Ja, gemäß dem Vertrag über das Deutschlandticket sind grundsätzlich alle immatrikulierten Studierenden verpflichtet, das Deutschlandsemesterticket zu erwerben. Nach dem Prinzip der Solidarität tragen alle Studierenden einen Anteil – unabhängig davon, sie das Angebot in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Die Kosten des Tickets sind somit als obligatorischer Bestandteil im Semesterbeitrag enthalten.
Studierende mit einer Schwerbehinderung, die den öffentlichen Nahverkehr ohnehin kostenfrei nutzen dürfen, können sich das Deutschlandsemesterticket erstatten lassen. Trifft dies auf Sie zu, hilft Ihnen das Studierendensekretariat in Bezug auf die Rückerstattung weiter.
Folgende Gruppen sind vom Deutschlandsemesterticket ausgeschlossen, auch wenn sie gerne ein Ticket beziehen würden.
Für diese Gruppen wird daher auch kein Semesterticketbeitrag erhoben:
- Gast- und Nebenhörer*innen
- Frühstudierende
- Studierende in Fernstudiengängen (ZFUW-Studierende)