werk offen lizenzieren zu können. LizenzgeberIn ist dabei die Person (oder die Organisation), die das Material mit Hilfe der CC-Lizenzen zur Nutzung freigibt. LizenznehmerIn ist die Person, die das Material nachnutzt. Hierbei bedarf es keiner extra Bestätigung des Lizenzvertrages – der Vertrag kommt durch die Nutzung des Materials automatisch zustande und beide Seiten sind an dessen Inhalt gebunden.
Mit einer CC-Lizenz versehene Werke können somit unter bestimmten Bedingungen weiterverwendet werden, ohne dass der oder die NutzerIn ausdrücklich bei den Urhebenden nachfragen und um Erlaubnis bitten muss. Welche Bedingungen dies sind, regelt die jeweilige Lizenz. Eine einmal für ein Werk vergebene Creative Commons Lizenz kann auch nicht mehr zurückgezogen werden. Ist ein Inhalt einmal unter einer CC-Lizenz freigegeben, ist man endgültig an diese Entscheidung gebunden. Dies gibt Nachnutzenden die Sicherheit, dass das von ihnen genutzte Material nicht plötzlich seine Lizenzen und man selbst damit die Nutzungsrechte verlieren kann.
Auch wenn es auf den ersten Blick recht viel erscheinen mag: CC-Lizenzen sind leicht verständlich und für alle zugänglich. Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, unsere OERakete zu besteigen und diese noch fremden Gefilde zu erkunden.
Gehen Sie mit uns auf die Reise und starten Sie Ihren Rundflug durch die Welt der Creative Commons!
Die Bausteine der Creative Commons Lizenzen
Creative Commons Lizenzen sind so gestaltet, dass sie LizenzgeberInnen möglichst großen Spielraum bei der Gestaltung ihrer Nutzungsbedingungen geben können, ohne dabei selbst zu komplex und kompliziert zu werden.
Trotz der vorgefertigten und standardisierten Lizenztexte bleibt es uns als Urhebenden überlassen, uns für eine passende Lizenz zu entscheiden und somit zu bestimmen, welche Nutzungsrechte wir Nachnutzenden einräumen und welche wir verbieten. So können wir bspw. eine kommerzielle Nutzung untersagen oder auch verbieten, dass das Werk an sich verändert wird.
Dazu wurde eine Art Baukastensystem mit insgesamt sechs verschiedenen Bausteinen, den sog. Lizenzmodulen, entwickelt, aus denen sich Creative Commons Lizenzen zusammensetzen lassen. Für jedes Modul steht dabei ein spezielles Piktogramm.
Diese Piktogramme (oder auch Symbole) genießen eine hohe Bekanntheit und signalisieren auf vereinfachte Weise unter welchen Bedingungen das Material genutzt und weitergegeben werden darf. So ist auf einen schnellen Blick erkennbar, was mit einem CC-lizenzierten Material gemacht werden darf, und was untersagt ist.
Die sechs verschiedenen Bausteine sind:
Abbildung: Die Creative Commons Lizenzbausteine
Der Baustein CC
Jede einzelne der Creative Commons Lizenzen verfügt über den Baustein CC. Dieser Baustein zeigt an, dass es sich bei der vorliegenden Lizenz um eine Creative Commons (CC) Lizenz handelt, und beschreibt somit quasi, um welche Art von Rechtstext es sich handelt. Diese Angabe ist vergleichbar mit der Angabe, auf welchen Gesetzestext bzw. auf welches Gesetzbuch ich mich beziehe.
Der Baustein 0 / ZERO
Der Baustein 0 bzw. ZERO zeigt an, dass für eine weitere Nutzung keinerlei (daher 0 / ZERO) Einschränkungen bestehen. Soweit juristisch möglich, wird auf alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte verzichtet.
Der Baustein BY
Der Baustein BY steht für BY WHOM?, also „von wem?“. Er steht für die Verpflichtung zur Nennung der Urheberin oder des Urhebers. Gibt es mehrere Urhebende eines Werks, müssen natürlich alle namentlich genannt werden. Allerdings ist es bei der Wahl des Bausteins BY dann unbedingt notwendig, auf dem lizenzierten Material den eigenen Namen (möglich ist allerdings auch ein Alias oder der Name einer Organisation) entsprechend anzugeben. Ohne eine solche Angabe können Nachnutzende diese Ressource sonst nicht nutzen.
Dieser Baustein kommt in allen CC-Lizenzen vor (außer CC 0).
