Finanzierungsmöglichkeiten
Da ein Auslandssemester ohne Förderung für die meisten Studierenden eine hohe finanzielle Hürde darstellt, werden hier einige Möglichkeiten vorgestellt, wie man es sich leichter finanzieren kann.
Erasmus +
Alle Studierenden, die an eine Partneruniversität der Universität Koblenz-Landau innerhalb der EU und einigen anderen Ländern Europas gehen, werden von Erasmus+, dem Mobilitätsprogramm der EU gefördert.
Weitere Informationen zu Erasmus+ findet man unter: http://www.erasmusplus.de/erasmus/bildungsbereiche/hochschulbildung/
Genauere Informationen zur Förderung durch Erasmus+ an der Universität Koblenz-Landau findet man hier
Die wichtigsten Informationen sind hier schon einmal zusammengefasst:
Man kann pro Studienphase (Bachelor/ Master/ Promotion) bis zu 12 Monate durch Erasmus+ gefördert werden
Der Mobilitätszuschuss liegt je nach Land und Gesamtbudget bei 150 €- 270 € pro Monat und kann mit Auslands-BAföG kombiniert werden
Sämtliche mögliche Studiengebühren werden übernommen
Die Förderungsdauer erstreckt sich von Beginn des akademischen Aufenthalts bis zum Ende des akademischen Aufenthalts
Man kann seinen Aufenthalt je nach zu Verfügung stehenden finanziellen Mitteln auch verlängern (Mit so genannte „Zero-Grant-Tage“, die je nach Budget teilweise oder komplett gefördert werden können)
Promos
Eine Möglichkeit für die Finanzierung eines Auslandaufenthalts an einer Universität außerhalb Europas bietet das „Promos“-Programm des DAAD (Deutscher Akademischer Auslandsdienst).
Weitere Informationen zu Promos findet man unter:
Genauere Informationen zur Förderung durch Promos an der Universität Koblenz-Landau findet man hier
Die wichtigsten Informationen sind hier schon einmal zusammengefasst:
Die Förderungsdauer beträgt 1-6 Monate (bei Auslandssemestern meist 4-5 Monate).
Die meisten Studierenden bekommen entweder einen monatlichen Zuschuss oder eine Reisekostenpauschale.
Der monatliche Zuschuss sowie die Reisekostenpauschale variieren je nach Zielland und Gesamtbudget
Die Förderung kann mit Auslands-BAföG kombiniert werden (Wenn man allerdings vom Auslands-BAföG eine Reisekostenpauschale bekommt, übernimmt Promos diese nicht mehr, sondern bezahlt nur einen monatlichen Zuschuss).
Studiengebühren werden nicht übernommen.
Auslands- BAföG
Eine Möglichkeit für die Finanzierung eines Auslandsaufenthalts ist die Beantragung von Auslands-BAfög.
Weitere Informationen zum Auslands-BAfög sowie ein FAQ findet man unter:
http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/auslandssemester/
http://www.auslandsbafoeg.de/faq/
Die wichtigsten Informationen sind hier schon einmal zusammengefasst:
Während eines Ausbildungsabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) kann man nur in der Regel nur einmal Auslands- BAföG bekommen.
Die Förderungsdauer beträgt maximal ein Jahr.
Die Förderungen betragen:
Die notwendigen Studiengebühren bis zu 4600€ (interessant für Studierende, die mit dem Promos-Stipendium oder ganz ohne Stipendium ins Ausland gehen).
Reisekostenzuschuss (einmalig Hin- und Rückreise).
Ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse.
Außerhalb des EU-Auslands: je nach Land unterschiedlicher Auslandszuschlag: 60€ - 225€ monatlich.
Weitere Informationen findet man unter:
http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/foerderungshoehe/ (mit Beispiel)
Die Förderung muss mindestens 6 Monate vorher beantragt werden
Wenn man Inlands-BAföG bekommt, bekommt man sicher Auslands-BAföG.
Auch wenn man im Inland kein BAföG bekommt, kann man Auslands-BAföG bekommen.
Auslands-BAföG muss man nicht zurückzahlen.
Je nach Land gibt es unterschiedliche Ämter, die für den BAföG- Antrag zuständig sind.
Eine vollständige Liste findet man unter:
http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/antragstellung/
Für die Partneruniversitäten der Koblenzer Kulturwissenschaft sind folgende Ämter zuständig:
Frankreich
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 13 55
55206 Ingelheim
Tel.: 06132 / 787 – 0
Fax: 06132 /787 – 3298
E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de
Internet: http://www.mainz-bingen.de
Italien
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Amt für Ausbildungsförderung
Auslandsamt
10617 Berlin
Tel.: 030 / 9029 -10
Fax: 030 / 9029 – 13460 u. 13470
E-Mail: bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf.de
Internet: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/buergerdienste/auslands_bafoeg.html
Südkorea
Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Wilhelmstr. 15
72074 Tübingen
Tel.: 07121 / 9477-0
Fax: 07121 / 9477-1195
E-Mail: auslandsbafoeg@sw-tuebingen-hohenheim.de
Internet: http://www.tuebingen-hohenheim.de
Tschechische Republik:
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 10 32
09010 Chemnitz
Tel.: 0371 / 5628 – 450
Fax: 0371 / 5628 – 455
E-Mail: auslands.bafoeg@swcz.de
Internet: http://www.studentenwerk-chemnitz-zwickau.de
Belgien
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln
Tel.: 0221 / 147 – 4990
Fax: 0221 / 147 – 4950
E-Mail: Auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de
Internet: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Spanien
Studentenwerk Heidelberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Abteilung Studienfinanzierung
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 / 54 54 04
Fax: 06221 / 543524
E-Mail: bafoeg@stw.uni-heidelberg.de
Internet: www.studierendenwerk-heidelberg.de/de/bafoeg
Südafrika
Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 / 56509-22
Fax: 0335 / 56509-99
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de
Internet: http://www.studentenwerk-frankfurt.de
Fullbright- Stipendium
Eine Möglichkeit für die Finanzierung eines Auslandaufenthalts an einer „Graduate School“ in den USA bietet das Fullbright-Stipendium.
Weitere Informationen zum Fullbright-Stipendium findet man unter:
http://www.fulbright.de/tousa/stipendien/studierende-uni/
Genauere Informationen zur Förderung durch das Fullbright-Stipendium an der Universität Koblenz-Landau findet man hier
Die wichtigsten Informationen sind hier schon einmal zusammengefasst:
Bewerber_innen müssen im August nächsten Jahres (z.B. 2016) den Bachelor-Abschluss bzw. mindestens 6 erfolgreich abgeschlossene Fachsemester nachweisen. Bei Bewerbern, die bereits einen Hochschulabschluss besitzen, darf dieser nicht vor dem 1. April des Vorjahrs liegen (z.B. 2014).
Der Aufenthalt dauert 4- 9 Monate und beginnt im August/ September.
Förderungshöhe: bis zu 3850 $ (ca. 3515 €) im Monat.
Bewerbungsfrist ist der 22. Juni.
Alle Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Die von der Hochschule gewählten werden dann zu einem Auswahlgespräch in Berlin eingeladen. Die endgültige Stipendiennominierung erfolgt Anfang November.