Allgemeine Informationen zur Anerkennung finden Sie hier.
Der Antrag auf Anerkennung von Leistungen ist grundsätzlich nur möglich wenn die Voraussetzungen zur Immatrikulation in den Masterstudiengang vorliegen. Ausnahme: Sie verfügen über einen lehramtsbezogenen Bachelorabschluss oder einen anderweitigen als gleichwertig anerkannten Abschluss.
Eine erfolgreich absolvierte 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen berechtigt grundsätzlich zur Aufnahme des lehramtsbezogenen Masterstudienganges.
Sofern keine dieser Voraussetzungen auf Sie zutrifft, ist immer zuerst der Antrag auf Anerkennung im Rahmen des lehramtsbezogenen Bachelorstudienganges erfoderlich.
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückschickt und für den Fall das keine Immatrikulation erfolgt vernichtet