Im laufenden Studienbetrieb stellt sich manchmal heraus, dass Änderungen an bestehenden Studiengängen notwendig sind. Diese können Modulbeschreibungen, die Prüfungsordnung und die Kapazitätsberechnung betreffen und, wenn es sich um wesentliche Änderungen am Konzept oder am Profil eines Studiengangs handelt, sogar eine erneute Akkreditierung bedingen. Daneben ergibt sich manchmal der Bedarf, einen neuen Studiengang einzuführen oder einen alten aufzuheben.
Die Studiengangsentwicklung bildet daher einen wesentlichen Teil der Qualitätssicherung in Studium und Lehre und wird zentral vom Referat QMSL koordiniert und begleitet. Sollten Sie daher die Einführung, Änderung oder Einstellung eines Studienganges planen, wenden Sie sich gerne frühzeitig an das Referat QMSL! Wir beraten Sie gerne zu möglichen Verfahrensabläufen und Zeitplänen. Die Basis eines solchen Verfahrens bildet jeweils ein sogenanntes Eckpunktepapier, in dem die Studiengangsverantwortlichen wesentliche Informationen zu ihrem Einführungs-, Änderungs- oder Aufhebungsvorhaben darlegen. Die darin enthaltenen Angaben dienen der Planung des jeweiligen Prozesses und werden bei Gremienentscheidungen zur Information zur Verfügung gestellt.
Die Verfahren zur Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen garantieren:
die Berücksichtigung übergeordneter Ziele für die Studiengänge auf Basis der Entwicklungsplanungen der Universität und der Fachbereiche
die Festlegung und Umsetzung von Qualifikationszielen
die Studierbarkeit
die sachgemäße Modularisierung
eine adäquate Prüfungsorganisation
die Rechts- und Ressourcenprüfung
die Beteiligung relevanter Stakeholder
die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen
Es werden regelhafte Abläufe festgelegt, Entscheidungsprozesse dokumentiert sowie Kompetenzen und Verantwortlichkeiten definiert.
Einführung eines Studiengangs
Die erste Anlaufstation für die Einführung eines neuen Studiengangs ist das Referat QMSL, das innerhalb des Verfahrens auch für die Aspekte der Qualitätssicherung und -entwicklung zuständig ist.
Grundlage für die Einrichtung eines Studiengangs ist die vom Senat am 17.04.2018 verabschiedete Handreichung Einführung und Änderung von Studiengängen. Die Einrichtung eines neuen Studiengangs geht in der Regel von den Fächern bzw. Fachbereichen aus. Dort beginnt das Verfahren mit der Konzeptphase. Unterstützt durch die Leitfragen der Vorlage Eckpunktepapier zur Einführung eines Studiengangs wird ein neues Studiengangskonzept entwickelt, dargestellt und begründet. Das Eckpunktepapier bildet die wichtigste Informationsgrundlage für das neue Studiengangskonzept. Es wird den Gremienentscheidungen zur Verfügung gestellt und bildet die Arbeitsgrundlage für zentral beteiligte Einheiten.
Falls notwendig und zu diesem Zeitpunkt sinnvoll, soll bereits in der Konzeptphase mit Personen bzw. Stellen Kontakt aufgenommen werden, die von der geplanten Änderung ebenfalls betroffen sind, wie z.B. Verantwortliche anderer Studiengänge bei polyvalenter Nutzung von Studiengangsinhalten, zentrale Einrichtungen, deren Angebote genutzt werden, wie das Interdisziplinäre Karriere- und Studienzentrum (IKaruS), oder weitere interne oder externe Kooperationspartner*innen.
Planung
Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zum Referat QMSL auf, wenn Sie die Einführung eines neuen Studienganges planen. Schicken Sie uns dazu per E-Mail die Anzeige des Vorhabens und fügen Sie Basisinformationen zur Studiengangsinitiative an. Wir setzen uns danach zur Terminierung eines ersten Planungsgesprächs mit Ihnen in Verbindung. Beachten Sie bitte, dass für die Einführung eines Studiengangs ein großer zeitlicher Vorlauf einzukalkulieren ist.
