Bewerben können sich
begabte Studierende im ersten Fachsemester sowie Erstsemester, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation eingeschrieben sind und
begabte Studierende ab dem zweiten Fachsemester.
Eine Förderung ist auch möglich, wenn Sie BAfÖG erhalten. Es gibt allerdings Förderungen von dritter Seite, die nicht mit einer Förderung durch die Stipendienstiftung für begabte Studierende mit gesellschaftlichem Engagement vereinbar sind (§ 1 Abs. 3 des Stipendienprogramm-Gesetzes). Nähere Informationen dazu finden Sie bei den FAQ's.
Nicht gefördert werden können Personen, die ein gebührenfinanziertes Studium wahrnehmen.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist u. a. der Nachweis der Immatrikulation an der Universität Koblenz-Landau für das Semester, in dem die Förderung beginnt. Die Immatrikulationsbescheinigung kann nicht durch den Zulassungsbescheid ersetzt werden. Die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus den Antragsformularen im Downloadcenter.