Gebührensatzung



Masterstudiengänge


  • Sozialbeitrag: 89 € + 19,50 € AStA pro Semester

  • Studiengebühr: variabel je nach Studiengang (semesterweise fällig)

  • Masterarbeit: einmalig erhobene Gebühr

Bitte beachten Sie, dass die genauen Studiengebühren für die Masterstudiengänge in der Gebührensatzung der Universität Koblenz festgelegt sind.

Schließen Sie Ihr Fernstudium nicht in der Regelstudienzeit ab, werden Ihnen keine zusätzlichen Studiengebühren in Rechnung gestellt! Lediglich eine Verwaltungspauschale über 70 € und der Sozialbeitrag fallen für Sie an.

Gebühren & Kosten


Zertifizierte Kurse


  • Einmalige Teilnahmegebühr

Die Höhe der Gebühr variiert je nach Kurs und ist in der Gebührensatzung festgelegt. Bitte werfen Sie für weitere Informationen einen Blick in die Tabelle auf dieser Seite.

Gebühren & Kosten


Die Erhebung der Gebühren erfolgt auf der Grundlage der Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 27. November 2014 des Landes Rheinland-Pfalz (GVBl. 2014, S. 279), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 10. Februar 2022 (GVBl. 2022, S. 57).




Gebührensatzung des ZFUW gemäß Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung des Landes Rheinland-Pfalz vom 1.5.2022

§ 1
Gebühren für die Teilnahme am Fernstudium und Angeboten der wissenschaftlichen Weiterbildung
Für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten (Fernstudiengänge, Kurse, Seminare) des Zentrums für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW) der Universität KoblenzLandau werden Gebühren erhoben.

§ 2
Zahlungsweise, Zahlungsfrist und Verwendungszweck
Die Gebühren werden für Studiengänge semesterweise, für sonstige Weiterbildungsangebote einmalig erhoben; der genaue Betrag und der Zahlungstermin werden nach erfolgter Zulassung bzw. Rückmeldung durch den Gebührenbescheid mitgeteilt. Die Gebühren sind jeweils im Voraus (vor Beginn eines neuen Semesters / vor Beginn eines Weiterbildungsangebots) zu zahlen. Ratenzahlung ist auf Antrag möglich; der Verwaltungsmehraufwand wird in Rechnung gestellt (siehe Anhang). Bankverbindung, Zahlungstermin, die Höhe der zu zahlenden Gebühren und der Verwendungszweck sind dem Gebührenbescheid zu entnehmen. Die Zahlungsfrist beträgt i.d.R. 14 Tage. Bitte achten Sie bei Ihrer Zahlung unbedingt auf die Angabe des korrekten Verwendungszwecks (besonders bei Zahlungen durch Dritte).

§ 3
Zusendung des Zulassungs- und Gebührenbescheids
Der Versand der Gebührenbescheide erfolgt nach der Zulassung zum Studium bzw. nach der verbindlichen Registrierung zur Teilnahme an einem Weiterbildungsangebot. Bitte bewahren Sie den Gebührenbescheid sorgfältig auf, da er zur Vorlage für das Finanzamt dient.

§ 4
Zahlungs-Versäumnis
Nicht gezahlte Gebühren werden von der Landeshochschulkasse Mainz nach Ablauf der Zahlungsfrist vollstreckt. Bereits versendetes Studienmaterial wird nicht zurückgenommen. Die unaufgeforderte Rücksendung von Studienmaterial führt nicht zu einer Gutschrift durch das ZFUW.

§ 5
Gebührenbescheid an Dritte
Falls der Arbeitgeber die Kosten für das Studium oder die Teilnahme am Weiterbildungsangebot übernimmt, ist es möglich, den Gebührenbescheid auf die Firmenanschrift auszustellen. Dies muss bei der Anmeldung bzw. Rückmeldung mitgeteilt werden.

§ 6
Abmeldung nach erfolgter Zulassung zum Studium bzw. Anmeldung zur Teilnahme
Eine Abmeldung nach erfolgter Zulassung ist bis 14 Tage vor Beginn des Semesters bzw. des Weiterbildungsangebots möglich. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Danach ist eine Abmeldung bis Beginn des Semesters bzw. des Weiterbildungsangebots weiterhin möglich, für den entstandenen Verwaltungsaufwand ist jedoch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 % des Semesterbeitrags bzw. der Kursgebühr zu entrichten. § 7 gilt entsprechend. Eine Abmeldung nach Beginn des Semesters (Exmatrikulation) bzw. des Weiterbildungsangebotes ist ebenfalls möglich, gezahlte Gebühren werden in diesem Fall jedoch nicht erstattet.

