Sowohl Bund als auch Länder bieten Ihnen verschiedene Förderprogramme z. B. in Form von Weiterbildungsstipendien, -schecks, Boni oder einem Aufstiegs-Bafög.
Die Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e. V. (DGWF) hält eine Broschüre mit umfassenden Informationen über diese Fördermöglichkeiten bereit.
Darüber hinaus können Sie Ihre Studiengebühren als Weiterbildungs- bzw. Ausbildungskosten steuerlich geltend machen.
Im Jahr 2002 hat der Bundesfinanzhof diesbezüglich ein Grundsatzurteil gesprochen.
Sind Sie beruflich selbstständig, können Sie die Kosten als Betriebsausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben.
Nicht selten beteiligen sich auch Arbeitgeber*innen an den Ausbildungskosten ihrer Mitarbeitenden, sofern die Qualifizierungsmaßnahme innerbetriebliche Anforderungen erfüllt.