Übersicht
Der Bachelorstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen umfasst das Studium eines beruflichen und eines allgemeinbildenden Faches sowie des Faches Bildungswissenschaften.
Der Schwerpunkt liegt auf dem beruflichen Fach, das du mit einem größeren Anteil von Leistungspunkten studierst. Zur Auswahl stehen die beruflichen Fächer Bautechnik, Elektrotechnik, Holztechnik, Informationstechnik/Informatik, Metalltechnik und Pflege. Das Fach Informationstechnik/Informatik kann nicht mit dem Fach Informatik kombiniert werden.
Die Fächer Bautechnik, Elektrotechnik, Holztechnik und Metalltechnik werden in Kooperation mit der Hochschule Koblenz durchgeführt. Im Fall einer Kombination mit einem dieser beruflichen Fächer studierst du an zwei verschiedenen Standorten: das berufliche Fach Bautechnik, Elektrotechnik, Holztechnik oder Metalltechnik an der Hochschule Koblenz, das allgemeinbildende Fach und Bildungswissenschaften an der Universität Koblenz. Die Einschreibung erfolgt an der Universität Koblenz.
Zu beachten sind neben den beiden Hochschulstandorten auch die abweichenden Semesterzeiten: Das Semester beginnt an der Hochschule gewöhnlich zwei Wochen früher als an der Universität. Eine Auflistung der Semesterdaten findest du hier:
Semesterdaten der Universität Koblenz
Semesterdaten der Hochschule Koblenz
Abschluss | Bachelor of Education |
Regelstudienzeit | 6 |
Studienbeginn | Sommersemester Wintersemester |
Bewerbungsfrist SoSe | |
Bewerbungsfrist WiSe | |
Lehrsprache | Deutsch |
Schulart | Berufsschule |
Fächer | Biologie Chemie Deutsch Englisch Ethik Evangelische Religionslehre Geographie Informatik Katholische Religionslehre Mathematik Physik Sport Bautechnik (Berufliches Fach) Elektrotechnik (Berufliches Fach) Holztechnik (Berufliches Fach) Informationstechnik/Informatik (Berufliches Fach) Metalltechnik (Berufliches Fach) Pflege (Berufliches Fach) |
Zulassungsbeschränkung | nein |
Zulassungsvoraussetzungen | Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung Bestehen einer Eignungsprüfung für das Fach Sport Unter "Zulassungsvoraussetzungen" findst du detaillierte Informationen. |
Inhalte und Aufbau
Die Regelstudienzeit für den Bachelor- und den Masterstudiengang insgesamt beträgt 10 Semester. Der Bachelorstudiengang ist für eine Regelstudienzeit von sechs Semestern ausgelegt und endet mit dem Grad des Bachelor of Education. Nach einem viersemestrigen Masterstudiengang erhält man den Grad Master of Education, der als Erste Staatsprüfung anerkannt wird.
Im Anschluss daran absolvierst du den 18-monatigen Vorbereitungsdienst (Anerkennung als Zweite Staatsprüfung).
Im Rahmen des Bachelorstudiengangs sind zwei orientierende und ein vertiefendes Schulpraktikum zu absolvieren. Durch die Praktika erhälst du Einblicke in den Berufsalltag und die Möglichkeit, deine persönliche Eignung und Neigung für den Lehrerberuf zu überprüfen. Die orientierenden Praktika werden an verschiedenen Schularten durchgeführt, eines davon an der Schwerpunktschule. Das vertiefende Praktikum sollte in einem der gewählten Fächer und der gewählten Schulart durchgeführt werden.
Deine Perspektiven
Um den Lehrer*innenberuf auszuüben, musst du den Bachelorstudiengang und den anschließenden Masterstudiengang absolvieren. Der Masterstudiengang hat für die Schulart Berufsbildende Schule eine Regelstudienzeit von 4 Semestern. Daran schließt sich der 18-monatige Vorbereitungsdienst an.
Informationen zu den aktuellen beruflichen Ausssichten, den Einsatzmöglichkeiten und dem Bewerbungsverfahren findest du auf den Seiten Lehrerin und Lehrer werden des Ministeriums für Bildung.
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung für Bautechnik, Elektrotechnik, Holztechnik und Metalltechnik
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis einschlägiger berufspraktischer Vorpraktika im Umfang von 12 Wochen.
Zulassungsvoraussetzungen für Pflege
a) Zugangsvoraussetzung zu diesem Studiengang ist der Nachweis einer mindestens 26-wöchigen einschlägigen berufspraktischen Tätigkeit im Umfang von mindestens der halben Wochenstundenzahl einer Vollzeitbeschäftigung. Die Tätigkeit soll in zusammenhängenden Blöcken von mindestens 4 Wochen erfolgen. Als berufspraktische Tätigkeiten werden nicht anerkannt: Lehrtätigkeiten, Tätigkeiten an Hochschulen sowie freiberufliche Tätigkeiten.
b) Weitere 26 Wochen einschlägiger beruflicher Tätigkeit im Umfang von mindestens der halben Wochenstundenzahl einer Vollzeitbeschäftigung müssen bis zum Ende des Bachelorstudiums nachgewiesen werden.
c) Einschlägig im Sinne dieser Ordnung sind Tätigkeiten im Berufsfeld eines Pflegeberufes: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege, Kinderkrankenpflege, Hebamme.
d) Die berufspraktische Tätigkeit gilt als erbracht, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Pflegeberuf nachgewiesen wird.
e) Eine langjährige Berufserfahrung (Ausbildung plus mind. 2 Jahre Berufstätigkeit) in einem medizinischen Assistenzberuf oder Therapieberuf mit regelmäßigem Patientenkontakt ersetzt 26 Wochen einschlägige berufspraktischen Tätigkeit. Weitere 26 Wochen einschlägige berufspraktische Tätigkeit müssen im Rahmen des Bachelorstudiums noch absolviert werden.