Zur Anzeige und Verfahrensplanung Ihres Einrichtungsvorhabens reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen beim Referat QMSL ein:
Eckpunktepapier zur Einführung eines Studiengangs (nach vorheriger Absprache mit QMSL)
Zustimmende Stellungnahme des Fachbereichsrats zum Vorhaben
Zustimmende Stellungnahme ggf. beteiligter Fachbereiche / zentraler Einrichtungen zum Vorhaben
Bei Kooperationen: Bestätigung des/der Kooperationspartner/s über die Beteiligung
ggf. weitere Informationen zum geplanten Studiengang
Durchführung
Nach Einreichung Ihres Eckpunktepapiers legt das Referat QMSL die weiteren Prozessschritte fest und informiert alle beteiligten Stellen. Ebenso wird ein erster Zeitplan erstellt, der Ihnen selbstverständlich zur Verfügung gestellt wird. Vor der detaillierten Ausarbeitung der Studiengangsunterlagen wird die Initiative der Universitätsleitung und dem Senat bzw. dem Senatsausschuss QSL vorgestellt und bedarf einer Einrichtungsgenehmigung. Nähere Informationen zum Prozessablauf bietet Ihnen die Handreichung zur Einführung von Studiengängen.
Bitte beachten: Für die Einführung von weiterbildenden Studiengängen gilt ein anderes Verfahren. Eine Übersicht finden Sie in der Handreichung zur Einführung von weiterbildenden Studiengängen.
Instrumente und Dokumente
Eckpunktepapier zur Einführung eines Studiengangs
Handreichung Einführung und Änderung von Studiengängen
Handreichung zur Einführung von weiterbildenden Studiengängen
Änderung eines Studiengangs
Sowohl in der Vor- und Nachbereitung von Akkreditierungen als auch im laufenden Studienbetrieb können bestehende Studiengänge aus fachlichen oder studienorganisatorischen Gründen weiterentwickelt werden.
Die Weiterentwicklung eines Studiengangs bedingt häufig Änderungen an den Modulbeschreibungen. Die Arbeitshilfe Wie und wann kann ich die Modulbeschreibung ändern? gibt einen Überblick darüber, was bei Änderungen am Modulhandbuch zu beachten ist. Ebenfalls gibt sie einen Überblick über die Wechselwirkungen zwischen dem Modulhandbuch, der Prüfungsordnung und der Kapazitätsberechnung eines Studiengangs.
Da abhängig von Art und Umfang der geplanten Änderung eine Nach- oder Neuakkreditierung des betroffenen Studienganges notwendig sein kann, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zum Referat QMSL auf!
Das Verfahren zur Änderung eines Studiengangs ist grundsätzlich identisch mit dem Verfahren der Einführung eines Studiengangs, daher bildet auch hier die Handreichung Prozess Einführung und Änderung eines Studiengangs die Grundlage des Verfahrens.
Planung
Sollten Sie Änderungen an einem Studiengang planen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zum Referat QMSL auf. Wir beraten Sie gerne zu möglichen Zeit- und Ablaufplänen zur Umsetzung Ihrer geplanten Änderung. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung bitte, dass hierbei der den Studiengang anbietende Fachbereich sowie ggf. weitere beteiligte Instanzen in das Änderungsvorhaben zu involvieren sind.
Dies können sein:
Leitende anderer Studiengänge bei polyvalenter Nutzung von Studiengangsinhalten
Zentrale Einrichtungen, deren Angebote Sie nutzen (z.B. IKaruS für Schlüsselkompetenzen)
Weitere interne oder externe Kooperationspartner*innen
Zentrum für Lehrerbildung
gemeinsamer Ausschuss Zwei-Fach-Bachelor
Berücksichtigen Sie für Ihre Planung bitte auch, dass die Umsetzung der Änderung je nach Umfang einige Zeit in Anspruch nehmen kann, da Gremientermine und entsprechende Einreichfristen zu berücksichtigen sind.
Im Rahmen von Reakkreditierungsverfahren besteht regulär die Möglichkeit, Änderungen am Studiengang vornehmen zu können. Hierzu werden Sie im Rahmen des Auftaktgesprächs zur Verfahrensplanung durch das Referat QMSL informiert. Eine Übersicht zu den Akkreditierungsfristen der einzelnen Studiengänge finden Sie auf unserer Seite "Akkreditierung von Studiengängen".
