Die folgende Übersicht fasst den Ablauf des Promotionsverfahrens zusammen. Doktorandinnen und Doktoranden sei jedoch dringend angeraten, auch die Promotionsordnung zu lesen.
Schritt 1: Dokorandenstatus
Dokumente und Verweise:
Betreuungszusage
Das Promotionsverfahren beginnt mit schriftlichen Betreuungszusage eines (Junior)Professors bzw. einer (Junior)Professorin des Fachbereichs Informatik an den bzw. die Promovierenden.
Antrag auf Aufnahme in den Doktorandenstatus
Die Kandidatin bzw. der Kandidat stellt über das Dekanat mindestens 8 Werktage vor der nächsten Promotionsausschuss-Sitzung
per E-Mail an dekanat4@uni-koblenz.de oder
per Post an Universität Koblenz, Dekanat FB4, Universitätsstraße 1, 56070 Koblenz
einen Antrag auf Aufnahme in den Doktorandenstatus beim Promotionsausschuss. Dieser enthält (vgl. § 8 der Promotionsordnung):
Nachweis über erforderliche Vorbildung (Master-Zeugnis oder Diplom)
Betreuungsvereinbarung
Bisheriger unterschriebener (!) Lebenslauf , der den Bildungsweg näher erläutert und aktuelle Adresse sowie Telefon-Nr. benennt
Angabe, ob ein Dr. rer. nat. oder ein Dr. rer. pol. angestrebt wird
Angabe über das Themengebiet und ggf. die zur Durchführung notwendiger technischen Voraussetzungen
eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass der Kandid bzw. die Kandidaten kein gleiches oder ähnliches Promotionsvorhaben an einer Hochschule angemeldet hat
Aufriss der geplanten Dissertation im pdf-Format (5.000 Wörter exkl. Literaturverzeichnis)
Name des Betreuers bzw. der Betreuerin
Der Promotionsausschuss entscheidet über die Aufnahme in den Doktorandenstatus und informiert den/die Promovierenden. Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht der Universität Koblenz angehören, müssen ggf. einen Vortrag im Doktorandenkolloquium halten.
Kumulative vs. monografische Dissertationen
Eine monografische Dissertation behandelt das Forschungsthema in einem einzelnen, exklusiv für das Promotionsvorhaben verfassten, zusammenhängenden Gesamtwerk – eben einer Monografie. Eine kumulative Dissertation dagegen besteht aus mehreren zusammenhängenden Publikationen und einem Exposé. Beide Formen sind am Fachbereich Informatik möglich und werden gleichwertig behandelt.
Optional: Immatrikulation als Promotionsstudent*in
Die Einschreibung als Promotionsstudent*in über das Studierendensekretariat ist möglich, sobald Sie eine Betreuungszusage haben. Sie ist aber keine Voraussetzung für das Promotionsverfahren.
Schritt 2: Eröffnung des Promotionsverfahrens
Dokumente und Verweise:
Einreichen der wissenschaftlichen Abhandlung
Bitte lassen Sie dem Dekanat vor Eröffnung des Promotionsverfahrens ein privates Führungszeugnis zukommen, das zum Antragszeitpunkt nicht älter als sechs Monate sein darf (entfällt, wenn Doktorand oder Doktorandin im öffentlichen Dienst beschäftigt oder an der Universität Koblenz immatrikuliert ist).
Die Doktorandin bzw. der Doktorand stellt über das Dekanat mindestens 8 Werktage vor der nächsten Promotionsausschuss-Sitzung in elektronischer Form einen Antrag auf Zulassung zur Promotion, der enthält (vgl. § 10 Promotionsordnung):
formloser Antrag (elektonisch) auf Zulassung zur Promotion, der folgende Angaben enthält:
Titel der Dissertation,
Angabe, ob ein Dr. rer. nat. oder ein Dr. rer. pol. angestrebt wird
Datum der Aufnahme in den Doktorandenstatus,
aktuelle, private Postadresse,
private E-Mail-Adresse
aktueller, unterschriebener (!) Lebenslauf (elektronisch)
anweichend von der Promotionsordnung kann in diesem Schritt von der Abgabe gebundener Exemplare verzichtet werden. Falls Mitglieder der Promotionskommission gebundene Exemplare wünschen, können Sie dies auf Zuruf nachreichen; alternativ klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Betreuung ab.
eine digitale Version der Dissertation im pdf-Dateiformat
eine Erklärung zum Eigenanteil gemäß Anhang I der Promotionsordnung (elektronisch)
Nach Eingang Ihrens Antrages erhalten Sie vom Dekanat einr Eingangsbestätigung und eine Aufforderung zur Überweisung zur Promotionsgebühr (170 €).
