Gründungsstipendium Start.in.RLP

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird das Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz auch im Jahr 2025 wieder anbieten. Anträge sind vom 15. Januar 2025 bis 15. März 2025 möglich.
Gefördert werden können förderfähige gewerblich Gründende mit 1.000 Euro / Monat für bis zu einem Jahr, deren Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegt, oder die innerhalb von 3 Monaten nach einer möglichen Bewilligung gründen werden. Alle Informationen dazu findet ihr auch auf der Webseite des Programms oder das Factsheet 2025.
Zusätzliche wichtige Infos:
Nachstehend nochmals kurz skizziert die Aufgaben der akkreditierten Netzwerke:
- Verpflichtendes Erst-/Orientierungsgespräch mit den Gründenden, benennen eines Gründungsberaters
- Gründungsberatung, Prüfung des Businessplans auf Plausibilität, unverbindliche Vorprüfung auf Förderfähigkeit!
- Ausfüllen, Unterzeichnen und Aushändigen der Bewertungsmatrix zum Businessplan sowie des Antragslinks (folgt zum Antragsstart) nur bei positiver Einschätzung von Vorhaben und Förderfähigkeit gemäß der Fördervoraussetzungen
Die wichtigsten Fördervoraussetzungen im Überblick (Auszug):
- Angenommen werden nur Anträge von Gründerinnen und Gründern, die nicht anderweitig unternehmerisch tätig sind
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
- Gefördert werden können gewerblich Gründende mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz. Gründende deren Gründung noch in Planung ist müssen ihren Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.
- Das Gründungsstipendium kann nicht zeitgleich mit SBG-Leistungen oder anderen Förderungen, die der Bestreitung des Lebensunterhalts dienen gewährt werden (Details siehe Verwaltungsvorschrift).
- Entgeltliche Nebentätigkeiten im Umfang von max. 20 Stunden pro Woche sind zulässig.
- Das Unternehmen der Stipendiatinnen und Stipendiaten muss ins Gewerberegister oder Handelsregister eingetragen sein oder werden und gewerblich tätig sein.
- Besonderer Fokus liegt auf dem Innovationsgehalt, der Wachstumsorientierung sowie dem Beschäftigungseffekt.
In der Vergangenheit waren diese die häufigsten Ablehnungsgründe:
Nicht förderfähig im Rahmen der Verwaltungsvorschrift z.B.:
- Firmensitz nicht in RLP
- Erstwohnsitz nicht in RLP (Unt. In Planung)
- Antragsteller bereits anderweitig unternehmerisch tätig bzw. beteiligt
- Geschäftsinhalt im Widerspruch zur De-minimis Verordnung
- Antragsteller kein Gründungsmitglied
- Der Antragsteller erhält eine förderschädliche Parallelförderung (siehe VV)
- Gründung liegt zum Antragszeitpunkt länger als 12 Monate zurück
- Zu geringe Gesamtpunktzahl im Rahmen der Jurybewertung
- etc.