Urheberrecht

Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien in der Hochschullehre

Kurzübersicht (ausführlichere Erläuterungen finden Sie auf den Seiten des BMBF)

§ 60a UrhG regelt, wie und in welchem Umfang urheberrechtlich geschützte Materialien durch Lehrende an Bildungseinrichtungen erlaubnisfrei genutzt werden dürfen:

Praxisfragen

Urheberrechtlicher Hinweis

Der Inhalt dieser Webseite ist ein bearbeiteter und ergänzter Auszug aus der Broschüre

Urheberrecht in der Wissenschaft

Hrsg: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

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