Hinweise zur Organisation des Studiums


1. Anmeldung zu Veranstaltungen; Teilnehmerzahlen und Vergabeverfahren

1. 1. Sämtliche Anmeldungen erfolgen über KLIPS mit den dort eingetragenen Fristen (Anmeldefrist, Nachbelegungs- und Rücktrittsphase, Belegungsphase für Erstsemester etc.). Ohne Anmeldung ist keine Teilnahme an Veranstaltungen möglich.

1. 2. Jede/r Studierende ist für fehlerfreie Anmeldung selbst verantwortlich. Fehler wie nicht erfolgte, falsche, nicht eindeutige Anmeldung etc. führen zum Ausschluß. Zuständigkeit bei Systemfehlern: Hochschulprüfungsamt und/oder KLIPS-Team, nicht das Institut für Geschichte.

1. 3. Teilnehmerzahlen:

  • Vorlesungen: Teilnehmerzahl unbeschränkt; Sofortbelegungsverfahren (s. u.)

  • Proseminare: 25 TN; Gruppenbelegungsverfahren (s. u.)

  • Übungen etc.: 30 TN; Gruppenbelegungsverfahren

  • Hauptseminare: 15 TN (alte Studiengänge: 25 TN); Gruppenbelegungsverfahren

1. 4. Vergabeverfahren:

  • Sofortbelegungsverfahren: Zulassung erfolgt automatisch mit der Anmeldung

  • Gruppenbelegungsverfahren: Zulassung durch das Institut nach Bedarf und verfügbaren Plätzen. Sind mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden, wird unter allen Anmeldungen ein Losverfahren durchgeführt. Jeweils 5 Plätze können dabei für besondere Gruppen (z. B. für höhere Semester) reserviert werden.

1. 5. Für alle Fälle gilt: Anwesenheit in der ersten Sitzung oder einer vom Dozenten angesetzten Vorbesprechung ist unbedingt und ohne Ausnahme erforderlich. Fehlen führt zur Streichung von der Teilnehmerliste.

1. 6. Bitte rechnen Sie bei der Planung Ihres Studiums damit, dass nicht jeder Veranstaltungstyp jedes Semester angeboten werden kann. Dies gilt insbesondere für die Veranstaltungen zur Fachdidaktik.

2. Anwesenheit in Lehrveranstaltungen

2. 1. Grundsätzlich besteht in allen Lehrveranstaltungen Anwesenheitspflicht. Es besteht kein Anspruch, sich für einzelne Sitzungen 'frei' zu nehmen, etwa in der Art, wie Arbeitnehmer ihren Urlaub nehmen.

2. 2. Seminare und Übungen: Die Anwesenheit wird durch Anwesenheitslisten kontrolliert. Nur bei regelmäßiger Teilnahme kann die erfolgreiche Absolvierung einer Lehrveranstaltung bescheinigt werden.

2. 3. Vorlesungen: Hier findet keine Anwesenheitskontrolle statt; der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme erfolgt durch das Bestehen der Modulteilprüfung bzw. Klausur.

2. 4. Um Nachteile für Studierende zu vermeiden, die aus zwingenden Gründen verhindert sind, wird zweimaliges Fehlen bei vorheriger Entschuldigung und unter Angabe des zwingenden Grundes toleriert. Beim zweiten Fehlen ist eine vom Dozenten zu stellende Aufgabe zu bearbeiten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß es für die erfolgreiche Absolvierung des Studiums in jedem Fall erforderlich ist, den gesamten versäumten Stoff nachzuarbeiten.

2. 5. Bei häufigerem Fehlen kann die Veranstaltung nicht mehr als erfolgreich besucht bescheinigt werden, d. h. die ganze Veranstaltung muß wiederholt werden. Entscheidungen in gravierenden Einzelfällen (Krankenhausaufenthalt o.ä.) behält sich das Institut vor.

3. Zugangsvoraussetzungen zu den Lehrveranstaltungen

Es gelten die folgenden Zugangsvoraussetzungen:

3. 1. Proseminare M 2.2 bis M 5.2: absolviertes Einführungsmodul M 1 mit bestandener Modul-Abschlußprüfung MP 1.

3. 2. Übungen M 2.3 bis M 5.3: absolviertes oder mindestens parallel besuchtes Proseminar M 2.2 bis M 5.2.

3. 3. Modul 6 (Fachdidaktik): Abschluß von Modul M 1 und einem der Module M 2 bis M 5. Bis zum vertiefenden Praktikum (nach dem 4. Semester) muß mindestens eine Veranstaltung des Moduls 6 absolviert sein.

3. 4. MA-Studiengang: BA-Abschluß bzw. Regelung für Doppeleinschreibung (Hochschulprüfungsamt/ Studierendensekretariat). Besuch von MA-Lehrveranstaltungen und Leistungen/Prüfungen sind nur möglich, wenn diese Voraussetzungen vorliegen.

