Bürgergeld & Wohngeld

Bürgergeld & Wohngeld

Bürgergeld

Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es handelt sich um eine Form der sozialen, staatlichen Hilfe. Es ist an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeldes II getreten, auch bekannt unter dem Namen Hartz IV. Ab dem 1. Januar 2023 wird in Deutschland das Bürgergeld gezahlt.

Beim Bürgergeld handelt sich nicht um ein bedingungsloses Bürgergeld oder bedingungsloses Grundeinkommen, sondern um ein Bürgergeld, dessen Zahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.  Wichtigste Bedingung dabei ist die Bedürftigkeit. Hier finden Sie weitere Informationen der Stadt Koblenz zur Beantragung.


Wohngeld

Wohngeld ist ein Mietzuschuss vom Staat. Studierende mit Kind(ern) können in der Regel Wohngeld für ihre Kinder erhalten, falls diese nicht selbst schon andere Sozialleistungen inkl. Zuschuss zur Unterkunft erhalten.

Ob Sie für ihr Kind Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
 - der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt und nur für den Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, nicht rückwirkend. Den Antrag hat der Hauptmieter der Wohnung zu stellen, d.h. die Eltern für ihre Kinder. Der Antrag ist bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung auf dort vorgehaltenen Anträgen zu stellen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.