§ 7
Rückmeldung und Rückmeldefristen für Studiengänge
Für die Fortsetzung des Studiums ist die Rückmeldung erforderlich. Mit der Rückmeldung entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren für das kommende Semester. Bei Nichtzahlung erfolgt die Exmatrikulation durch die Hochschule.

§ 8
Regelstudienzeit, Wiederholungssemester und Urlaubssemester (nur bei Immatrikulation in Studiengängen)
Wiederholungssemester, die belegt werden können, um alten Lehrstoff aufzuarbeiten, ohne neues Lehrmaterial bearbeiten zu müssen, sind kostenpflichtig. Es wird eine reduzierte Gebühr erhoben (siehe Anhang). Wird das Studium nicht in der Regelstudienzeit beendet, so fallen für weitere Semester Gebühren an (siehe Anhang). Bei Urlaubssemestern müssen ordentliche Studierende den Sozialbeitrag der Universität und eine Verwaltungsgebühr entrichten. Es gelten die Bestimmungen der Universität (siehe Anhang).

§ 9
Sozialbeitrag
Der Sozialbeitrag ist für alle Bachelor- und Master-Studiengänge zu zahlen. Der Sozialbeitrag umfasst den Beitrag für die Studierendenschaft (ASTA) der Hochschulen sowie für das Studierendenwerk. Die Höhe wird von dem Studierendenwerk bzw. Studierendenausschuss festgelegt und kann sich u.U. im Laufe des Studiums ändern (siehe Anhang).


§ 10
Gebühren für nicht bestandene Prüfungen in Studiengängen
Für nicht bestandene Prüfungen in Studiengängen, die wiederholt werden, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben (siehe Anhang).

§ 11
Gebühren für eine Abschlussarbeit
Für die Bachelor-/Masterarbeit (Betreuung und Bewertung der Arbeit einschließlich Zweitgutachten und Prüfung) wird eine Gebühr erhoben (siehe Anhang).

§ 12
Gebühren für zusätzliche Fernstudienmaterialien
Für den erneuten Bezug von Fernstudienmaterial (je Kurseinheit) sowie für den Bezug sonstiger Fernstudienmaterialien, Multimediaeinheiten u.a. (Herstellungs- und Versandkosten der Kurseinheit) werden Gebühren erhoben (siehe Anhang). Für den freiwilligen Bezug zusätzlicher Studienmodule in Studiengängen werden ebenfalls Gebühren erhoben (siehe Anhang).

§ 13
Gebühren für die Wiederholung eines Kursangebots
Für die Wiederholung eines Kursangebots, die die Bearbeitung von ausstehenden Inhalten zwecks Erhalt des Zertifikats zum Anlass hat, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben (siehe Anhang).

§ 14
Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungen, Einschreibungen oder Rückmeldungen
Verwaltungsgebühren werden erhoben (siehe Anhang): für verspätet beantragte Rückmeldungen nach Ablauf der entsprechenden Fristen;  für nicht fristgerechte Gebührenzahlungen. Erfolgt nach der Mahnung keine Zahlung der Gebühren, wird seitens der Landeshochschulkasse ein Vollstreckungsverfahren veranlasst.

§ 15
Zweitausfertigung von Urkunden und Zeugnissen
Für Zweitausfertigungen von Urkunden und Zeugnissen wird eine Gebühr erhoben (siehe Anhang).

§ 16
Absage von Veranstaltungen
Das ZFUW behält sich vor, z.B. bei höherer Gewalt oder ungenügender Beteiligung, einzelne Veranstaltungen oder eine gesamte Weiterbildungsmaßnahme zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage werden bereits entrichtete Gebühren zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch (z.B. Stornogebühren für Hotelbuchungen, Reisekosten, Verdienstausfall etc.) ist ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten oder der Kurs- bzw. Studienleitung berechtigt den/die Teilnehmer/in nicht zur Rücknahme einer Anmeldung.

§ 17
Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau in Kraft.

Koblenz, den 10.12.2018