Der Baustein SA
Der Baustein SA steht für SHARE ALIKE, also für „in gleicher Form teilen“ oder, juristischer formuliert, für eine „Weitergabe nur unter denselben Bedingungen“. Nutze ich ein mit dieser Lizenz gekennzeichnetes Werk als Vorlage, und möchte ich eine abgewandelte oder überarbeitete Version dieses Werks veröffentlichen oder verbreiten, so darf ich dies nur unter exakt derselben Lizenz tun.
Der Baustein NC
Der Baustein NC steht für NON COMMERCIAL, also „nicht kommerziell“. Er verbietet die Nutzung eines Werkes für kommerzielle Zwecke und erlaubt sie allein für nicht-kommerzielle Verwendungen. Im Bildungsbereich können durch die Wahl der NC-Bedingung allerdings Nutzungsarten ausgeschlossen werden, an die wir intuitiv möglicherweise gar nicht gedacht haben. Unter NC publizierte OER dürfen nicht in kostenpflichtigen Lehrveranstaltungen (wie etwa an Privatschulen oder privaten Bildungseinrichtungen) oder in Unternehmensschulungen verwendet werden. Die Nutzung des Bausteins NC sollte daher gründlich abgewogen werden. Alternativ kann hier der Baustein SA schützend wirken.
Der Baustein ND
Der Baustein ND steht für NO DERIVATIVES, also für „keine Veränderungen“. CC-Lizenzen, die den Baustein ND beinhalten, verbieten es, mit dieser Lizenz versehene Inhalte zu bearbeiten und das Ergebnis bzw. das veränderte oder abgewandelte Material an Dritte weiterzugeben. So gekennzeichnete Werke dürfen aber genutzt und weiterverbreitet werden.
Betrachtet man die einzelnen Bausteine oder Module genauer, fällt auf, dass nicht alle Module frei miteinander kombiniert werden können, da sich dies inhaltlich ausschließt. Der Baustein 0 / ZERO beispielsweise ist mit den anderen Bausteinen (außer CC) inkompatibel. Wird ZERO als Modul für eine Lizenzierung gewählt, zeigt man dadurch an, dass das Material ohne Einschränkungen für die Allgemeinheit freigegeben ist. Daher ist es nicht möglich (und auch sinnfrei), dieses Modul plötzlich mit einschränkenden Elementen zu kombinieren. Auch die Kombination der Bausteine SA und ND ist widersprüchlich und daher unzulässig. Das Modul ND verbietet es, dass ein Inhalt bzw. ein Werk verändert oder bearbeitet wird. Wo mögliche Adaptionen von vornherein verboten sind, macht es natürlich auch keinen Sinn, ihre Veröffentlichung an die Verwendung derselben Lizenz (vgl. Modul SA) zu binden.
Somit ergeben sich für die einzelnen Lizenzbausteine insgesamt sieben verschiedene Kombinationsmöglichkeiten. Diese sieben verschiedenen Creative Commons Lizenzen werden im nächsten Abschnitt ausführlicher vorgestellt.
Die Creative Commons Lizenzen
Die Creative Commons Lizenzen sind standardisierte Nutzungsverträge, die nicht weiter modifiziert werden können. Allerdings hat man als UrheberIn die Auswahl unter sieben verschiedenen Varianten, die unterschiedliche Interessenlagen abdecken. Eine Weiterverbreitung des Materials ist allerdings bei allen CC-Lizenzen gestattet. Es handelt sich dabei um die Lizenzen:
Die Lizenz CC0
Gemeinfreiheit
Die Lizenz CC0 gibt den größtmöglichen Freiraum in der Nutzung von frei lizenziertem Material.
Open Educational Resources, die mit dieser Lizenz versehen wurden, wurden weltweit von urheberrechtlichen Beschränkungen befreit und die Person, die ihr Werk mit dieser Lizenz versehen hat, verzichtet auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte. Ein so gekennzeichnetes Werk ist in die Gemeinfreiheit – die Public Domain – entlassen worden. Somit dürfen mit diesem Werk alle der 5R Activities ausgeübt werden. Es darf vervielfältigt und weitergegeben, verändert und angepasst, mit anderen Materialien vermischt und sogar kommerziell genutzt werden. Dabei muss weder um Erlaubnis gefragt, noch muss der oder die UrheberIn namentlich genannt werden – es ist aber auch nicht verboten, die Urhebenden aus Höflichkeit dennoch zu erwähnen.
