Hinweise für Promovierende
Promotionsordnung des Fachbereichs 2
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie promovieren möchten und dabei prinzipielle und organisatorische Unterstützung benötigen, erhalten Sie diese beim Interdisziplinären Promotions- und Postdoczentrum unserer Universität. Dort gibt es ein breites Angebot zur fachlichen Weiterbildung und zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen sowie Möglichkeiten der interdisziplinären Vernetzung, die Sie gern nutzen können.
Hinweise zur Annahme als Doktorand/Doktorandin
Grundlage für den Ablauf des Verfahrens ist immer die aktuell gültige Promotionsordnung des Fachbereichs.
Um als Doktorandin/Doktorand in unserem Fachbereich angenommen zu werden, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin Ihr Promotionsprojekt in unserem Promotionsausschuss vorstellen (die Termine der Ausschusssitzungen finden Sie auf unseren Webseiten). Setzen Sie sich dazu bitte spätestens sechs Wochen vor der Sitzung mit dem Dekanatssekretariat in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Spätestens zwei Wochen vor der Ausschusssitzung sollten Sie folgende Unterlagen im Dekanat elektronisch und ausgedruckt abgegeben haben:
unterzeichnete Betreuungsvereinbarung (Download),
Antrag an den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende des Promotionsausschusses unter Angabe des Promotionsfaches, des Arbeitstitels der Dissertation und der Betreuerin oder des Betreuers,
Exposé Ihres Dissertationsvorhabens (circa 10 Seiten),
Lebenslauf mit Bildungsgang,
relevante Zeugnisse (Abitur und Hochschulstudium),
ggf, bereits den Nachweis über die Immatrikulation als Promotionsstudent/-studentin,
ausgefülltes Datenblatt für das Statistische Landesamt (Download).
Hinweise zur Eröffnung des Verfahrens
Bitte setzen Sie sich mit dem Dekanatssekretariat in Verbindung, wenn Sie Ihre fertige Dissertation abgeben möchten. Die Annahme als Doktorandin/Doktorand wird für die Zulassung zum Promotionsverfahren vorausgesetzt. Um dieses Verfahren zu eröffnen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
schriftlicher Antrag an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zur Eröffnung des Verfahrens (formloses Anschreiben); im Antrag sind die Betreuerin oder der Betreuer, der Titel der Dissertation sowie das gewählte Fach oder die gewählten Fächer anzugeben.
alle in § 9 (3) genannten Unterlagen der aktuellen Promotionsordnung des Fachbereichs.