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Hinweise zu Anträgen zu Promotionsverfahren am Fachbereich 1
Bitte nehmen Sie vor Einreichung der Anträge Kontakt zum Akademischen Prüfungsamt auf.
Es sind folgende Anträge zu stellen:
Ggf. Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren (gem. § 5 Abs. 2b Promotionsordnung vom 09.07.2013)
notwendig bei Diplom-/Masterabschluss von einer (Fach-)Hochschule oder Promotionsabsicht nach einem Bachelorabschluss
Eignungsfeststellungsverfahren: Absolvieren eines zweisemestrigen Studiums als ordentliche*r Studierende*r an der Universität Koblenz in dem gewählten Promotionsfach
Unterlagen: Formloser Antrag mit Lebenslauf und Zeugniskopien
Antrag auf Zulassung als Doktorand*in gem. § 5 Promotionsordnung vom 09.07.2013
Voraussetzung: Abschuss eines einschlägigen Universitätsstudiums (Master, Magister, Diplom, Staatsexamen) mindestens mit der Note „2,0“. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.
Unterlagen: Formloser Antrag mit Lebenslauf und Zeugniskopien sowie Betreuungsvereinbarung
Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren gem. § 6 Promotionsordnung vom 09.07.2013
zu stellen bei Einreichung der Dissertation
Unterlagen: Formloser Antrag mit Lebenslauf und Zeugniskopien; Eigenständigkeitserklärung; ggf. Polizeiliches Führungszeugnis; ggf. Leistungsnachweise; Nachweis über Einzahlung der Promotionsgebühr und fünf gebundene Exemplare der Dissertation.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 5 Abs. 1 der Promotionsordnung zwischen der Zulassung als Doktorand*in und der Zulassung zum Promotionsverfahren mindestens sechs Monate liegen müssen.
Sie können sich diese Hinweise hier als pdf herunterladen.