Teilnahmebedingungen
Teilnehmen kann jede Schülerin und jeder Schüler die/der in einem Fach besonderes interessiert und leistungsstark ist. Zu bedenken ist allerdings, dass Vorlesungen und Seminare häufig am Vormittag stattfinden. Dadurch wird Unterricht versäumt, dessen Inhalte nachgeholt werden müssen. Schülerinnen und Schüler sollten daher in Absprache mit Eltern, Fachlehrern und der Schulleitung entscheiden, ob dies geleistet werden kann. Schule geht in jedem Fall vor. Deshalb ist für eine Teilnahme die Zustimmung von Eltern und Schule unbedingt notwendig. Das Nacharbeiten des Stoffes ist allein Sache der Teilnehmerin/ des Teilnehmers. Im Krankheitsfall sind zum einen die Regelungen in der besuchten universitären Veranstaltung zu beachten, zum anderen ist der Schule auf jeden Fall die Krankheit zu melden, und das übliche Verfahren (Unterschrift/Attest) wie für nicht besuchten Unterricht einzuhalten.
Die Förderung durch die Deutsche Telekom Stiftung ermöglicht es, Schüler/Innen in Härtefällen Fahrtkosten zu erstatten. Die Notwendigkeit eines Zuschusses muss durch die Schulleitung schriftlich bescheinigt werden.
„Schule geht vor“
bedeutet aber auch, dass das Frühstudium jederzeit beendet werden kann, wenn es doch zu viel wird, andere Interessen wichtiger sind oder dass das studierte Fach keine angemessene Wahl darstellt.