Zertifikatsstudiengänge
Ziel des Studiengangs
Die Prüfung im Zertifikatsstudiengang dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung zur Erteilung von Unterricht in einem zusätzlichen Fach (Erweiterungsfach). Durch die Prüfung im Erweiterungsfach wird festgestellt, ob die Kandidatin oder der Kandidat auf der Grundlage fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Studien über die Qualifikationen verfügt, um die wissenschaftliche Befähigung zu erwerben. Es wird kein akademischer Grad verliehen.
Zugangsvoraussetzungen
Zum Zertifikatsstudiengang mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen oder an Förderschulen kann zugelassen werden,
wer im 5. oder höheren Semester für den jeweiligen Schwerpunkt eingeschrieben ist oder
die Bachelorprüfung als Erste Staatsprüfung für Lehrämter im jeweiligen Schwerpunkt abgelegt und anerkannt hat.
Wird für das Studium einzelner Fächer eine besondere Vorbildung, Tätigkeit oder eine Eignungsprüfung vorausgesetzt, kann die Zulassung zum Studium nicht ohne einen entsprechenden Nachweis erfolgen.
Gliederung des Studiums
Die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang besteht aus den studienbegleitenden Modulprüfungen in den für das jeweilige Erweiterungsfach vorgeschriebenen Modulen. Welche Fächer im Rahmen des Zertifikatsstudiengangs studiert werden können und welche Module dabei abzulegen sind, entnehmen Sie der Prüfungsordnung.
Regelstudienzeit
Sofern die Einschreibung in den lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang nicht zeitgleich zum Bachelor- oder Masterstudium erfolgt, beträgt die Regelstudienzeit für das Zertifikatsstudium mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung in den Lehramtsstudiengängen für Grundschule und Förderschule 4 Semester, für Realschule plus und Gymnasien 5 Semester.
Prüfungsleistungen
Art, Umfang sowie Anforderungen und Bedingungen der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen entsprechen denen der lehramtsbezogenen Bachelor und Masterstudiengänge. Diese können Sie der Prüfungsordnung entnehmen. In den Fächern Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre muss mindestens eine der Modulprüfungen eine mündliche Prüfung sein, zu der eine Vertreterin oder ein Vertreter der zuständigen Kirche eingeladen wird und mit beratender Stimme an den Prüfungen teilnimmt.
Weitere Information über den Zertifikatsstudiengang an der Universität Koblenz finden Sie hier.