Studentische Selbstverwaltung
Alle an der Universität Koblenz immatrikulierten ordentlichen Studierenden sind Mitglieder der Studierendenschaft. Die Studierendenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als solche verwaltet sie ihre studentischen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze und ihrer Satzungen selbst.
Die Organe der Studierendenschaft sind
1. die Urabstimmung,
2. die Vollversammlung,
3. das Studierendenparlament (StuPa),
4. der Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA),
5. die Fachschaften und ihre Organe,
6. der Fachschaftenrat (FSR),
7. der Wahlrat
Des Weiteren können sich Studierende in Hochschulgruppen zusammen organisieren.
Rechtliche Grundlage
Die "Spielregeln" in der Studierendenschaft werden durch das Landeshochschulgesetz, unsere Satzung und diverse andere Ordnungen bestimmt. Damit ihr euch einen Einblick in eure Rechte und Möglichkeiten der Partizipation verschaffen könnt, haben wir hier die wichtigsten Dokumente für euch gesammelt:
Universitäre Gremien
In vielen universitären Gremien gibt es auch studentische Vertreter*innen, damit diese dort eine Stimme der Studierendenschaft darstellen.
Senat
Hochschulrat
Fachbereichsrat Fachbereich 1
Fachbereichsrat Fachbereich 2
Fachbereichsrat Fachbereich 3
Fachbereichsrat Fachbereich 4
Studierendenwerk
Studentische Mitglieder der Universität Koblenz im Verwaltungsrat des Studierendenwerks:
Im Verwaltungsrat gibt es 3 studentische Mitglieder der Universität und 2 der Hochschule.