Rückmeldung

Die Rückmeldung für das folgende Semester ist Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums. Informationen zur Rückmeldung werden Ihnen an Ihre Uni-E-Mailadresse gesendet. Eine Benachrichtigung auf dem Postweg erfolgt nicht. Die Pflicht zur Zahlung der studentischen Beiträge kann nur durch Überweisung unter Angabe der Matrikelnummer als Verwendungszweck erfüllt werden. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass die Beiträge nochmals gezahlt werden müssen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Überweisungsformulars unbedingt die "Hinweise zum Ausfüllen des Überweisungsvordrucks".

Möglichkeiten der Rückmeldung

Was ist zu tun, wenn Sie sich ohne Datenänderung zurückmelden möchten (d.h. ohne Studienfach-, Fachrichtungs-, Studiengangwechsel, Einschreibung für ein zusätzliches Fach oder einen zusätzlichen Studiengang oder einen anderen Studiengang nach abgelegter Prüfung)?

Um sich zurückzumelden, überweisen Sie lediglich die studentischen Beiträge (Sozialbeiträge für Studierendenwerk und AStA, Beitrag für Semesterticket) sowie ggf. die Studiengebühren auf das Konto der Universität Koblenz.

Was ist zu tun, wenn Sie sich mit Datenänderung zurückmelden möchten, d.h. dass Sie im Rahmen der Rückmeldung

  • einen Studienfach- oder einen Studiengangwechsel beantragen,

  • für ein zusätzliches Fach oder einen zusätzlichen Studiengang die Einschreibung beantragen oder,

  • die Einschreibung in einen anderen Studiengang - nach bestandener Prüfung - beantragen?

Das Studienfach oder den Studiengang wechseln

Einen Studienfachwechsel oder einen Studiengangwechsel beantragen Sie bitte online über das Bewerbungsportal. Die Umschreibung bzw. Doppeleinschreibung für die lehramtsbezogenen Masterstudiengänge erfolgt über die Anträge, die im Downloadcenter zur Verfügung stehen. Über die Einzelheiten der Rückmeldung sowie die Termine werden Sie mit einem gesonderten Schreiben informiert. Im Downloadcenter finden Sie auch den Antrag auf Exmatrikulation. Bitte beachten Sie, dass zur Vereinfachung die Beantragung einer Adress- und Namensänderung bzw. der Antrag auf Beurlaubung nur noch in KLIPS auszufüllen ist. Die Anträge können im Anschluss wie gewohnt ausgedruckt und an das Studierendensekretariat gesendet werden. Überweisen Sie die studentischen Beiträge sowie ggf. die Studiengebühren auf das Konto der Universität Koblenz.

Über die Wahl des Schulartschwerpunktes sowie die Doppeleinschreibung/Umschreibung in die Masterstudiengänge werden Sie jeweils per E-Mail informiert.

Verfahren

Die Rückmeldung erfolgt, sobald der Semesterbeitrag sowie ggf. die Studiengebühren auf dem Konto der Universität Koblenz eingegangen sind und ggf. die vorgelegten Änderungsanträge bearbeitet wurden.

Validieren Sie bitte Ihre UniCard, sobald Ihnen über KLIPS die Semesterrückmeldung bestätigt wurde. Die Validierung ist notwendig, um den aktuellen Gültigkeitszeitraum auf die Karte aufzubringen. Sie können dies an einem der Validierungsterminals (D-Gebäude Campus Koblenz) vornehmen. Weitere Bescheinigungen können Sie auch über KLIPS ausdrucken.


Kontoverbindung Universität Koblenz

Für die Rückmeldung benutzen Sie bitte ausschließlich folgende Kontoverbindung:

Zahlungsempfänger: Landeshochschulkasse Mainz

IBAN: DE27 5451 0067 0307 2916 78

BIC: PBNKDEFF

Kreditinstitut: Postbank Ludwigshafen

als Verwendungszweck bitte Ihre Matrikelnummer angeben!

Koblenz:  284,90 EUR oder mit Zweitstudiengebühren 984,90 EUR - Stand: Wintersemester 2024/25
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Gebührenpflicht die Studiengebühren (s. Gebührenbescheid) zusammen mit den studentischen Beiträgen überweisen müssen.

Eine Rückmeldung kann nur dann erfolgen, wenn der tatsächlich zu zahlende Betrag überwiesen wurde bzw. der Geldeingang verbucht ist.

Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Rückmeldung nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis vom 22. Juni 2012 eine Säumnisgebühr in Höhe von 25,- EUR fällig wird. Bei Nichtrückmeldung werden Sie gem. § 15 Abs.1 der Einschreibeordnung der Universität Koblenz vom 9. Oktober 1998 in der geltenden Fassung von Amts wegen exmatrikuliert