Zur Anzeige und Verfahrensplanung Ihrer gewünschten Studiengangsänderung reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen beim Referat QMSL ein:
Eckpunktepapier Änderung eines Studiengangs
Zustimmende Stellungnahme des Fachbereichsrats zum Vorhaben
Zustimmende Stellungnahme ggf. beteiligter oder von den Änderungen betroffener Fachbereiche / zentraler Einrichtungen zum Vorhaben
Bei Lehramt: E-Mail Bestätigung (ggf. Stellungnahme) des zuständigen Zentrums für Lehrerbildung
Durchführung
Nach Einreichung Ihres Eckpunktepapiers legt das Referat QMSL die weiteren Prozessschritte fest und informiert alle beteiligten Stellen. Ebenso wird ein erster Zeitplan erstellt, der Ihnen selbstverständlich zur Verfügung gestellt wird. Abhängig vom Umfang der geplanten Änderungen werden diese der Universitätsleitung und dem Senat bzw. dem Senatsausschuss QSL vorgestellt. Nähere Informationen zum Prozessablauf bietet Ihnen die Handreichung Einführung und Änderung von Studiengängen.
Instrumente und Dokumente
Handreichung Einführung und Änderung von Studiengängen
Kurzübersicht zur Änderung von Studiengängen in Vorbereitung auf die Reakkreditierung
Kurzübersicht zur Änderung von Modulbeschreibungen
Eckpunktepapier zur Änderung eines Studiengangs
Aufhebung eines Studiengangs
Die Weiterentwicklung des Profils der Fachbereiche und/oder der Universität kann auch die Aufhebung eines Studiengangs zur Folge haben. Hierfür bildet das vom Senat am 30.04.2019 beschlossene Verfahren zur Aufhebung von Studiengängen die Verfahrensgrundlage. Der Impuls zur Aufhebung eines Studiengangs kann vom Fachbereich oder der Universitätsleitung gesetzt werden.
In einer ersten Konzeptphase wird von den Impulsgeber*innen in Zusammenarbeit mit dem Referat QMSL unter Mitwirkung aller am Studiengang Beteiligten (u.a. Studierende, weitere Fachbereiche, externe Kooperationspartner*innen, bei lehramtsbezogenen Studiengängen Ministerium für Bildung) und Einbindung des Referats 33: Berichtswesen, Kapazitätsberechnung und -steuerung das Eckpunktepapier zur Aufhebung eines Studiengangs erarbeitet. Dies berücksichtigt durch seine Leitfragen verschiedene inhaltlich-konzeptionelle und organisatorische Aspekte einer Aufhebung.
Planung
Die Initiative zur Aufhebung eines Studiengangs kann von verschiedenen Seiten ausgehen. Bei der Planung sind im Vorfeld alle am Studiengang Beteiligte in das Vorhaben zu involvieren.
Sollten Sie die Aufhebung eines Studienganges planen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Referat QMSL! Wir beraten Sie gerne zu den weiteren notwendigen Prozessschritten und informieren Sie zu möglichen Verfahrensabläufen und Zeitplänen.
Beachten Sie bitte für Ihre zeitliche Planung, dass spätestens zum 30. November des Jahres vor dem Studienjahr der geplanten Aufhebung ein Senatsbeschluss zur Aufhebung vorliegen muss. Daraus ergibt sich je nach Dauer der vorab nötigen Abstimmungen und Prüfungen eine Verfahrensdauer von mindestens 18 Monaten.
Zur Anzeige und Verfahrensplanung der Studiengangsaufhebung reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen beim Referat QMSL ein:
Eckpunktepapier zur Aufhebung eines Studiengangs
Zustimmende Stellungnahme des Fachbereichs zum Vorhaben
Zustimmende Stellungnahme ggf. beteiligter oder von den Änderungen betroffener Fachbereiche/Instanzen zum Vorhaben
Durchführung
Nach Einreichung Ihres Eckpunktepapiers samt Anlagen beim Referat QMSL wird zunächst eine Kapazitätsberechnung zu den Auswirkungen der Aufhebung erstellt und der Universitätsleitung zur Entscheidung vorgelegt. Danach legt das Referat QMSL die weiteren Prozessschritte fest und informiert alle beteiligten Stellen. Eine Orientierung über den weiteren möglichen Ablauf bietet Ihnen die Handreichung zum Verfahren zur Aufhebung von Studiengängen.
