Institutsleitung Computervisualistik

Institute werden kollegial und befristet geleitet (Leitungskollegium).

Dem Leitungskollegium gehören vier Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehre, ein Mitglied der Gruppe der Studierenden, ein Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie ein Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung stimmberechtigt an.

Das Leitungskollegium entscheidet in allen Angelegenheiten der Einrichtung von grundsätzlicher Bedeutung. Es kann weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu seinen Beratungen hinzuziehen. Das Leitungskollegium hat insbesondere den Lehrbetrieb zu organisieren.