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Wahlen zu Senat & Fachbereichsräten

Diese Seite stellt nur eine Zusammenfassung der Informationen dar. Die Wahlbekanntmachung und offizielle Informationen findet ihr hier.

Wann und wo sind die Senats- & Fachbereichsratswahlen?

Die Wahlen zu Senat und den Fachbereichsräten finden

  • jeweils am 10. & 11. Dezember 2024

  • jeweils von 09:00 bis 15:00 Uhr

  • in Raum D 239

statt.


Wer steht zur Wahl?

Senat

BDSM - Bündnis der studentischen Mehrheit
Margarethe Theisen
Paul Kunz


Fachbereich 1: Bildungswissenschaften

Es wurde kein Wahlvorschlag eingereicht.
Es sind 4 Mitglieder zu wählen.


Fachbereich 2: Philologie / Kulturwissenschaften

Die Geisteswissenschaftler*innen 4ever
Philipp Hürter
Carla Seibert
Kathrin Ünzen
Jolina Weishäupl

Es sind 4 Mitglieder zu wählen.


Fachbereich 3: Mathematik/Naturwissenschaften

Es wurde kein Wahlvorschlag eingereicht.
Es sind 4 Mitglieder zu wählen.


Fachbereich 4: Informatik

Wahlvorschlag 1:
Ramón Alexander Röser
Florian Zang
Melina Marx
Janine Scherbarth

Es sind 4 Mitglieder zu wählen.



Listeneinreichung

Wahlvorschläge sind bis 14. November 2024, 16:00 Uhr, bei Herrn Frank Müller einzureichen. Wird bis dahin mindestens ein Wahlvorschlag eingereicht, so können weitere Wahlvorschläge bis zum 18. November 2024, 16:00 Uhr, eingereicht werden.

Die Kandidatur ist nur auf einer Liste (je Gremium) möglich.
Wahlvorschläge müssen enthalten:

  1. mindestens so viele Personen, wie es zu wählende Mitglieder gibt,
  2. die Bezeichnung der Wahl (ob Senat, FB x)
  3. die Bezeichnung der vorgeschlagenen Gruppe
  4. Vor- & Zuname, Gruppenzugehörigkeit, Fachbereich oder Dienststelle, Anschrift und Unterschrift der Vorschlagenden (Niemand darf sich selbst vorschlagen & man darf nur einen Vorschlag [je Gremium] vorschlagen)
  5. Ort und Datum der Unterzeichnung und
  6. Vor- und Zuname, Gruppenzugehörigkeit, Fachbereich oder Dienststelle der Vorgeschlagenen.

Der Wahlvorschlag kann eine Listenbezeichnung enthalten. Die gewählte Listenbezeichnung darf weder den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen noch zu einer Irreführung der Wählerinnen und Wähler beitragen. Der Wahlvorstand kann in begründeten Fällen eine Listenbezeichnung zurückweisen.


Listenverbindung

Listenverbindung ist zulässig. Sie bewirkt, dass die verbundenen Listen bei der Sitzverteilung im Verhältnis zu den übrigen Listen und Listenverbindungen sowie bei der Verteilung der Sitze innerhalb der Listenverbindung als eine Liste gelten.


Briefwahl

Wahlberechtigte können schriftlich (postalisch, E-Mail) bis zum 28. November 2024, 16:00 Uhr oder mündlich (vor Ort, nicht per Telefon) bis zum 29. November 2024, 12:00 Uhr bei Herrn Frank Müller, in der Emil-Schüller-Straße 12, Raum 211, Briefwahlunterlagen zu den Senats- und Fachbereichsratswahlen anfordern.
Bei mündlichem Antrag müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen durch einen gültigen Personalausweis, Resepass oder Studierendenausweis ausweisen können.

Der Wahlbriefumschlag der Senats- und Fachbereichsraten muss spätestens am 09. Dezember 2024 16:00 Uhr bei Herrn Frank Müller, in der Emil-Schüller-Straße 12, Raum 211, eingehen.


Was machen studentische Vertreter in FBR & Senat?

Schaue hierzu gerne auf die Seite "FAQ Studentische Vertretungen". Dort findest du alle Informationen von Tätigkeiten & Arbeitsaufwand, Sitzungshäufigkeit und etwaigen Aufwandsentschädigungen, sowie die aktuellen Vertretungen in den universitären Gremien.


Weitergehende Informationen

Die Wahlbekanntmachungen zu den Senats- und Fachbereichswahlen findest Du hier.

Die Wahlordnung der Universität Koblenz findest Du hier.