Beschlüsse

Beschlüsse

Prüfungsausschuss FB 4: Informatik

Hier werden die öffentlichen (also nicht auf Personen bezogene) Beschlüsse des Prüfungsausschusses FB4: Informatik veröffentlicht.

Beschluss 2/2024: Klausur AnaLina 1 vom 19.2.2024

25.3.2024

Der PA empfiehlt,

  1. zukünftig in Prüfungen den Zeitdruck zu reduzieren und
  2. Durchgefallenen der Klausur AnaLina 1 vom 19.2.2024 eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten, um zu prüfen, ob zumindest ausreichende Kompetenzen mit weniger Zeitdruck vorhanden sind. Der Prüfungsausschuss kann die Ergänzungsprüfungen durch Bereitstellung weiterer Prüfer unterstützen, so dies gewünscht wird.

Das Update vom 2.4.2024 zur Detaillierung der Handhabung wurde am 9.4.2024 vorerst gelöscht.

Beschluss 7/2023: Sprache der Zusammenfassung bei Abschlussarbeiten

19.4.2023

Die Prüfungsordnung sieht bei Abschlussarbeiten eine Zusammenfassung in deutscher Sprache vor. Diese Formulierung wird erweitert, so dass einer Abschlussarbeit eine Zusammenfassung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen ist.

Beschluss 5b/2023: Täuschung durch Verwendung nicht dokumentenechter Stifte

19.4.2023

Der Prüfungsausschuss sieht in der Verwendung eines nicht dokumentenechten Stifts keine Verwendung eines Hilfsmittels, das geeignet ist, das Ergebnis einer Prüfung durch Täuschung zu beeinflussen (§19 (4) PO).

Archiv

Beschluss 11/2021: Anerkennungen von Studienleistungen die an einer anderen Hochschule erbracht werden während die Studierenden an unserer Universität eingeschrieben sind

10.11.2021

Anerkennungen von Studienleistungen die an einer anderen Hochschule erbracht werden während die Studierenden an der Universität eingeschrieben sind, sollen nur dann erfolgen, wenn dies im Rahmen einer Kooperation vorgenommen wird oder die Anerkennung vor Erbringung der Studienleistung abgestimmt und genehmigt wurde. Die Anzahl der Versuche bei der Erbringung der Studienleistung muss dabei nachvollziehbar sein.

Beschluss 01/2021: Votum zur Erweiterung der Fehlversuchsregelung auf das WiSe 2021

9.2.2021

Der Prüfungsausschuss FB4 spricht sich dafür aus, die erste Ergänzung der Rahmen-PO auch für das aktuelle WiSe 20/21 Semester zu übernehmen und derart zu ergänzen, dass auch Nachprüfungen zu Veranstaltungen des WiSe 20/21 in die Regelung aufgenommen werden, wenn sie erst im Folgesemester erfolgen.

Beschluss 14/2020: Zusatz Not-PO: Ergänzungsgespräch

17.11.2020

Prüferinnen und Prüfer können vor der Bekanntgabe der Note bei Online-Klausuren im Einzelfall auch ein mündliches Ergänzungsgespräch durchführen, um Täuschungsversuche auszuschließen. Das Ergänzungsgespräch bezieht sich nur auf die Antworten der Studierenden in der Klausur.

Beschluss 10/2020: Richtlinien zur Umsetzung von digitalen Prüfungen

20.7.2020

Da die Regelungen der Rahmen-PO in der aktuellen Form nicht erfüllbar sind (s. Einspruch, Beschluss 09/2020) hat der Prüfungsausschuss FB4 folgende Richtlinien erlassen, um dennoch einen geregelten Ablauf für digtiale Prüfungen zu ermöglichen: link., Die Regelungen gelten nur für die B.Sc. und M.Sc. Studiengänge des Fachbereichs Informatik.

