Das Landesgleichstellungsgesetz beinhaltet die Bestimmungen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen und Statusebenen des öffentlichen Dienstes, welche sich die Landesregierung RLP zum zentralen Anliegen gemacht hat.
In Sachen Fortbildung bedeutet das, dass Frauen und Männern dieselben Möglichkeiten zur Qualifizierung gewährt werden und zwar unter besonderer Berücksichtigung von Teilzeitkräften und Beschäftigten mit Familien- und Sorgearbeit. Weiterbildungsangebote sollen frühzeitig und flexibel planbar sein. Außerdem sollen bei Bedarf Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Auch inhaltlich sollen Gleichstellungsthemen verstärkt angeboten werden, um vor allem Beschäftigte in Führungspositionen und Personalwesen für Benachteiligungen aller Art zu sensibilisieren.
Und schließlich wird auch ein besonderes Augenmerk auf Fort- und Weiterbildungsangebote für Frauen gelegt, die sich für Führungspositionen qualifizieren wollen. Vor allem in Bereichen, in denen Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert sind, sollen Mitarbeiterinnen auf Möglichkeiten zur Qualifizierung aufmerksam gemacht werden.