Allerdings lässt sich Material, das nach deutschem Urheberrecht geschützt ist, nicht in die Gemeinfreiheit überführen, da wir in Deutschland nicht komplett auf unsere Urheberrechte verzichten können. Die Lizenz CC0 bedient sich daher eines juristischen Kunstgriffes, mit dem man einem eigentlich nicht möglichen Verzicht auf Urheberrechte doch sehr nahekommt. Dazu erhalten Nachnutzende mit CC0 eine Nutzungslizenz ohne weitere einschränkende Bedingungen und zweitens eine verbindliche Zusage der UrheberInnen, verbleibende Rechte nicht durchzusetzen und etwa einzuklagen – ähnlich einem Nichtangriffspakt. Detaillierte Informationen zur Lizenz CC0 finden Sie auf der Lizenzseite der Creative Commons.
Die Lizenz CC BY
Namensnennung
Die Lizenz CC BY gibt – nach der Lizenz CC0 – den zweitgrößten Freiraum in Bezug auf die Nutzung.
CC BY bedeutet, dass das so gekennzeichnete Material fast genauso frei verwendet werden darf wie unter CC0. Es darf vervielfältigt und weitergegeben, verändert und angepasst, mit anderen Materialien vermischt und sogar kommerziell genutzt werden. Allerdings nur, solange bei jeder Veröffentlichung und Weitergabe des (auch neu kreierten) Materials der oder die AutorIn des Originals den Angaben der Urhebenden entsprechend benannt wird. Detaillierte Informationen zur Lizenz CC BY finden Sie auf der Lizenzseite der Creative Commons.
Die Lizenz CC BY-SA
Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Mit der Lizenz CC BY-SA liegt eine offene Lizenz vor, die der Lizenz CC BY stark ähnelt.
Auch hier ist die Möglichkeit gegeben, mit einem so lizenzierten Werk alle der 5R Aktivitäten auszuüben und die Urhebenden gestatten jede Form der Vervielfältigung, Weitergabe, Veränderung, Anpassung, Vermischung und kommerziellen Nutzung, solange der oder die UrheberIn entsprechend namentlich genannt wird. Allerdings müssen abgewandelte Werke unter denselben Lizenzbedingungen (und somit unter der Lizenz CC BY-SA) verfügbar gemacht werden.
Dadurch bleiben auch abgewandelte Werke weiterhin frei zugänglich und veränderbar und die Anzahl und Auswahl an OER steigt. Detaillierte Informationen zur Lizenz CC BY-SA finden Sie auf der Lizenzseite der Creative Commons. Die Lizenz CC BY-SA wird übrigens auch von der Wikipedia verwendet.
Die Lizenz CC BY-NC
Namensnennung – nicht kommerziell
Eine weitere mögliche Kombination der einzelnen Lizenzmodule ist die Lizenz CC BY-NC.
Sie ähnelt der Lizenz CC BY, indem sie jede Form der Vervielfältigung, Weitergabe, Veränderung, Anpassung, Vermischung und kommerziellen Nutzung ermöglicht, solange der oder die UrheberIn entsprechend namentlich genannt wird. Allerdings darf das Material allein für nicht kommerzielle Zwecke genutzt werden. Detaillierte Informationen zur Lizenz CC BY-NC finden Sie auf der Lizenzseite der Creative Commons.
Die Lizenz CC BY-NC-SA
Namensnennung – nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Die Lizenz CC BY-NC-SA ist eine Kombination der beiden vorher beschriebenen Lizenzen CC BY-SA und CC BY-NC.
Ein Werk oder ein Material, das mit dieser Lizenz versehen wurde, darf für alle nicht-kommerziellen Zwecke genutzt und entsprechend vervielfältigt und weitergegeben, verändert, angepasst und mit anderen Materialien vermischt werden, solange bei jeder Veröffentlichung und Weitergabe des (auch neu kreierten) Materials die Urhebenden entsprechend benannt werden. Wird das abgewandelte Material an Dritte weitergegeben, muss dies unter denselben Bedingungen geschehen, d.h. das Werk muss auch als CC BY-NC-SA lizenziert werden. Detaillierte Informationen zur Lizenz CC BY-NC-SA finden Sie auf der Lizenzseite der Creative Commons.
Die Lizenz CC BY-ND
Namensnennung – keine Bearbeitungen
Die Lizenz CC BY-ND besagt, dass das Werk für alle Zwecke genutzt werden kann.
Es darf vervielfältig und weiterverbreitet werden, selbst zu kommerziellen Zwecken, solange der oder die UrheberIn genannt wird. Allerdings darf es dabei in keiner Weise verändert werden.