4. Prüfungen, Wiederholungsprüfungen etc.

4. 1. Sämtliche Anmeldungen (Modulprüfungen bzw. Modulteilprüfungen, prüfungsrelevante Studienleistungen, d. h. auch Proseminare) erfolgen über KLIPS, wo jede Veranstaltung mit der zugehörigen Prüfung und einem Prüfungsorganisationssatz verbunden ist, mit den dort eingetragenen Fristen. Verhinderung nach Ablauf der Rücktrittsfrist ist mit dem Prüfungsamt zu klären (Streichen des Versuchs nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attests).

4. 2. Klausuren des Instituts finden in der Regel in der letzten Vorlesungswoche und den beiden ersten Wochen der Semesterferien, Wiederholungsklausuren (wenn angeboten) in den beiden letzten Ferienwochen oder den beiden ersten Vorlesungswochen des darauffolgenden Semesters statt.

4. 3. Teilnahme an einer Prüfung ist nur mit korrekter Anmeldung möglich. Bloßes Erscheinen und Mitschreiben bzw. anmeldung direkt bei mTermin reicht nicht aus. Jede/r Studierende ist für fehlerfreie Anmeldung selbst verantwortlich. Fehler wie nicht erfolgte oder nicht korrekte Anmeldung zur Prüfung o.ä. führen zum Ausschluß. Zulassung zur Prüfung erfolgt durch das Institut, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B: regelmäßige Teilnahme). Zuständigkeit bei Systemfehlern: Hochschulprüfungsamt und/oder KLIPS-Team, nicht das Institut für Geschichte.

4. 4. Rücktritt: Ohne fristgerechten und ordnungsgemäßen Rücktritt zu den festgelegten Terminen gilt eine nicht besuchte Prüfung als nicht bestanden. Rücktrittsfristen und -bedingungen: vgl. die Angaben in KLIPS bei den einzelnen Prüfungen bzw. BA-Prüfungsordnung.

4. 5. Wiederholung bei Nichtbestehen von Klausuren, Proseminararbeiten, mündlichen Prüfungen: 3 Versuche lt. PO. Überarbeitung einer Hausarbeit zählt als zweiter Versuch.

4. 6. Umbuchung von Prüfungsleistungen (z.B. Vorlesungsklausur von M 4.1 auf M 5.1 und umgekert) werden nicht vorgenommen.

4. 7. Die mündliche Modulprüfung in den MA-Studiengängen (= "Staatsexamensprüfung") ist erst möglich, wenn alle Vorleistungen im entsprechenden Modul erbracht sind.

4. 8. Wiederholungsklausuren: Eine rechtliche zwingende Verpflichtung, bei Nichtbestehen an einer angebotenen Wiederholungsklausur teilzunehmen, besteht für die Studierenden nicht. Das Institut empfiehlt jedoch, bei Nichtbestehen die Wiederholungsklausur mitzuschreiben; Einsichtnahme in die Klausur und Beratung für den zweiten Versuch beim jeweiligen Dozenten.
Ebenso besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Wiederholungsklausur zum selben Thema. D.h.: Wenn keine Wiederholungsklausur angeboten wird, müssen Sie eine andere Veranstaltung/Vorlesung besuchen und dort die Klausur als zweiten Versuch mitschreiben. Lt. Prüfungsordnung muß die Möglichkeit bestehen, ein Modul innerhalb einer bestimmten Anzahl von Semestern abzuschließen bzw. eine Prüfung innerhalb eines bestimmten Zeitraums abzulegen. Diese Bestimmungen werden eingehalten, sie beziehen sich jedoch nur auf das Modul bzw. den Modulteil, nicht auf ein spezielles Thema.

5. Verbuchung von Noten; Archivierung der Unterlagen

5. 1. Verbuchung von Noten bzw. Leistungen erfolgt durch das Institut, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B: regelmäßige Teilnahme). Noten sind in KLIPS sichtbar.

5. 2. Hausarbeiten und Klausuren werden nur noch zur Einsicht ausgehändigt und sind anschließend zurückzugeben. Sie werden beim Prüfungsamt in der Akte des jeweiligen Studierenden gesammelt. Spätere Einsicht ist nur auf Anfrage beim Prüfungsamt möglich.

5. 3. Scheine werden nicht ausgestellt. Leistungsnachweise = Ausdruck der in KLIPS verbuchten Daten.

6. Hinweise zum Stundenplan für Erstsemester

6. 1. Grundlage eines ordnungsgemäßen Studiums bilden die Anforderungen im Modulhandbuch sowie die Bestimmungen der Prüfungsordnung.

