Gründungsstipendium Start.in.RLP

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Das Programm des Gründungsstipendiums Rheinland-Pfalz wird im Jahr 2025 fortgesetzt: Der Bewerbungszeitraum ist vom 15.01. - 15.03.2025. Melde dich jetzt an!

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird das Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz auch im Jahr 2025 wieder anbieten. Anträge sind vom 15. Januar 2025 bis 15. März 2025 möglich.

Gefördert werden können förderfähige gewerblich Gründende mit 1.000 Euro / Monat für bis zu einem Jahr, deren Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegt, oder die innerhalb von 3 Monaten nach einer möglichen Bewilligung gründen werden. Alle Informationen dazu findet ihr auch auf der Webseite des Programms oder das Factsheet 2025.

Zusätzliche wichtige Infos:

Nachstehend nochmals kurz skizziert die Aufgaben der akkreditierten Netzwerke:

  • Verpflichtendes Erst-/Orientierungsgespräch mit den Gründenden, benennen eines Gründungsberaters
  • Gründungsberatung, Prüfung des Businessplans auf Plausibilität, unverbindliche Vorprüfung auf Förderfähigkeit!
  • Ausfüllen, Unterzeichnen und Aushändigen der Bewertungsmatrix zum Businessplan sowie des Antragslinks (folgt zum Antragsstart) nur bei positiver Einschätzung von Vorhaben und Förderfähigkeit gemäß der Fördervoraussetzungen

Die wichtigsten Fördervoraussetzungen im Überblick (Auszug):

  • Angenommen werden nur Anträge von Gründerinnen und Gründern, die nicht anderweitig unternehmerisch tätig sind
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
  • Gefördert werden können gewerblich Gründende mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz. Gründende deren Gründung noch in Planung ist müssen ihren Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.
  • Das Gründungsstipendium kann nicht zeitgleich mit SBG-Leistungen oder anderen Förderungen, die der Bestreitung des Lebensunterhalts dienen gewährt werden (Details siehe Verwaltungsvorschrift).
  • Entgeltliche Nebentätigkeiten im Umfang von max. 20 Stunden pro Woche sind zulässig.
  • Das Unternehmen der Stipendiatinnen und Stipendiaten muss ins Gewerberegister oder Handelsregister eingetragen sein oder werden und gewerblich tätig sein.
  • Besonderer Fokus liegt auf dem Innovationsgehalt, der Wachstumsorientierung sowie dem Beschäftigungseffekt.

In der Vergangenheit waren diese die häufigsten Ablehnungsgründe:

Nicht förderfähig im Rahmen der Verwaltungsvorschrift z.B.:

  • Firmensitz nicht in RLP
  • Erstwohnsitz nicht in RLP (Unt. In Planung)
  • Antragsteller bereits anderweitig unternehmerisch tätig bzw. beteiligt
  • Geschäftsinhalt im Widerspruch zur De-minimis Verordnung
  • Antragsteller kein Gründungsmitglied
  • Der Antragsteller erhält eine förderschädliche Parallelförderung (siehe VV)
  • Gründung liegt zum Antragszeitpunkt länger als 12 Monate zurück
  • Zu geringe Gesamtpunktzahl im Rahmen der Jurybewertung
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  • etc.