Ja, das ist möglich. Beachten Sie allerdings diesen Hinweis der ADD:
Bewerberinnen und Bewerber, die nach einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen absolvieren, erhalten nach der Zweiten Staatsprüfung die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in zwei allgemeinbildenden Fächern. Sie können damit in Rheinland-Pfalz für den Schuldienst sowohl an berufsbildenden Schulen als auch an Gymnasien eingestellt werden. Aus aktuellem Anlass wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass dieser Abschluss nicht in jedem Fall in anderen Bundesländern für die Einstellung in den Schuldienst anerkannt wird.