Unter eine solche Veränderung fallen alle inhaltlichen Über- oder Bearbeitungen, wie zum Beispiel, wenn die Inhalte neu arrangiert, umgestaltet, umgeschrieben oder anderweitig modifiziert werden. Auch Übersetzungen gelten als Veränderungen, genauso wie Erweiterungen oder Ergänzungen. Ebenso ist die Verwendung von Musik, deren Lizenz um den Baustein ND erweitert wurde, eine unerlaubte Veränderung, genauso wie Remixe oder Mashups. Als Faustregel kann gelten: alle Veränderungen, die laut Urheberrecht untersagt sind, gelten als Bearbeitung bzw. Veränderung und sind somit nicht zulässig.
Nicht als Veränderungen gelten Formatumwandlungen, wenn z.B. ein digitales Werk in eine analoge, gedruckte Form gebracht wird oder umgekehrt. So darf auch eine CC-lizenzierte Grafik im PDF-Format ausgeschnitten und als PNG-Grafik weiter geteilt, oder eine MP3-Datei in ein anderes Audioformat umgewandelt werden. Auch reine Formatanpassungen, z.B. für den Druck, gelten nicht als Veränderungen. Detaillierte Informationen zur Lizenz CC BY-ND finden Sie auf der Lizenzseite der Creative Commons.
Die Lizenz CC BY-NC-ND
Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitungen
Die restriktivste der Creative Commons Lizenzen ist CC BY-NC-ND.
Sie erlaubt lediglich die Vervielfältigung und Weiterverbreitung eines Werkes, und dies auch nur, solange der oder die AutorIn genannt wird und auch nur zu nicht-kommerziellen Zwecken. Bearbeitungen und Veränderungen des Werks sind nicht gestattet. Detaillierte Informationen zur Lizenz CC BY-NC-ND finden Sie auf der Lizenzseite der Creative Commons.
Abbildung: Die Creative Commons Lizenzen
Je nachdem, für welche Lizenz ein/e UrheberIn sich für ihr oder sein Werk entscheidet, lässt sie oder er eine offenere oder eingeschränktere Nutzung zu.
Abbildung: Die Creative Commons Lizenzen im Vergleich
CC0 ist dabei die offenste, CC BY-NC-ND die geschlossenste der Creative Commons Lizenzen. Für die Erstellung von Open Educational Resources bedeutet dies, dass – wenn man sich streng an der Definition der UNESCO und des OER-Aktionsplans von Ljubljana orientiert, nur Werke unter den Lizenzen CC0, CC BY und CC BY-SA als „echte“ OER gelten können, da nur sie eine uneingeschränkte Nutzung nach den 5R Aktivitäten und eine Weiterverbreitung und Bearbeitung des Materials für alle Bildungszwecke (auch kommerzielle) erlauben. Weniger strikte Interpretationen hingegen werten alle unter einer CC-Lizenz stehenden Materialien als Open Educational Resources.
Die drei Darstellungsweisen der Creative Commons Lizenzen
Die Lizenzbedingungen der Creative Commons Lizenzen können auf drei verschiedene Arten zur Verfügung gestellt werden.
Der Lizenzvertrag
Für juristisch Versierte.
Der Lizenzvertrag ist identisch mit der eigentlichen Creative Commons Lizenz. Diese Lizenz enthält den vollständigen und juristisch wirksamen Lizenztext.
Die License Deed
Für AnwenderInnen.
Die License Deed beschreibt nur die wichtigsten, grundsätzlichen Eigenschaften und Klauseln der eigentlichen Lizenz. Sie ist keine Lizenz an sich, sondern nur deren Zusammenfassung in einfacher Sprache.
Die License Deeds wurden aus dem Grund entwickelt, damit auch juristisch nicht bewanderte AnwenderInnen ohne viel Mühe die von der Lizenz beschriebenen rechtlichen Bedingungen verstehen können. Die License Deed besitzt keine rechtliche Bedeutung oder Wirksamkeit. Unter die vereinfachte Darstellung für AnwenderInnen fällt auch die Nutzung von Abkürzungen und Piktogrammen zur Darstellung der Lizenz.
Der Code
Für Suchmaschinen.
Auf Webseiten kann die Lizenz auch zusätzlich als Code auf der Metaebene hinterlegt werden. Auf diese Weise können Suchmaschinen, Webcrawler oder andere Softwaresysteme verstehen, dass ein Inhalt unter einer CC-Lizenz (und auch unter welcher CC-Lizenz) zur Verfügung gestellt wird. Dazu muss lediglich ein entsprechender HTML-Code in den Code einer Webseite eingebunden werden.
