Exmatrikulation oder Vertragsende: Alumni-Status
Exmatrikulierte Studierende oder ausgeschiedene Mitarbeiter der Uni werden per Mail darauf hingewiesen, dass die Kennung in den sog. Alumni-Status überführt wurde.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Dienste direkt mit Vertragsende bzw. Exmatrikulation gesperrt werden. Dies betrifft z.B. KLIPS für Studierende und das Reisekostenportal für Mitarbeitende.
Das weitere Verfahren ist dann wie folgt:
Für Studierende und Wissenschaftler: Ihr Account verbleibt unverändert für 6 Monate im Alumni-Status. Sie sollten diese Zeit nutzen, um Ihre Daten zu kopieren und Ihre Mail zu einem der professionellen Internet-Provider umzuziehen. Während dieser Zeit ist es natürlich sinnvoll, Ihre Kontakte darauf hinzuweisen, dass sich Ihre Mailadresse ändern wird. Dies können Sie über eine automatische Abwesenheitsantwort erledigen lassen.
Software-Lizenzen, die von der Universität lizenziert und Ihnen möglicherweise bereit gestellt wurden (z.B. Office 365, inkl. Teams) erlöschen. Die Daten werden entfernt. Sichern Sie ggf. vorher Ihre Daten.
Für MTV-Beschäftigte: Ihr Account wird zum Datum des Beschäftigungsendes gelöscht. Es werden aber rechtzeitige Vorwarnungen mit Hinweisen auf das weitere Vorgehen per Mail versendet.
Nach Ablauf der Alumni-Phase wird Ihre Kennung gelöscht. Sie können im Vorfeld aber eine Weiterleitung auf Ihre bei uns hinterlegte Kontaktadresse für eine Dauer von einem Jahr einrichten, wenn Sie das möchten. Für ehemalige Mitarbeiter auf Anfrage auch länger, allerdings kann diese Verlängerung aus technischen Gründen erst nach dem Löschen des Accounts eingerichtet werden. Melden Sie sich als ehemaliger Mitarbeiter also diesbzgl. erst nach Ablauf der Alumni-Zeit.
Der minimale Kontakt zur ehemaligen Studienstätte ist vielen Menschen sehr wichtig. Wird die Uni-Mailadresse gelöscht, würde auch dieser Kontakt abgebrochen. Wenn Sie möchten können Sie daher Ihre bei uns hinterlegte Kontaktadresse in einen Alumni-Verteiler aufnehmen lassen. Sie verbleibt dort unbefristet, es sei denn Sie kündigen die Mitgliedschaft selber auf.
Ausscheidende Professor:innen bleiben laut Hochschulgesetz weiterhin Angehörige der Universität. Daher besteht auch nach wie vor das Anrecht auf eine Rechnerkennung bzw. Mailadresse, allerdings bitten wir per Mail in regelmäßigen Abständen um eine Verlängerungsbestätigung.