Ausschreibungstexte

Datenschutzhinweis:

Die Bewerbungen auf ein AStA Referat werden vom Studierendenparlament bis zum Tag der Wahl hochschulöffentlich über die Nextcloud der Universität Koblenz den Studierenden zur Verfügung gestellt.

Bei erfolgreicher Wahl auf das Referat werden die Bewerbungen intern vom Präsidium des Studierendenparlaments bis zum Ende der Amtszeit aufbewahrt. Die Abgeordneten des Studierendenparlaments haben auf Anfrage jederzeit Zugriff auf diese.

Bei nicht erfolgreicher Wahl auf das Referat werden die Bewerbungen gelöscht.


Präambel zur Ausschreibung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Schriftstück Allgemeiner Studierendenausschuss mit AStA und Studierendenparlament mit StuPa abgekürzt.

Der AStA ist das Exekutivorgan der verfassten Studierendenschaft. Alle Referent*innen haben ein politisches Mandat und handeln im Auftrag des Studierendenparlaments. Der Auftrag des AStA ist es, die Interessen der Studierendenschaft in der Gesellschaft zu vertreten, das Wohl der Studierendenschaft steht im Zentrum seiner Arbeit. Dabei sind sich alle Referent*innen der Sensibilität personenbezogener Daten bewusst.

Er vertritt das wirtschaftliche und soziale Interesse der Studierendenschaft und wirkt bei der Studien- und Ausbildungsförderung mit. Er fördert die politischen, kulturellen, sozialen und sportlichen Belange der Studierenden.  Die Interessen sowie Vorschläge der Studierenden sollen mit einbezogen und unterstützt werden.

Alle Referent*innen werden auf bestimmte Fachgebiete gewählt, sind jedoch angehalten, auch an referatsunspezifischen Arbeiten und an allen AStA-Projekten aktiv mitzuwirken. Sie sind zu gegenseitiger Kollegialität angehalten.

Während den Erstsemesterwochen und der SommerUni unterstützen alle AStA-Referate durch Präsenz und informieren über die Arbeiten des AStA und StuPa.

Die Arbeit als Referent*in setzt Eigenschaften wie Engagement, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Integrität voraus. Diskretion über die persönlichen Belange einzelner Studierender sowie eine angemessene Erreichbarkeit sind selbstverständlich.

Um die Studierendenschaft in die Arbeit der studentischen Selbstverwaltung einzubinden, können Referent*innen Arbeitskreise gründen, die sie in ihren Tätigkeiten beraten und unterstützen. Diese Arbeitskreise unterstehen ihrer jeweiligen Verantwortung.

Regelmäßige Teilnahme an den AStA-Sitzungen sowie das kontinuierliche Veröffentlichen von relevanten Informationen an die Studierendenschaft sind verpflichtend.

Bei allen Veranstaltungen haben sie Sorge zu tragen, dass die durch die Studierendenschaft geleistete Unterstützung erkennbar wird; dies gilt insbesondere für Veranstaltungen mit anderen universitären Stellen und Externen. Zusätzlich soll bei allen Veranstaltungen, soweit möglich, versucht werden auch die internationalen Studierenden mit einzubinden.

Zu den weiteren Pflichten als Referent*in gehören das monatliche Einreichen eines Rechenschaftsberichtes über ihre Arbeit, das Anbieten einer regelmäßigen Sprechstunde, die Archivierung der Referatsarbeit und das Erstellen bzw. Aktualisieren des Referatsleitfadens für Nachfolger*innen.

Der AStA agiert überparteilich. Hierbei ist die Verherrlichung oder Unterstützung verfassungs- oder menschenfeindlicher Ideologien und Gruppierungen nicht mit der Amtsausführung vereinbar.

Der AStA trägt Sorge dafür, dass Seitens des AStAs keine Kooperationen mit Vereinen, Verbindungen, Unternehmen und ggf. politischen Parteien, welche offen menschenfeindlich und/ oder diskriminierend (orientiert am Gleichsstellungsparagraphen des GG Art 3) handeln, eingegangen werden.

Die Tätigkeit im AStA ist ehrenamtlich und eine langfristige Übernahme des Referates ist erwünscht. Die Studierendenschaft vergütet den Referent*innen deren Aufwand nach Vorgabe des StuPa mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus den Referaten Vorsitz, Finanzen und einer aus der Mitte des AStA gewählten Person.

Er ist für die Geschäftsführung des AStA verantwortlich, leitet dessen Sitzungen und repräsentiert die Studierendenschaft zusammen mit dem Präsidium des StuPa in der Öffentlichkeit. Hierfür arbeiten sie gemeinsam und kommunizieren regelmäßig über ihre Belange.  Zudem ist er verantwortlich und delegiert den Verleih.

Bei Vakanz von Referaten ist der Vorstand für die Delegierung und/oder Übernahme von notwendigen Referats-Aufgaben verantwortlich.

Er vertritt die Studierendenschaft gerichtlich und außergerichtlich, ist für das Personal verantwortlich und gibt rechtsgeschäftliche Erklärungen ab.

Bei aufkommenden Unstimmigkeiten innerhalb der studentischen Selbstverwaltung agiert der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem StuPa Präsidium vermittelnd und schlichtend, so lange dieser nicht befangen ist.

Weitere Referate

Alle Referate sind zu kontinuierlichem Austausch und stetiger Zusammenarbeit untereinander angehalten.