Praktikumsanleitung und Schulpraktika außerhalb von Rheinland-Pfalz u. des Saarlandes - bitte durchlesen.
Die Anerkennung / Zertifizierung dieser Praktika erfolgt zeitnah nach dem Praktikumsende durch das ZfL. Setzen Sie sich mit Susanne Orths in Verbindung.
Anerkennung von Vorleistungen als Praktika für das Studium
Praktika außerhalb von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes in Deutschland
Praktika außerhalb von Deutschland im Ausland
Praktikumsanleitung und Schulpraktika außerhalb von Rheinland-Pfalz u. des Saarlandes - bitte durchlesen.
Formulare finden Sie hier. - Bitte das Formular für Praktika außerhalb von Rheinland-Pfalz u. des Saarlandes benutzen.
Vor der Buchung der Praktika bitte mit dem ZfL, Susanne Orths, klären, ob das Praktikum anerkannt wird. Ansonsten kann eine Anerkennung nicht garantiert werden.
Außerschulisches Praktikum
Handreichung für Studierende OP außerschulisch - bitte durchlesen.
Formular finden Sie hier.
Vor der Buchung der Praktika bitte mit dem ZfL, Susanne Orths, klären, ob das Praktikum anerkannt wird, ansonsten kann eine Anerkennung nicht garantiert werden.
Handreichung für Studierende OP außerschulisch und Handreichung zur Bewertung von Leistungen OP 2 BBS - bitte durchlesen.
Für Studierende, die die Schulart BBS studieren, besteht u.a. die Möglichkeit, das Praktikum an der Handwerkskammer Koblenz zu absolvieren (siehe Seite 2 u. 3 der Handreichung zur Bewertung von Leistungen OP 2 BBS). Bitte melden Sie sich hierzu frühzeitig bei uns.
Bei einem anderen Praktikumsort klären Sie bitte vorab mit dem ZfL, ob das Praktikum anerkannt wird.
Praktikum vor dem Studium
Sollten Sie vor dem Studium ein mindestens dreiwöchiges Praktikum absolviert haben, kommen Sie mit den Unterlagen – Originalbescheinigung der Schule mit Siegel oder Stempel und Unterschrift der Schulleiterin/des Schulleiters – zum ZfL, Susanne Orths. Die Bescheinigung muss neben Namen, Vornamen und Zeitraum des Praktikums auch Angaben über den Inhalt und die Tätigkeiten des Praktikums enthalten. Auch eine kurze Einschätzung der Schulleitung über die Person der Praktikantin/des Praktikanten ist wünschenswert. Die Mindestdauer für ein Praktikum vor dem Studium beträgt drei Wochen (Mindestdauer, gerne länger) .
Sollten Sie vor dem Studium ein Freiwilliges Soziales Jahr o.Ä. im pädagogisch-schulischem Bereich durchgeführt haben, kommen Sie mit den Unterlagen – Originalbescheinigung der Einrichtung mit Siegel oder Stempel und Unterschrift - zum ZfL, Susanne Orths. Die Bescheinigung muss neben Namen, Vornamen und Zeitraum auch Angaben über den Inhalt und die Tätigkeiten des FSJ (o.Ä.) enthalten.
Eine vor dem Studium abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich kann als ein Orientierendes Praktikum anerkannt werden.
Um diese Tätigkeit anerkennen zu können, muss eine entsprechende Bescheinigung der Schule vorgelegt werden. Hierin muss bescheinigt sein, dass Sie einerseits mentoriert worden sind, also eine Begutachtung mit anschließender Beratung stattgefunden hat, und Sie andererseits Unterricht in anderen Klassen hospitiert haben. Diese Bescheinigung – mit Ausführungen über Inhalt und auch Zeitraum sowie einer kurzen Einschätzung Ihrer Befähigung – sollte eine 1/2 Seite umfassen und mit den Anforderungen der Orientierenden Praktika vergleichbar sein. Evtl. wird das zuständige Ministerium bei der Entscheidung mit einbezogen.