Hochschulwechsel

Wollen Sie sich für einen neuen Studiengang bewerben, für den Sie noch nicht eingeschrieben waren?

Wenn Sie einen komplett anderen Studiengang neu aufnehmen möchten, bewerben Sie sich für das erste Fachsemester. Sie benötigen keine Fachsemestereinstufung. Für Sie gilt das Bewerbungsverfahren wie für Erstsemester. Einen Antrag auf Anerkennung muss in jedem Falle ausgefüllt und beigefügt werden. Dieser wird Ihnen automatisch bei der Bewerbung ausgedruckt.

Wollen Sie sich für einen Studiengang bewerben, der zwar nicht gleich lautet, aber ähnlich ist?

Beispiele:

  • bisheriger Studiengang Bachelor of Science Angewandte Naturwissenschaften, gewünschter Studiengang Bachelor of Education Physik oder Chemie und Deutsch. Hier wäre die Anerkennung von Leistungen in Physik oder Chemie zu prüfen.

  • bisheriger Studiengang Bachelor of Education Biologie und Englisch, gewünschter Studiengang Bachelor BioGeowissenschaften. Hier wäre ebenfalls die Anerkennung von Leistungen zu prüfen.

Für jedes Studienfach, das Sie nicht im bisherigen Studiengang fortsetzen, aber in einem ähnlichen Studiengang weiterführen möchten (sog. Quereinstieg), benötigen Sie für die Bewerbung eine Fachsemestereinstufung für ein bestimmtes Fachsemester. Damit diese erfolgen kann, muss die Anerkennungsfähigkeit Ihrer bisherigen Leistungen geprüft werden. Sie bewerben sich über das Bewerbungsportal der Universität Koblenz zum höheren Semester. Wir stufen Sie anhand der Fachsemestereinstufung des Hochschulprüfungsamtes auf Basis Ihrer Daten aus dem Antrag auf Anerkennung ein. Diesen müssen Sie zwingend zusammen mit dem Antrag auf Zulassung einreichen. Wir leiten den Antrag dann hausintern weiter. Dieser wird automatisch mit ausgedruckt sobald Sie im Bewerbungsportal Vorstudienleistungen angeben.Wenn Ihre Fachsemestereinstufung zur Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, weil Sie z.B. im laufenden Semester noch anrechnungsfähige Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, können Sie die Bescheinigung bis zur Einschreibung nachreichen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur für dasjenige Fachsemester eingeschrieben werden können, für das Sie eine Zulassung erhalten haben und auch eine Fachsemestereinstufung vorliegt.Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Prüfungsanspruch.

Wollen Sie einen gleichlautenden Studiengang an der Universität Koblenz fortsetzen?

Dann bewerben Sie sich auf das Fachsemester, das Ihrer bisherigen Einschreibung folgt.

Beispiel: Sie sind derzeit im 2. Fachsemester Bachelor Informatik an der Uni Mainz eingeschrieben und wollen zum nächsten Semester zur Uni Koblenz wechseln. Dann bewerben Sie sich für das 3. Fachsemester Bachelor Informatik. Wenn Sie bereits außerhalb der Regelstudienzeit studieren wählen Sie das maximal mögliche Fachsemester.

Im Bewerbungsvorgang werden Sie aufgefordert der Bewerbung einen Antrag auf Anerkennung beizufügen. Dieser wird intern an das Hochschulprüfungsamt gesendet und die Fachsemestereinstufung wird vorgenommen.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Prüfungsanspruch.

Prüfungsanspruch

Eine Einschreibung für einen Studiengang an der Universität Koblenz ist nicht möglich, wenn kein Prüfungsanspruch mehr im gewünschten Studiengang besteht, weil Sie bereits Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden.Das kann der Fall sein bei Prüfungs- und Studienleistungen, die an einer (Fach)Hochschule in Deutschland oder im Ausland im angestrebten Studiengang oder in denselben Fächern, aber einem anderen Studiengang oder in denselben Modulen eines anderen Studiengangs endgültig nicht bestanden wurden.Bei einer Bewerbung um einen Studienplatz müssen Sie angeben, ob und in welchem Studiengang Sie den Prüfungsanspruch verloren haben.Es kommt bei einem Ausschluss nicht darauf an, durch welche Prüfung der Anspruch verloren wurde, bzw. welche Prüfungsleistungen noch offen sind, wenn die maximale Anzahl der Prüfungsversuche überschritten wurde. Der Verlust bezieht sich auf den entsprechenden Studiengang.

Hochschulwechsel von der Uni Koblenz


Möchte man von der Uni Koblenz an eine andere deutsche Hochschule wechseln, gelten die Regelungen der aufnehmenden (Fach)Hochschule. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich an den an der jeweiligen (Fach)Hochschule dafür vorgesehenen Stellen.