Instrumente und Dokumente
Eckpunktepapier zur Aufhebung eines Studiengangs
Verfahren zur Aufhebung von Studiengängen
Studiengangsbezogene Kooperationen
Arten von Kooperationen
Studiengangsbezogenen Kooperationen können mit (in- oder ausländischen) Hochschulen sowie auch mit (in- oder ausländischen) nichthochschulischen Einrichtungen geschlossen werden.
Im Gegensatz zu einer allgemeinen Rahmenvereinbarung (memorandum of understanding), in der grundsätzlich der gegenseitige Wille zur Zusammenarbeit festgehalten wird, beziehen sich studiengangsbezogene Kooperationsverträge auf einen oder mehrere explizit genannte Studiengänge. Ein dementsprechender Vertrag dient dazu, spezifische Regelungen zu z.B. Zusammenarbeit, Studierendenaustausch oder Anerkennung von Kompetenzen festzuhalten. Ziel einer solchen studiengangsbezogenen Kooperation mit einer anderen Hochschule kann das Angebote eines Joint oder Dual Degrees sein. Sollten Sie eine studiengangsbezogene Kooperation anstreben, setzen Sie sich bitte gerne mit dem Referat QMSL in Verbindung!
Planung
Wenn Sie den Abschluss eines studiengangsbezogenen Kooperationsvertrags planen, erfolgt in einem ersten Schritt die Vorbereitung und Abstimmung des Vorhabens im Fachbereich.
Die Ergebnisse Ihrer fachbereichsinternen Abstimmung können Sie dann auf dem Konzeptpapier Dual-Degree Angebot festhalten. Dieses Konzeptpapier reichen Sie dann beim Referat QMSL ein, damit eine erste Verfahrensplanung erfolgen kann. Das Referat QMSL wird hierbei zunächst prüfen, ob die geplante Kooperation den Prozess zur Änderung von Studiengängen (siehe oben) auslöst oder ob die Verfahrensplanung anderweitig erfolgen kann.
Nach Abschluss dieser Prüfung werden Sie vom Referat QMSL selbstverständlich über die weiteren Verfahrensschritte informiert. Diese beinhalten auch die Erstellung des Eckpunktepapiers samt Anlagen.
Bei Planung einer studiengangsbezogenen Kooperation reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen beim Referat QMSL ein:
ggf. Konzeptpapier (falls noch nicht vorhanden)
Eckpunktepapier zum Abschluss eines Dual-Degree-Abkommens
Stellungnahme des Fachbereichsrats zum Vorhaben
Stellungnahme ggf. beteiligter oder betroffener Fachbereiche/ Instanzen zum Vorhaben
Durchführung
Während des gesamten Prozesses bleiben Sie mit dem Referat QMSL im Austausch, welches Ihnen spätestens nach Einreichung Ihres Eckpunktepapiers samt Anlagen das weitere Vorgehen mitteilt und alle Beteiligten informiert. Hierzu gehört auch das Referat 32: Rechtsangelegenheiten, welches auf Grundlage des Eckpunktepapiers einen Kooperationsvertrag entwirft. Näheres zum Ablauf finden Sie in der Kurzübersicht Abschluss Dual-Degree Abkommen.
Instrumente und Dokumente
Konzeptpapier Dual-Degree Angebot
Eckpunktepapier Abschluss Dual-Degree Vertrag
Kurzübersicht Abschluss Dual-Degree Abkommen
Bei Rückfragen zur Studiengangsentwicklung wenden Sie sich gerne an das Referat 13: Qualitätsmanagement Studium und Lehre unter qmsl(at)uni-koblenz.de!
Alle notwendigen Vorlagen, Handreichungen, Prozessbeschreibungen und Verfahrensgrundlagen finden Sie auf unserer Seite "Grundlegende Dokumente". Sie erreichen die Seite über den folgenden Link: