Förderungen

Förderungen

Sozialdarlehen

Die Studeriendenschaft vergibt an hilfsbedürftige Studierende ein zinsolses Darhlehen. Die Bedürftigkeit ist hierbei dem Referat für Soziales darzulegen. Die Kommunikation hierzu wird selbstverständlich streng Vertraulich behandelt.

Dieses beträt 500€ und ist in der Regel innerhalb von 12 Monaten zurückzuzahlen. Der Modus der Rückzahlung kann dabei individuel festgelegt werden.

Rechtsgrundlage bilden die §§19-21 der Finanzordnung

Projekte

Eine Förderung kann durch engagierte Studierende, Hochschulgruppen, studentische und andere Vereine sowie alle weiteren Institutionen die sich zum Wohle der Studierenden engagieren beantragt werden.

Die zu fördernden Projekte müssen zum Wohle der Studierendenschaft beitragen und im Einklang mit den Aufgaben der Studierendenschaft gemäß § 6 der Satzung der Studierendenschaft und § 108 des HochSchG Rheinland-Pfalz stehen. Sind diese Bedingungen erfüllt, ist eine Förderung grundsätzlich möglich, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Die Studierendenschaft fördert einzelne Kostenpunkte bis zu einem gewissen Betrag. Folgende Ausgaben werden insbesondere als Kostenpunkte gefördert:

  • Honorare von Künstlern*innen, Referenten*innen etc.

  • Kosten für angemessene Räumlichkeiten inkl. Nutzungsentgelte

  • Lizenzgebühren, Versicherungen und behördliche Genehmigungen, sofern erforderlich

  • Ausgaben für zielgruppengerechte Werbung und Werbemittel

  • Materialien, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sowie die hierfür erforderlichen Transportkosten

Liegen die Ausgaben für diese Kostenpunkte unter diesem Betrag, erfolgt eine Förderung nur bis zu den tatsächlich geleisteten Kosten. Liegen die Ausgaben darüber, wird maximal der beschlossene Betrag ausgezahlt.

Für die Förderung ist dieses Formular auszufüllen. Das Formular wird von AStA Finanzen geprüft und dann an die entsprechenden Gremien weitergeleitet. Hier ist mit einer Dauer bis zur endgültigen Entscheidung von ca. 4 Wochen zu rechnen.

Der beschlossene Zuschuss wird in der Regel nach Beendigung des Projektes und Vorlage der Rechnung überwiesen. Nach Möglichkeit sollte die Zahlung direkt an den Rechnungsstellenden erfolgen.

Die Abrechnung hat spätestens vier Wochen nach Ende des Projektes zu erfolgen. Eine Überschreitung der Frist ist in begründeten Einzelfällen möglich und vor Ablauf der Frist anzugeben.

Bei der Durchführung und Bewerbung des Projektes ist in geeigneter Weise auf die Förderung durch die Studierendenschaft hinzuweisen. Art und Form richten sich nach Art des Projektes und Umfang der Förderung.

Benachteiltigten Studierenden soll der Zugang zum Projekt ermöglicht werden.
Wenn das Projekt im Rahmen des Studiums zu leisten ist, muss der entstehende Aufwand deutlich über den erforderlichen Rahmen hinausgehen und der Mehraufwand durch den*die betreuende*n Lehrende*n bestätigt werden.

Sportförderung

Die Studierendenschaft fördert grundsätzlich die Teilnahme an Wettkämpfen des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes und der European University Sports Association. Wettkämpfe anderer Veranstalter werden nur in begründeten Einzelfällen genehmigt.

Die Studierendenschaft bezuschusst folgende Ausgaben im Rahmen der Wettkampfteilnahme:

  • Teilnahmegebühren

  • Reisekosten

  • Kosten für angemessene Unterkunft und Verpflegung

  • Weitere Ausgaben im direkten Zusammenhang der Veranstaltung in begründeten Einzelfällen

Die Förderung erfolgt in Abhängigkeit der Summe der o.g. Ausgaben und beträgt in der Regel:

  • bei Gesamtausgaben bis 100 EUR - Zuschuss 20 EUR

  • bei Gesamtausgaben bis 200 EUR - Zuschuss 50 EUR

  • bei Gesamtausgaben bis 300 EUR - Zuschuss 75 EUR

  • bei Gesamtausgaben ab 300 EUR - Zuschuss 100 EUR

maximal jedoch 1/3 der Gesamtausgaben. Bei der Teilnahme von mehreren Studierenden der Universität Koblenz werden deren Ausgaben zusammen veranschlagt.

Grundsätzlich besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Die Förderung muss vor der Veranstaltung beantragt und genehmigt werden. Dazu kann ein Antrag über das Referat für Sport und Gesundheit an den AStA gestellt werden. Der Antrag muss 4 Wochen vorher gestellt werden, sollte er weniger als 4 Wochen vorher gestellt werden ist die Verspätung zu begründen.

Rückerstattung Fördergelder

Um die bewilligten Fördergelder erstattet zu bekommen, kann dieses Formular eingereicht oder online ausgefüllt werden.
Dem Formular sind alle zugehörigen Quittungen & Rechnungen beizufügen.