Beauftragte des Fachbereichs
Gleichstellung
Die Gleichstellung ist ein gesetzlicher Auftrag an die Universität und eine wichtige Querschnittsaufgabe, die von der Gleichstellungsvertretung wahrgenommen wird.
Wir stehen Ihnen in allen Fragen der Gleichstellung im Fachbereich 3 gerne zur Verfügung.
Bitte verwenden Sie für Ihr Anliegen die Mailadresse oder kommen Sie gerne in unsere Sprechstunde:
Je mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr in Gebäude H 110.
Vertrauensdozent*in
Am Fachbereich 3 gibt es aktuell keine*n Vertrauensdozent*in. Je nach Fragestellung, existieren am Fachbereich und an der Universität bereist verschiede Arten, um mögliche Konflikte zu lösen.
Hier verweisen wir auf die etablierten Eskalationsketten an dieser Universität:
Lehre: Dozent - Studiengangsverantwortliche - Prodekan Lehre - Dekan - Vizepräsidentin für Lehre
Prüfungen: Dozent - Prüfungsausschuss - Prodekan Lehre - Dekan - Vizepräsidentin für Lehre
Promotionen: Prodekan für Forschung - Dekan - Vizepräsidentin für Forschung, aber auch IFGPZ
Doktorandenvertretung oder Ombudsmann Gleichstellung/Diskriminierung: dezentrale Gleichstellungsbeauftragte - (ggf. Dekan) - zentrale Gleichstellungsbeauftragte bzw. Beauftragter für Mitarbeiter mit Behinderung oder Beauftragte für Studierende mit Behinderung