Promotionsvorhaben

Ein Rahmenwerk für den elektronischen Rechtsverkehr. Zugleich ein Beitrag zur Modernisierung gerichtlicher Verfahren am Beispiel der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz.

Name
Ralf Geis
Status
Abgeschlossen
Abschluss der Promotion
Erstbetreuer*in
Prof. Dr. Maria A. Wimmer
Gutachter*in 2
Prof. Dr. Klaus
Wir leben in einer Informationsgesellschaft. In ihr hat die Justiz traditionell eine eher zurückhaltende Rolle eingenommen. Allerdings bedeutet die zunehmende digitale Verflechtung aller Lebensbereiche auch für die Justiz eine Herausforderung, der sie sich stellen muss. Hierzu zwingen sie nicht nur tatsächliche Gründe, sondern auch verfassungsrechtliche Vorgaben. Die Justiz muss sich in die allgemeinen Prozess­ketten der Informationsgesellschaft eingliedern. Den Schritt hierzu geht die Justiz als dritte Gewalt im Staate inzwischen konsequent mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs an. Dabei betritt sie verschiedene ihrer Tätigkeitsfelder, zu der nicht nur die gerichtlichen Verfahren gehören. Die Arbeit konzentriert sich indessen auf den elektronischen Rechtsverkehr in kontradiktorischen Verfahren, der ein ganzheitliches Kommunikations-, Transaktions- und Informationssystem darstellt, das eine medienbruchfreie Zusammenarbeit aller Beteiligten ermöglicht. Der Blick richtet sich – aufbauend auf den Erfahrungen des Verfassers im Pilotprojekt „Elektronischer Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz“ – besonders auf den Verwaltungsprozess, bezieht aber auch die anderen Gerichtsbarkeiten sowie internationale Betrachtungen mit ein. Es liegt gleichsam in der „Natur der Sache“, dass der elektronische Rechtsverkehr ganz maßgeblich durch rechtliche Vorgaben geprägt wird. Diese finden sich auf bundes-, landes- und auch europarechtlicher Ebene. Der deutsche Gesetzgeber hat im Jahr 2001 begonnen, die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen zu legen. Die Gesetzgebung wurde aber zu keinem Zeitpunkt als abschließend betrachtet. So ist auch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten aus dem Jahr 2013 nur als vorläufiger Schlussstein anzusehen, das – zum Teil durch Maßgaben des europäischen Rechts determiniert – den Anforderungen der gerichtlichen Praxis entsprechend fortentwickelt werden muss. Diese Ausgangslage berücksichtigend entwickelt die vorliegende Arbeit ein Rahmenwerk zur Gestaltung eines elektronischen Rechtsverkehrs und identifiziert als dessen Eckpunkte den rechtlichen Rahmen, den Servicegedanken, die Anwendersicht, die technischen Aspekte, die Sicherheitsanforderungen, die organisatorischen Gesichtspunkte sowie die Wirtschaftlichkeit. Damit sind auch die Gestaltungsdimensionen für einen elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz gewonnen, die im Sinne einer Übertragbarkeit zudem einen allgemeinen Beitrag zur Modernisierung gerichtlicher Verfahren leisten können. Hierauf gründend modelliert die Arbeit ein Soll-Konzept für einen elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (des Landes Rheinland-Pfalz) und zeigt, dass nicht nur eine durchgängig elektronische Bearbeitung verwaltungs­gerichtlicher Verfahren möglich ist, sondern im Vergleich zum tradierten papiergebunden Verfahren Mehrwerte generiert werden können, die den Eckpunkten des Rahmenwerks bereits in großem Umfang Rechnung tragen. Zugleich geht damit die Erkenntnis einher, dass „Elektronischer Rechtsverkehr“ kein statisches System ist. Vielmehr handelt es sich um einen evolutionären Prozess, der des Ausbaus, der Weiterentwicklung und qualitativen Sicherung bedarf.