Zugangsvoraussetzungen

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§ 2 Absatz 2 Satz 1 Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtbezogenen Bachelorstudiengang vom 06.07.2009 i. d. F. vom 26. September 2022:

Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über englische Sprachkenntnisse auf B2-Niveau des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen und damit ausreichende aktive und passive Kompetenz vorweisen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen.

Falls Sie sich genauer über sprachliche Kompetenzprofile informieren möchten, so machen Sie sich mit dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Common European Framework for Languages) und seinen sechs Niveaustufen A1-A2-B1-B2-C1-C2 vertraut:

B2 ("vantage") gilt europaweit als Abiturniveau für Fremdsprachenkenntnisse und entspricht dem Niveau, an das im Bachelor-Modul 04 "Fremdsprachliche Praxis (Englisch)" angeknüpft wird.