Einzahlung der Promotionsgebühr


Die Universität Koblenz erhebt auf der Rechtsgrundlage der Ziffer 1.3 der Landesverordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 09.03.2022 in der jeweils gültigen Fassung bei Promotionen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von


€ 170,00


Diese Gebühr ist vor Eintritt in die Prüfung (d. h. vor Antragstellung auf Zulassung zur Promotion und vor der Einreichung der Dissertation) bei der Landeshochschulkasse einzuzahlen. Der Nachweis über die Einzahlung ist im Dekanat einzureichen.

Überweisungsauftrag:

Zahlungsempfänger:

Landeshochschulkasse Mainz

Promotionsgebühr:

170 Euro

Bank:

Deutsche Bundesbank, Filiale Mainz

IBAN:

DE25 5500 0000 0055 00 1511

BIC:

MARKDEF1550

Verwendungszweck:

6501/KO/1509/11122/ 1300990/Promotionsgebühr/ (Name)