Bachelorarbeiten
Nach § 23 der neuen Prüfungsordnung ist die Bachelorarbeit eine schriftliche Prüfungsleistung mit einer anschließenden Präsentation. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, sich innerhalb von 6 Monaten in ein überschaubares Problem aus dem Studiengang einzuarbeiten und es selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Das Thema der Bachelorarbeit ist so zu begrenzen, dass durchschnittliche Studierende mit einem Arbeitsaufwand von 450 Stunden die Arbeit erstellen und sich auf den zugehörigen Vortrag vorbereiten können. Die Sechsmonatsfrist beginnt mit der Zulassung zur Bachelorarbeit, die bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses aktenkundig gemacht wird.
Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann ab der Mitte des fünften Fachsemesters beantragt werden. Die Zulassung darf erst beantragt werden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 135 Leistungspunkte erworben hat.
Für eine Bachelorarbeit wird ein Umfang von ca. 60 Seiten erwartet. Es wird vorausgesetzt, dass mindestens eine Forschungsmethoden angewandt wird, sofern mit den Betreuern der Arbeit nichts anderes vereinbart wurde. Handelt es sich bei der Methode um eine qualitative Interviewstudie, erwarten wir in der Regel die Durchführung von 5-7 Interviews mit einer durchschnittlichen Dauer von 30 Minuten je Interview.