Die Creative Commons Lizenzen und das Urheberrecht
Es steht natürlich außer Frage, dass das deutsche Urheberrecht (UrhG) einen starken, juristischen Schutz für unsere Werke bietet. Dies ist durchaus wünschenswert, schließlich haben wir in der Regel auch viel Zeit und Arbeit in unsere Schöpfungen investiert. Daher ist es nur recht und billig, wenn diese Arbeit auch einen guten Schutz genießt. Aber manchmal werden unsere Werke durch das Urheberrecht überbeschützt, vor allem dann, wenn wir sie einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen wollen. In diesen Fällen ist das Urheberrecht dann auch für uns selbst eine ärgerliche Barriere.
Hier bietet die Nutzung von Creative Commons Lizenzen eine gute Alternative. Die Nutzung von CC-Lizenzen bedeutet nämlich nicht, dass wir damit auf unser Urheberrecht verzichten. Dies ist in Deutschland rechtlich auch gar nicht möglich. Manche Bestandteile des deutschen Urheberrechtes, wie z.B. das Urheberpersönlichkeitsrecht, können nicht aufgegeben werden und sind auch nicht übertragbar.
Creative Commons Lizenzen bewegen sich mit ihren Bestimmungen daher im Rahmen des Urheberrechts. Sie geben nicht nur Nachnutzenden, sondern auch uns als Urhebenden selbst mehr Freiheiten, als sie im UrhG vorgesehen sind.
Urheberrecht und Schrankenregelungen Eine Kurzübersicht zum Thema „Urheberrecht in der universitären Lehre“ finden Sie auf der Seite der Universitätsbibliothek. Ausführlichere Erläuterungen finden Sie auf den Seiten des BMBF oder in der Broschüre „Urheberrecht in der Wissenschaft. Ein Überblick für Forschung, Lehre und Bibliotheken."
Dank ihnen können wir selbst darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang wir unsere Werke einer Nachnutzung öffnen möchten, und an welche Bedingungen wir diese Nachnutzungen knüpfen wollen. Wir bestimmen anhand der CC-Lizenzen selbst, inwieweit wir und unsere Werke vom Urheberrecht beschützt werden sollen.
Film "Was sind OER?" Teil 4: Urheberrecht und Schrankenregelungen unter der Lizenz CC BY-SA 4.0
Alle weiteren Bestimmungen des Urheberrechts behalten ihre Gültigkeit. So beschränken CC-Lizenzen niemals Nutzungsfreiheiten, die das UrhG gewährt. Dies wäre auch nicht zulässig. Die gesetzlichen Schrankenregelungen des Urheberrechts, so besonders das Zitierrecht, oder auch das Recht auf Privatkopie sowie die Nutzung in Unterricht und Lehre, finden in jedem Fall Anwendung.
CC-Lizenzen sind auch gerichtlich durchsetzbar. Wird gegen die Nutzungsbedingungen einer von uns gewählten Lizenz verstoßen, kann dagegen juristisch entsprechend vorgegangen werden. Die CC-Lizenzen schützen somit zum einen uns als UrheberInnen, und erleichtern zum anderen Dank ihrer Rechtssicherheit die Nutzung unserer Werke durch Dritte.
Tipps zum Weiterlesen:
Bertelsmann Stiftung (ohne Jahr): Freie Lizenzen – einfach erklärt. Ein Leitfaden für die Anwendung freier Lizenzen in der Bertelsmann Stiftung, Gütersloh.
BiSS-Trägerkonsortium (Hrsg.). (2018): Urheberrecht in der Bildung. Texte, Bilder, Videos und Co: Was pädagogische Lehr- und Fachkräfte wissen müssen, um diese Werke für Bildungszwecke zu nutzen, Köln.
BMBF (2023): Urheberrecht in Schulen. Ein Überblick für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, Berlin.
Neuböck, Kristina; Zimmermann, Claudia; Kopp, Michael (2024): Leitfaden für die Erstellung von Open Educational Resources. Informationen und praktische Übungen für Hochschulangehörige, 4., völlig überarbeitete Auflage, Hrsg. von Open Education Austria, Graz.
Die Inhalte der Seiten des Open Educational Resources Lab dienen rein der unverbindlichen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können und möchten eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Bei konkreten Rechtsfragen oder Streitfällen sollte ein auf Urheberrecht und Creative Commons spezialisierter Anwalt zu Rate gezogen werden. Wenden Sie sich im ersten Schritt auch gerne an die Rechtsberatung der Universität Koblenz.
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Das Open Educational Resources Lab der Universität Koblenz ist ein Teilprojekt des Projekts DigiKompASS – Digitale Kompetenzen aller sichtbar machen und steigern. DigiKompASS wird gefördert durch die Stiftung Innovation in der Hochschullehre.