Genehmigung wissenschaftlicher Untersuchungen an Schulen in Rheinland-Pfalz



Eine Datenverarbeitung für wissenschaftliche Untersuchungen in der Schule durch andere als Schule, Schulbehörde und Schulträger bedarf der Genehmigung der obersten Schulbehörde sowie der Einwilligung der Betroffenen.

Wichtige Dokumente des Bildungsministeriums finden sie hier.