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Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen, die nicht in der Lage sind, Studien- oder Prüfungsleistungen in der vorgeschriebenen Form zu erbringen, können einen Nachteilsausgleich beantragen. Der Nachteilsausgleich gilt für alle Studienleistungen, die während des gesamten Studiums erbracht werden müssen.