Anmeldung zur Bibliotheksbenutzung

Die Universitätsbibliothek kann von Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Koblenz sowie Menschen aus den umliegenden Regionen genutzt werden.
Für die Universitätsbibliothek Koblenz gelten die Bibliotheks- und Benutzungsordnung, die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen.

Für die Ausleihe von Medien in der Bibliothek und für das Zahlen von Gebühren braucht man einen Bibliotheksausweis, bzw. Studierende der Uni müssen Ihre Studicard freischalten lassen. Für alle ist dazu eine Anmeldung notwendig.

Der Bibliotheksausweis für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Externe kann wie die Unicard auch als Zahlungsmittel in der Mensa genutzt werden und natürlich zum Begleichen der Gebühren am Kassenautomat in der Bibliothek.

Die Anmeldegebühr für externe Nutzerinnen und Nutzer beträgt einmalig 12€.

Für Externe fällt zusätzlich eine Gebühr von 8 € für die Ausstellung der Chipkarte an, die als Bibliotheksausweis dient und den bargeldlosen Zahlungsverkehr in der Bibliothek ermöglicht.
Die Ausleihe an sich ist kostenfrei. Bitte beachten Sie jedoch, dass es für Externe ggf. schwierig ist die Rückgabefristen einzuhalten. In diesem Fall entstehen Gebühren.

Bitte beantragen Sie Ihren Bibliotheksausweis, bzw. die Freischaltung der Studicard online über die Links auf dieser Seite.
Nach der Onlineregistrierung kommen Sie während der Servicezeiten an die Ausleihtheke und wir schalten Ihre Studicard frei bzw. händigen Ihnen den Bibliotheksausweis aus.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Universitätsbibliothek geltenden Datenschutzbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz (Landesdatenschutzgesetz).



Notwendige Dokumente zur Freischaltung, bzw. Anmeldung

Zur Abholung Ihres Bibliotheksausweises und zur Freischaltung bringen Sie bitte mit:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder

  • Ihren Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung und

  • ggf. Ihren Studierendenausweis.

Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen zusätzlich die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.



Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Landesverordnung des Landes Rheinland-Pfalz über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 10. Februar 2022.
Eine Übersicht über alle Gebühren finden Sie hier.