Krankenversicherung
Klären Sie vor Ihrer Abreise, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse auch im Ausland gültig ist. Studierende, die nicht privat versichert sind, erhalten für Aufenthalte in EU-Ländern und jenen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, von ihrer Krankenkasse die Europäische Krankenversicherungskarte, die im europäischen Gastland in der Regel den Versicherungsschutz sichert, der auch einheimischen Studierenden zusteht. Dieser kann von dem abweichen, was Sie in Deutschland gewohnt sind.
Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist in der Regel jedoch unzureichend, insbesondere wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe nötig sind. Für solche Fälle, insbesondere den Rückstransport, sollte eine ergänzende private Versicherung abgeschlossen werden.
Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer deutschen Krankenkasse über die Erstattung von Leistungen, die im Ausland erbracht werden und schließen Sie im Zweifel eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab.
Die Türkei macht spezielle Vorgaben für eine Krankenversicherung.
Andere Versicherungen (Haftpflicht-und Unfallversicherung)
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes nicht über die Universität Koblenz für Unfälle, die auf Ihrem Weg zwischen der Gastuniversität/-institution und Ihrer Wohnung sowie auf dem Gelände der Gastuniversität /-institution passieren, versichert sind. Bitte informieren Sie sich deshalb bei Ihrer Gastuniversität/-institution, ob Sie dort unfallversichert sind, insbesondere dann, wenn Sie z.B. als visiting student nicht immatrikuliert sind. Sollten Sie nicht über die Gastuniversität/-institution unfallversichert sein, sollten Sie sich privat um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.
Generell ist zu empfehlen, neben der Krankenversicherung folgende Versicherungen abzuschließen:
Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz
Unfallversicherung mit Auslandsschutz
ACHTUNG:
Als ERASMUS+ Studierende können Sie z.B. über den DAAD eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtsversicherung abschließen.
Mit einem ERASMUS+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäische Kommission noch der DAAD als Nationale Agentur noch die Heimathochschule haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit ERASMUS+ Auslandsaufenthalten entstehen.
Deshalb sind Sie verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (vor allem Auslandskrankenversicherung; wir empfehlen auch Unfallversicherung und Haftpflicht) zu sorgen und sich über die Erfordernisse im Gastland zu informieren. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung Ihren Auslandsversicherungsschutz ab und schließen Sie ggf. eine Auslandszusatzversicherung ab. Je nach Krankenversicherung sind Tarife teilweise innerhalb der EU- Länder gültig (s. Anhang IV zum Grant Agreement).
Hinweis: Eine ausreichende Auslandskrankenversicherung ist oft Bedingung für die Immatrikulation an einer ausländischen Hochschule.