Terminanfrage Arbeitsmedizinische Vorsorge

Sehr geehrte Beschäftigte,
die Universität Koblenz ist dazu verpflichtet den Beschäftigten "Arbeitsmedizinische Vorsorge" gemäß § 11 ArbSchG i.V.m. der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) anzubieten.

Die Betriebsärzte wurden gemäß §2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bestellt. Aktueller Dienstleister im Rahmenvertrag des Landes Rheinland-Pfalz ist seit 01.04.2025 die PIMA Health GmbH.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Maßnahme gemäß Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Dem betriebsärztlichen Dienst sind neben anderen Informationen u.a.

- Anlass nach ArbMedVV
- Art der Vorsorge
- Ergebnisse der Gefähdrungsbeurteilung (vgl. AMR 3.1)

zur Verfügung zu stellen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden Sie im Formular gebeten, die entsprechenden Angaben zu machen.
Das Formular wird dann zur Kontaktaufnahme an den betriebsärztlichen Dienst weitergeleitet.

Anlass nach ArbMedVV
Art der Vorsorge

Die G35 sollte (wenn erstmalig) mind. 12 Wochen vor Reisebeginn stattfinden !

Mit der Dienstreise wird eine Urlaubs-/Privatreise verbunden
Über bestehende Warnung des Auswärtigen Amtes habe ich mich informiert
Ich habe schon mal eine G35-Beratung-/Untersuchung erhalten
Ich benötige voraussichtlich nur eine G35-Beratung
Ich benötige wahrscheinlich auch Impfungen
Der Dienstreiseantrag wurde bereits gestelltllt

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Hinweis: Die Beurteilungen für Ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. bei der/dem zuständigen Vorgesetzte/n. Wir sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 ArbMedVV verpflichtet dem betriebsärztlichen Dienst Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.

Bitte beantworten Sie die Frage, um zu beweisen, dass Sie ein Mensch sind.