Urabstimmung
Durch die Urabstimmung üben die Studierenden die oberste beschließende und kontrollierende Funktion selbst aus.
Jedes Mitglied der Studierendenschaft ist stimmberechtigt.
Gegenstand der Urabstimmung kann jede Angelegenheit sein, die die Studierendenschaft als Gesamtheit betrifft. Haushaltspläne und die Beitragsordnung sind von einer Urabstimmung ausgenommen.
Eine Urabstimmung muss stattfinden
- auf Beschluss der Vollversammlung,
- auf Beschluss des Studierendenparlaments mit der Mehrheit seiner satzungsgemäßen Abgeordneten,
- auf schriftlichen Antrag von mindestens drei Prozent aller Studierenden nach § 1,
- auf Beschluss des Fachschaftenrats mit der Mehrheit seiner satzungsgemäßen Mitglieder,
- auf Beschluss des Allgemeinen Studierendenausschusses mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder.
Ablauf und Regelungen zur Urabstimmung sind in der Satzung der Studierendenschaft und in der Wahlordnung zu finden.
Die Urabstimmung wird durch den Wahlrat durchgeführt. Anträge/Beschlüsse zur Urabstimmung müssen beim Wahlrat eingehen.
Kontakt:
Wahlrat der Universität Koblenz
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Gebäude N
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56070 Koblenz
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