Beschluss 09/2020: Einspruch gegen die Rahmenprüfungsordnung

20.7.2020

Die Hochschulleitung hat innerhalb von 10 Tagen eine Rahmen-PO entwickeln und durch den Senat beschließen lassen, die zum 20.7.2020 in Kraft trat (link), Der Prüfungsausschuss hat unmittelbar Einspruch bei der Hochschulleitung eingelegt, da hier Aufgaben der Universität auf den Ausschuss und die Prüfer delegiert werden, die diese nicht erfüllen können und wofür diese nicht die Verantwortung übernehmen können (Brief an die Hochschulleitung: link). Bislang gab es keine Reaktion der Hochschulleitung (Stand Ende August 2020).

Beschluss 08/2020: Coronasatzung

17.6.2020

Der Entwurf vom 14.6.2020 einer Ausnahmeregelung (link) wird dem FBR zur Beschlussfassung mit einer einstimmigen Befürwortung des Ausschusses vorgelegt.

Beschluss 06/2020: Zusätzliche Wahlpflichtmodule

9.6.2020

In den Wahlpflichtmodulen ist es möglich, mehr Prüfungen abzulegen, als vorgesehen. Das Hochschulprüfungsamt übernimmt dann die besseren Noten in das Abschlusszeugnis, wenn Studierende nichts Anderes beantragen. Zusätzlich absolvierte Module, die nicht in das Abschlusszeugnis eingebracht wurden, können auf Antrag im Diploma Supplement ausgewiesen werden.

Sind zusätzlich absolvierte Module sowohl im Bachelor als auch im Master vorgesehen, so können diese zusätzlichen Module im Master anerkannt werden. 

Beschluss 04/2020: Videounterstützte Prüfungen und Präsentationen

20.4.2020

Unsere Prüfungsordnung hat die technologische Unterstützung durch Videokonferenzsysteme bei Prüfungen nicht explizit aufgenommen, sie aber auch nicht untersagt. Der vorliegende Beschluss präzisiert diese Regelung zum Schutz und zur Wahrung der Rechte aller Beteiligten und folgt damit anderen Universitäten und Hochschulen in RLP und im gesamten Bundesgebiet.

Details finden sie hier.

Beschluss 03/2020: Pflicht Auslandsemester in Zeiten von Corona

8.4.2020

Durch Corona abgebrochene Auslandssemester werden als geleistet anerkannt.

Beschluss 02/2020: Umrechnungstabelle für Noten aus dem Ausland

8.4.2020

Der Prüfungsausschuss beschließt die neue Tabelle zur Notenumrechnung aus dem Ausland.

Beschluss 01/2020: Rückwirkende Atteste

8.4.2020

Versäumen Studierende Prüfungen wegen Krankheit, so müssen sie unverzüglich zum Arzt und die Prüfungsunfähigkeit durch ein Attest nachweisen. Erfolgt der Arztbesuch erst nach dem Prüfungstag, so ist eine Begründung beizufügen, warum der sofortige Arztbesuch nicht zumutbar oder unmöglich war. Das gleiche gilt für einen Prüfungsrücktritt, wenn die Prüfungsunfähigkeit während der Prüfung auftritt. Ärztliche Atteste zur Prüfungsunfähigkeit werden in der Regel nur akzeptiert, wenn sie rückwirkend nicht mehr als drei Kalendertage nach dem Prüfungstag ausgestellt werden. 

Der Ausschuss entscheidet in diesen Fällen also, ob das Attest als triftiger Grund für das Versäumnis oder den Rücktritt von einer Prüfung akzeptiert wird und ob die Studierenden unverzüglich gehandelt haben.

Beschluss 04/2018: Abgabedatum für digital abgegebene Abschlussarbeiten

15.3.2018

Liegt das Abgabedatum für eine Abschlussarbeit auf einem Feier- oder Wochenendtag, dann gilt auch
bei einer digitalen Abgabe über den Bibliotheksserver OPUS der nächste Werktag als Abgabetag. 

