Angebote des Arbeitsschutzes
Maßnahmen des Arbeitsschutzes basieren grundsätzlich auf gesetzlichen Vorgaben oder auf betrieblichen Festlegungen im Rahmen einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Nutzen Sie die Links unten und füllen Sie die Formulare aus. Wir werden Sie über die aktuellen Möglichkeiten informieren.
Melden Sie sich bei uns, wir informieren Sie über die Möglichkeiten und Anforderungen.
Melden Sie Beratungsbedarf und lassen Sie sich von uns Informieren. Beschreiben Sie in der Mail kurz, welcher konkrete Bedarf vorliegt.
Auch wenn Sie keine Funktion als Vorgesetzte/r ausüben, können Sie sich bei Beratungsbedarf unkompliziert melden.
Bildschirmarbeitsplatzbrillen werden durch den Arbeitgeber gestellt, wenn die Untersuchungen ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig sind und normale Sehhilfen nicht geeignet sind. In den meisten Fällen hängt dies mit der im Alter nachlassenden Fähigkeit zur Akkommodation zusammen (sog. Alterssichtigkeit). Entscheidend für die Ermittlung des Bedarfs für eine spezielle Sehhilfe für Alterssichtige und ihre korrekte Anpassung an den Arbeitsplatz ist die Berücksichtigung:
- des Sehabstandes
- der vom Alter abhängigen Akkommodationsbreite und
- der jeweiligen Tätigkeitsauer am Bildschirm.
Die Kosten für Schutzbrillen für chemische/mechanische Gefährdung (mit Sehschärfe) werden auf Anfrage und nach Genehmigung durch den/die Vorgesetzte/n übernommen.
Nutzen Sie dieses Formular zur Beantragung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille.
Zur Beantragung einer Laborschutzbrille stellen Sie bitte eine formlose Anfrage (siehe Button).