6. 2. Die Reihenfolge der Veranstaltungen und Module ist bis auf wenige Ausnahmen (s. u.) frei wählbar.

1. 3. Im 1. Semester sollten folgende Veranstaltungen unbedingt besucht werden:

  • M 1.1 (Einführungsvorlesung)

  • M 1.2 (Übung des Einführungsmoduls)

Empfohlen wird dazu noch eine epochenbezogene Vorlesung (M x.1), auch wenn hier keine Klausur geschrieben wird (Teilnahme an Prüfungen ist bei Besuch einer Veranstaltung nicht verpflichtend), evtl. auch eine Übung (M x.3). Proseminare (M x.2) sind erst nach bestandenem M 1 zugänglich.
Empfohlener Gesamtumfang des Stundenplans im Fach Geschichte: max. 3 Veranstaltungen = 6 SWS je Semester, da ansonsten der Arbeitsaufwand zu hoch wird (vgl. Stundenplan).

6. 4. Vorlesungen in Alter Geschichte (M 2.1) und Geschichte der Frühen Neuzeit (M 4.1) können derzeit nicht regelmäßig angeboten werden; frühzeitige Planung ist deshalb erforderlich, entsprechende Angebote sollten unbedingt wahrgenommen werden.

6. 5. Teilnahmevoraussetzungen für fachdidaktische Veranstaltungen:

  • erfolgreicher Abschluß von M 1,

  • erfolgreicher Abschluß eines Epochenmoduls (M 2 – M 5).

Teilnahme an fachdidaktischen Veranstaltungen ist deshalb in der Regel erst ab dem 3. Semester möglich.

Bitte beachten: Bis zum Beginn des Fachpraktikums (nach dem 4. Semester) muß jedoch eine fachdidaktische Veranstaltung absolviert sein.

7. Anerkennung von Studienleistungen

Studienleistungen aus anderen Studiengängen (BA/MA, Magister, Diplom etc.) bzw. Universitäten (auch aus dem Ausland) können auf Antrag anerkannt werden. Ansprechpartner ist das Hochschulprüfungsamt.

8. Sprachanforderungen

8. 1. Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums mit den angestrebten MA-Abschlüssen Lehramt an Grundschulen und Realschulen plus sind hinreichende Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen. Eine Fremdsprache kann  durch Latein ersetzt werden.

8. 2. Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums mit dem angestrebten MA-Abschluss Lehramt an Gymnasien sind hinreichende Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache und das Latinum bzw. die staatliche Ergänzungsprüfung.

8. 3. Umfang: Eine Fremdsprache muss Prüfungsfach im Abitur gewesen sein. Die zweite muss durch mindestens 3 Schuljahre nachgewiesen werden. Alternativ dazu können beide Fremdsprachen auch durch je 6 Schuljahre oder drei Fremdsprachen durch je 4 Schuljahre nachgewiesen werden. Nachweis erfolgt durch Vorlage des  Abiturzeugnisses oder einer beglaubigten Kopie bei einem der Dozenten spätestens bis zum Ende des 4. Semesters. Bei fehlendem Nachweis ist ein schriftlicher Sprachtest am Institut für Geschichte abzulegen. Ersetzt werden kann der Test durch ein Zeugnis, das Sprachkenntnisse der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) attestiert.

8. 4. Es ist Aufgabe der Studierenden, über Begleitkurse, Vorkurse etc. die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben. Das Institut für Geschichte organisiert oder vermittelt bei Bedarf Sprachkurse. Bitte im Sekretariat nachfragen.

9. BaFöG-Weiterförderung nach dem 4. Semester

Zur Weiterförderung müssen zum Ende des 4. Semesters folgende Leistungen nachgewiesen werden:

  1. mindestens 90 LP in allen 3 Bereichen (Fach 1, Fach 2, Bildungswiss.) zusammen,

  2. mindestens 23 LP in Geschichte.

Diese Leistung muß innerhalb des Semesters, d. h. spätestens bis zum 31. 3. bzw. 30. 9., erbracht sein (z. B. durch Abgabe der Hausarbeit oder Schreiben der Klausur).

Ununterbrochene Weiterförderung erfolgt nur, wenn die Leistung auch innerhalb dieser Frist gegenüber dem BaFöG-Amt dokumentiert wird. Dokumentation erfolgt für abgeschlossene Module über KLIPS-Kontoauszug bzw. für noch nicht  in KLIPS verbuchte Teilleistungen mit dem Formular des BaFöG-Beauftragten.
Für die Dokumentation besteht eine Nachfrist von 4 Monaten nach Semesterende, d. h. bis 31. 7. bzw. 31. 1. Erfolgt die Dokumentation innerhalb der Nachfrist, wird die Zahlung von BaFöG jedoch zunächst eingestellt und nach Dokumentation wieder aufgenommen (einschl. Nachzahlungen).