Beschluss 03/2018: Bestätigung der Betreuer bei Verlängerungen von Abschlussarbeiten

15.3.2018

Anträge zur Verlängerung der Abgabefrist bei Abschlussarbeiten müssen durch den betreuenden
Professor oder die betreuende Professorin bestätigt werden.

Beschluss 08/2017: Zweitgutachter für Abschlussarbeiten

13.12.2017

In Ergänzung zu §16.10 der PO wird folgendes geregelt. Eines der beiden Gutachten bei Abschlussarbeiten muss von Professorinnen, Professoren, Juniorprofessorinnen oder Juniorprofessoren des Fachbereiches erstellt werden. Für das andere Gutachten muss die gutachtende Person die Voraussetzungen zur Bewertung von Prüfungsleistungen nach §25.5 HochSchulG erfüllen, also selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.

Beschluss 02/2017: Prüfung "Lineare Algebra" vom 15.8.17

2.11.2017

Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dem Lösungsvorschlag der Dekane der Fachbereiche 3 und 4 zu folgen (s. Brief des Dekans FB3).

Beschluss 03/2016: Anerkennung von Leistungen einer Ausbildung als Fachinformatiker (Anwendungsentwicklung oder Systemintegration)

24.2.2016

Liegt eine allgemeine Hochschulreife vor, so wird aus einer Ausbildung zum Fachinformatiker das Modul 04IN1010-2 (Programmierpraktikum, 3 ECTS) in den B.Sc. und B.Ed. Studiengängen gem. §10 (2) und (4) anerkannt. Eine Anerkennung des Moduls 04IN1010-1 (Objektorientierte Programmierung und Modellierung V, 8 ECTS) ist nur nach Eignungsfeststellungsverfahren durch den Modulverantwortlichen möglich. Weitere Module können nicht anerkannt werden.

Beschluss 09/2015: Anerkennung von Leistungen aus einer beruflichen Ausbildung

10.12.2015

Eine Anerkennung von Leistungen aus einer beruflichen Ausbildung ist nur möglich, wenn die Ausbildung nicht für die Zulassung zum Studium notwendig war (z.B. fachgebundene Hochschulreife) und bei den entsprechenden Prüfungen noch keinen Prüfungsversuch unternommen wurde.

Für eine Anerkennung ist gem. §10 (2) und (4) ein Antrag an den Prüfungsausschuss zu richten, aus dem hervorgeht, welche Leistungen anerkannt werden sollen. Weiterhin muss belegt werden, dass die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen mit den Kompetenzen der anzuerkennenden Module in Breite und Tiefe  wesentlich übereinstimmen.

Beschluss 08/2015: Bereits im Bachelor erbrachte Pflichtleistungen aus dem Master

10.12.2015

In Einzelfällen kann es bei einem nicht konsekutiven Studienfachwechsel (z.B. B.Sc. Inf nach M.Sc. WebScience, B.Sc. CV nach M.Sc. Inf) vorkommen, dass Studierende Pflichtveranstaltungen aus dem Master schon als Wahlpflichtveranstaltungen im Bachelor eingebracht haben. In solchen Fällen besprechen die Studierenden mit den Studiengangsverantwortlichen eine Ersatzveranstaltung.

Diese Prüfung wird dann im Hochschulprüfungsamt als Ersatz für die Pflichtveranstaltung eingetragen.

Beschluss 6/2015: Datum der Abschlussarbeit

28.1.2015

Das Kolloquium zur Präsentation der Abschlussarbeit ist keine eigene Prüfung mit einem eigenen Prüfungsdatum. Liegt das Kolloquium nach der Abgabe der Abschlussarbeit, so gilt das Abgabedatum als Prüfungsdatum. Liegt der Termin für das Kolloquium im folgenden Semester, so ist hieraus kein Immatrikulationsgrund gegeben (insofern dies die letzte Prüfungsleistung ist).

