Promovieren am FB 1: Bildungswissenschaften

Promovieren am FB 1: Bildungswissenschaften

Diese Seite befindet sich noch im Aufbau.


Hinweise zu Anträgen zu Promotionsverfahren am Fachbereich 1

Bitte nehmen Sie vor Einreichung der Anträge Kontakt zum Akademischen Prüfungsamt auf.


Es sind folgende Anträge zu stellen:

Ggf. Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren (gem. § 5 Abs. 2b Promotionsordnung vom 09.07.2013)

  • notwendig bei Diplom-/Masterabschluss von einer (Fach-)Hochschule oder Promotionsabsicht nach einem Bachelorabschluss

  • Eignungsfeststellungsverfahren: Absolvieren eines zweisemestrigen Studiums als ordentliche*r Studierende*r an der Universität Koblenz in dem gewählten Promotionsfach

  • Unterlagen: Formloser Antrag mit Lebenslauf und Zeugniskopien


Antrag auf Zulassung als Doktorand*in gem. § 5 Promotionsordnung vom 09.07.2013

  • Voraussetzung: Abschuss eines einschlägigen Universitätsstudiums (Master, Magister, Diplom, Staatsexamen) mindestens mit der Note „2,0“. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

  • Unterlagen: Formloser Antrag mit Lebenslauf und Zeugniskopien sowie Betreuungsvereinbarung


Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren gem. § 6 Promotionsordnung vom 09.07.2013

  • zu stellen bei Einreichung der Dissertation

  • Unterlagen: Formloser Antrag mit Lebenslauf und Zeugniskopien; Eigenständigkeitserklärung; ggf. Polizeiliches Führungszeugnis; ggf. Leistungsnachweise; Nachweis über Einzahlung der Promotionsgebühr und fünf gebundene Exemplare der Dissertation.


Bitte beachten Sie, dass gemäß § 5 Abs. 1 der Promotionsordnung zwischen der Zulassung als Doktorand*in und der Zulassung zum Promotionsverfahren mindestens sechs Monate liegen müssen.

Sie können sich diese Hinweise hier als pdf herunterladen.