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Doktorandenvertretung - Wahl der neuen Mitglieder 2025
am 05. Februar 2025, 12:00 Uhr in M 001
Das Wichtigste im Überblick
Wahlberechtigt sind alle angenommenen Promovierenden (gemäß §34 Abs. 3 HochSchG) der Universität Koblenz jeweils als Vertreter*innen des Fachbereichs, dem sie angehören.
Pro Fachbereich werden zwei Vertreter*innen gewählt.
Wählbar sind alle angenommenen Promovierenden (gemäß §34 Abs. 3 HochSchG) der Universität jeweils als Vertreter*innen des Fachbereichs, dem sie angehören.
Wahlvorschläge können bis zur Vollversammlung (bis unmittelbar vor der Wahl) eingebracht werden.
Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
Werden für einen Fachbereich keine Wahlvorschläge eingereicht oder weniger Sitze besetzt als vorgesehen, bleiben betreffende Positionen für die Dauer der Amtszeit unbesetzt.