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Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche
Die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche werden vom jeweiligen Rat der vier Fachbereiche für die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie unterstützen ihren Fachbereich und dessen Ausschüsse bei der Aufgabe, die Grundrechte von Frauen und Männern auf Gleichberechtigung zu gewährleisten und bestehende Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen. Sie wirken in diesem Zusammenhang seit 1995 an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen des Fachbereichs mit.