Wahlen des 02. Studierendenparlament der Universität Koblenz

Ankündigung

Der Wahlrat hat auf seiner konstituierenden Sitzung (2024-07-30) den Zeitraum für die Wahlen des 02. Studierendenparlament der Universität Koblenz festgelegt, welche hiermit gemäß §34 (1) und (4) der Wahlordnung von 2023-03-24 (in Kraft getreten 2024-07-13) regulär ausgeschrieben werden.

Das Studierendenparlament ist beschlussfassendes und kontrollierendes Organ der Studierendenschaft. Es entscheidet in allen Angelegenheiten der Studierendenschaft, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Das Studierendenparlament wird von den Mitgliedern der Studierendenschaft nach § 1 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft gewählt.

Die satzungsgemäße Anzahl liegt bei neunzehn Abgeordneten. Die Abgeordneten werden für die Dauer eines Kalenderjahres gewählt.

Die Wahlen finden von 2024-12-10 bis 2024-12-12 jeweils von 09:00 bis 15:00 Uhr in D 238 statt.

Alle an der Universität Koblenz immatrikulierten ordentlichen Studierenden können sich für das Studierendenparlament zur Wahl stellen (siehe §1 und 3 der Satzung). Ausgenommen hiervon sind Mitglieder des Wahlrats (§9 der Satzung). Die Kandidatur ist nur auf einer Liste möglich (§17 der Wahlordnung).

Listeneinreichung

  • Die Kandidatur ist nur auf einer Liste möglich.
  • Eine Liste umfasst die Namen sowie die E-Mail-Adressen von mindestens drei Kandidatinnen oder Kandidaten in erkennbarer Reihenfolge, die ihre Kandidatur durch Unterschrift bestätigen.
  • Eine Liste muss eine Listenbezeichnung enthalten. Die gewählte Listenbezeichnung darf weder den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen noch zu einer Irreführung der Wählerinnen und Wähler beitragen. Der Wahlausschuss kann in begründeten Fällen eine Listenbezeichnung zurückweisen.
  • Jede Liste kann bis spätestens 14.00 Uhr 21 Tage vor dem ersten Wahltag beim Wahlrat schriftlich eingereicht werden. Die Einreichungsfrist endet 2024-11-15 um 14:00 Uhr.
  • Bei der Einreichung sind die Delegierten für den Wahlausschusses zu benennen.

Listenverbindung

  • Listenverbindung ist zulässig. Sie bewirkt, dass die verbundenen Listen bei der Sitzverteilung im Verhältnis zu den übrigen Listen und Listenverbindungen sowie bei der Verteilung der Sitze innerhalb der Listenverbindung als eine Liste gelten.
  • Alle Kandidatinnen oder Kandidaten der betreffenden Listen müssen der Listenverbindung schriftlich zugestimmt haben.
  • Die Listenverbindung muss eine Reihenfolge der Kandidatinnen oder Kandidaten festlegen.
  • Das Eingehen einer Listenverbindung ist dem Wahlrat spätestens zwei Tage nach Ablauf der Frist zur Listeneinreichung nach § 10 Abs. 4 schriftlich zu erklären. Eine solche Erklärung kann nicht mehr zurückgenommen werden.
  • Die Frist endet 2024-12-18.

Vollversammlung

Die Vollversammlung findet 2024-12-04 um 12:00 Uhr in D 028 statt. Hier werden sich alle zur Wahl stehenden Listen vorstellen.

Die Tagesordnung lautet:
1. Begrüßung
2. Wahlen zum 2. Studierendenparlament
2.1. Allgemeine Informationen zur Wahl
2.2. Vorstellung der Listen
3. Wahlen zu Senat und Fachbereichsräten
3.1. Allgemeine Informationen zur Wahl
3.2. Vorstellung der Listen
4. Anträge
5. Änderungen rechtlicher Rahmendokumente
6. Sonstiges

Wie ihr aus der Tagesordnung herauslesen könnt, stehen eventuell noch Änderungen der rechtlichen Rahmendokumente aus. Dies wird u.a. von der vorherigen Vollversammlung abhängen.
Die geplanten Änderungen, unsere Satzung und weitere rechtlichen Rahmendokumente der studentischen Selbstverwaltung findet ihr unter: https://www.uni-koblenz.de/de/ssv/rechtliches

Briefwahl

  • Ist eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter voraussichtlich gehindert, am Wahltermin seine Stimme im Wahlraum per Urnenwahl abzugeben, kann sie oder er von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
  • Der Antrag auf Briefwahl ist spätestens zehn Tage vor dem ersten Wahltag an den Wahlrat zu richten.
  • Nach Beantragung der Briefwahl ist die Antragstellerin oder Antragsteller nicht zur Urnenwahl zugelassen. Der Verlust der Unterlagen ist dem Wahlrat anzuzeigen. In diesem Falle kann nur von der Urnenwahl Gebrauch gemacht werden.

Wer steht zur Wahl?

t.b.a.

Auszählung der Wahl

Die Auszählung der Wahl findet direkt im Anschluss der Wahl 2024-12-12 ab 15:00 Uhr in D 028 statt.

Wahlergebnisse

t.b.a.

Anfechtung der Wahl

Innerhalb von vier Wochen nach der Wahl kann die Wahl schriftlich beim Wahlrat angefochten werden. Der Wahlausschuss entscheidet über die Anfechtung und teilt das Ergebnis mit Begründung durch Aushang mit. Gegebenenfalls schreibt der Wahlausschuss Neuwahlen aus.

Konstituierung des Studierendenparlaments

Der Wahlrat beruft unverzüglich nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses die gewählten Abgeordneten zur konstituierenden Sitzung ein. Die konstituierende Sitzung muss spätestens in der nächsten studentischen Stunde nach der Wahl stattfinden. Der Wahlrat leitet die Sitzung bis zur Wahl des ersten Präsidiumsmitglieds des Studierendenparlaments.

Die konstituierende Sitzung des 02. Studierendenparlaments findet 2024-12-18 ab 12:00 Uhr in B 013 statt. Ab 14:00 Uhr wechselt der Raum zu D 239.

Die Tagesordnung wird noch bekannt gegeben.