Der Promotionsausschuss entscheidet über die Zulassung und eröffnet das Verfahren. Es werden mindestens zwei Gutachten über die Dissertation eingeholt, von denen mindestens eins von einer (Junior)Professorin bzw. einem (Junior)Professor des Fachbereichs Informatik verfasst sein muss. § 12 der Promotionsordnung regelt weitere Bedigungen.
Vortrag und wissenschaftliche Aussprache
Der Vorsitz des Promotionsausschusses und die Betreuenden des Kandidaten bzw. der Kandidaten vereinbaren einen Termin für die wissenschaftliche Aussprache, der spätestens 6 Monate nach Abschluss des Bewertungsverfahrens stattfinden muss.
Die Aussprache besteht aus einem öffentlichen Vortrag von 30 Minuten Dauer über den Inhalt der Dissertation und eine wissenschaftliche Diskussion von 60 bis 90 Minuten Dauer über die Dissertation sowie die darin berührten Fachgebiete.
Die wissenschaftliche Aussprache wird unmittelbar nach ihrem Abschluss von der Promotionskommission bewertet und mit der Dissertationsnote verrechnet; die Noten werden der bzw. dem Promovierenden mitgeteilt
Schritt 3: Veröffentlichung und Abschluss
Dokumente und Verweise:
Archivierungsexemplare
Spätestens ein Jahr nach der wissenschaftlichen Aussprache müssen Sie gedruckte, dauerhaft gebundene Exemplare der Dissertation in der von der Promotionskommission genehmigten Fassung über das Dekanat an den Vorsitzend des Promotionsausschusses abliefern. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name und das Jahr der Aussprache auf dem Buchrücken abgedruckt sind. Die Exemplare müssen enthalten (vgl. § 22 der Promotionsordnung):
eine englische und deutsche Zusammenfassung auf einer A4-Seite
einen kurzen Lebenslauf
ein Titelblatt nach § 22 Abs 1 und Anhang II bzw. III der Promotionsordnung
Die Anzahl der Archivierungsexemplare kann variieren:
- In jedem Fall werden drei Exemplare für die Bibliothek benötigt.
- In jedem Fall wird ein Exemplar für den Promotionsausschuss benötigt.
- Ggf. sind weitere Exemplare für die Kommission erforderlich. Bitte klären Sie mit Ihren Gutachter*innen und dem Vorsitz der Promotionskommission, ob diese ein Archivexemplar wünschen. Reichen Sie nur die Summe an gewünschten Exemplaren über das Dekanat ein und erklären Sie bitte formlos, welche Personen auf ein Exemplar verzichten.
Publikation
Die Promovierenden sind zusätzlich dazu verpflichtet, ihre Dissertation zu veröffentlichen. Folgende Arten sind möglich (§ 22 der Promotionsordnung regelt die Bedingungen im Detail):
die elektronische Publikation über den Hochschulschriftenserver OPUS der Universitätsbibliothek (Nachweis erforderlich),
oder die Publikation in einer Zeitschrift, bei einem gewerblichen Verlag oder als Print on Demand (Nachweis erforderlich),
oder die Abgabe von vier weiteren selbst gedruckten Exemplaren im Dekanat.
Abschluss und Urkundenübergabe
Erst, wenn alle oben genannten Promotiosleistungen erfüllt sind, erhält die Kandidatin bzw. der Kandidat die Promotionsurkunde.
Erst mit Aushändigung der Urkunde gilt die Promotion als vollzogen und der Kandidat bzw. die Kandidatin ist fortan berechtigt, den Doktorgrad zu führen.