Lehrkräfte-Wechselprüfung

Informationen des Bildungsministeriums

Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung und begleitend zur Tätigkeit als Lehrkraft im Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz nach einer gewissen Zeit der Berufsausübung durch Ablegen einer Prüfung die Befähigung für ein weiteres Lehramt zu erwerben.

Insbesondere die Wechselprüfungen I und V enthalten dabei universitäre Prüfungsteile.

Die Wechselprüfung I ermöglicht folgende Lehramtswechsel:

  • aus den Lehrämtern für Grundschulen, (ehem.) Grund- und Hauptschulen, Realschulen (plus) und Förderschulen in das Lehramt für Gymnasien oder BBS oder

  • aus den Lehrämtern für Grundschulen, (ehem.) Grund-und Hauptschulen (bei fehlendem Einsatz an einer Realschule plus oder IGS im vorgeschriebenen Umfang) und Förderschulen in das Lehramt für Realschulen plus

Die Wechselprüfung V ermöglicht

  • Fachlehrerinnen und Fachlehrern an berufsbildenden Schulen (Lehrbefähigung nur in einem beruflichen Fach) den Wechsel in das Lehramt BBS.

Die Wechselprüfungen I und V sind nur verbeamteten/unbefristet im Landesdienst angestellten Lehrkräften möglich.

Informationen zur Wechselprüfung IV in das Lehramt an Förderschulen finden Sie hier.

Die Voraussetzungen sowie die Durchführung der Prüfung unterscheiden sich je nach Ausgangslehramt und gewünschtem Lehramt. Rechtliche Grundlage ist die  Landesverordnung über die Prüfungen von Lehrkräften zum Wechsel des Laufbahnzweiges (Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung vom 29. April 2014, zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Juli 2015)

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer Wechselprüfung für verschiedene Lehrämter finden Sie auf den Seiten des Bildungsministeriums.