Beschluss 09/2014: Soft Skills im Bachelor (PO 2012)

13.5.2014In der PO 2012 sind in allen B.Sc. Studiengängen ein Proseminar (04FB1002-1) mit 4 ECTS Punkten (benotet) und „Soft Skills“ (04FB1002-2) mit 1 ECTS Punkt (unbenotet) vorgesehen. Für die Studiengänge Computervisualistik und Informatik ist hierfür die Veranstaltung „wissenschaftliches Schreiben“ einzubringen; für Informationsmanagement und Wirtschaftsinformatik die Veranstaltung „Kommunikation und Rhetorik“.

Beschluss 08/2014: Umrechnung von Noten aus dem Ausland

16.4.2014

Das Dokument zur Notenumrechnung aus dem Ausland ist ab jetzt gültig und soll in Zukunft zur Notenumrechnung verwendet werden.

Beschluss 06/2014: Pflicht Auslandssemester

26.3.2014Für die M.Sc. Studiengänge IM, WInf bzw. EGov ist in den Prüfungsordnungen 2006 (Anhang 6 und 7, Absatz 4) und 2012 (§36) die Pflicht für ein Auslandssemester festgeschrieben.

Bis zur einer endgültigen Anpassung der Prüfungsordnung gilt:

  1. Die Fristen der PO 2006 (Anhang 6 bzw. 7, Absatz 4) werden aufgehoben.

  2. Für beide POs gilt folgende Regelung: Bis zum Abschluss des Masterstudiums muss entweder eine Bescheinigung, dass mindestens 18 Leistungspunkte im Sinne dieser Ordnung in einem Auslandsstudium erworben wurden, oder eine bewilligte Befreiung beim Prüfungsamt vorliegen.

  3. Für die Befreiung ist nach wie vor ein begründeter Antrag nötig. Die Beschränkung der Befreiung auf besondere Fälle (PO 2006) bzw. besondere Härtefälle (PO 2012) wird aufgehoben. Ein Antrag zur Befreiung ist beim stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Prof. Diller) einzureichen.

Beschluss 04/2014: Ergänzungsprüfung bei Umschreibung

12.3.2014

Fall: Wenn sich jemand (PO 2006) in einem offenen Prüfungsverfahren befindet (noch nicht die letzte Chance vertan hat), als letztes die Ergänzungsprüfung gemacht hat und sich dann in die PO 2012 umschreiben will - wie ist die Ergänzungsprüfung dann zu werten?

Die Ergänzungsprüfung aus der PO 2006 stellt eine Ergänzung zur 1. Wiederholung dar. Sie bestätigt daher die Note der 1. Wdh oder hebt sie als bestanden auf. Im nicht bestanden Fall stellt sie daher keinen extra Versuch dar und wird nicht als weiterer Fehlversuch bei der Ummeldung übernommen. Im bestandenden Fall gilt das Modul als bestanden und muss in diesem Fall anerkannt werden (mit der Modulnote 4.0).

Beschluss 03/2014: Mathe A oder B vs. Mathe für IM/WInf

11.3.2014

Fall: Der Prüfungsanspruch in Mathe A wurde endgültig verloren. Kann man trotzdem IM oder WInf studieren?

Die Module MAPP01 (Mathematik A (Analysis)) bzw. 03MA1003 (Grundlagen der Mathematik B: Analysis) entsprechen nicht im Wesentlichen dem Modul 03MA1001 (Mathematik für Informationsmanager und Wirtschaftsinformatiker). Das gleiche gilt auch für Module MAPP02 (Mathematik B (Lineare Algebra)) bzw. 03MA1002 (Mathematik A: Lineare Algebra). Bestandene und nicht bestandene Prüfungen sind im Wechsel von B.Sc. Inf oder CV nach B.Sc. WInf oder IM in beiden Richtungen gemäß § 19.3 (PO 2012) nicht anzurechnen.

Die einzige Ausnahme bildet, wenn die beiden Mathemodule „Analysis“ und „lineare Algebra“ bestanden wurden. In diesem Fall ist die Note ECTS-gewichtet zu mitteln und als Modul 03MA1001 (Mathematik für Informationsmanager und Wirtschaftsinformatiker) anzuerkennen.