Terminanfrage Arbeitsmedizinische Vorsorge

Sehr geehrte Beschäftigte,
die Universität Koblenz ist dazu verpflichtet den Beschäftigten "Arbeitsmedizinische Vorsorge" gemäß § 11 ArbSchG i.V.m. der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) anzubieten.

Die Betriebsärzte wurden gemäß §2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bestellt. Aktueller Dienstleister im Rahmenvertrag des Landes Rheinland-Pfalz ist seit 01.04.2025 die PIMA Health GmbH.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Maßnahme gemäß Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Dem betriebsärztlichen Dienst sind neben anderen Informationen u.a.

- Anlass nach ArbMedVV
- Art der Vorsorge
- Ergebnisse der Gefähdrungsbeurteilung (vgl. AMR 3.1)

zur Verfügung zu stellen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden Sie im Formular gebeten, die entsprechenden Angaben zu machen.
Das Formular wird dann zur Kontaktaufnahme an den betriebsärztlichen Dienst weitergeleitet.

Anlass nach ArbMedVV

Bei sonstigem Auslandsaufenthalt bitte begründen, warum eine Beratung erforderlich ist.

Die G35 sollte (wenn erstmalig) mind. 12 Wochen vor Reisebeginn stattfinden !

Ich hatte bereits eine G35-Beratung-/Untersuchung

Falls ja, bitte Unterlagen zum Termin bereithalten

Ich benötige nach meiner Einschätzung voraussichtlich nur eine G35-Beratung

Die Beratung findet derzeit als Videoberatung statt. Bitte eine Kopie des Impfpasses bereithalten, diese muss vor der Beratung vorliegen.

Bitte beantworten Sie die Frage, um zu beweisen, dass Sie ein Mensch sind.